- Sondermitteilung: Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig - cs-fx, 18.07.2002, 12:39
- ...was sich natĂĽrlich als ein Schlag ins Konto(r) erweisen wird... - Taktiker, 18.07.2002, 12:43
- Re: Exakt, und den Rest muss man sich dann mühsam per Steuererklärung - kingsolomon, 18.07.2002, 12:45
- Das werden sie nicht machen weil sie Angst haben das sie damit den Aktienmarkt. - MC Muffin, 18.07.2002, 14:22
- Re: Neid funktioniert in D immer - kingsolomon, 18.07.2002, 15:29
- Das werden sie nicht machen weil sie Angst haben das sie damit den Aktienmarkt. - MC Muffin, 18.07.2002, 14:22
- Re: Exakt, und den Rest muss man sich dann mühsam per Steuererklärung - kingsolomon, 18.07.2002, 12:45
- Na super... also geht alles seinen gewohnten Gang...zum BVerfG ;-) (owT) - stocksorcerer, 18.07.2002, 12:45
- Besteuerung von Spek.-gewinnen verfassungswidrig!!fanden wir doch immer schon... - foreveryoung, 18.07.2002, 12:45
- Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs - cs-fx, 18.07.2002, 12:53
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - JLL, 18.07.2002, 13:02
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - cs-fx, 18.07.2002, 13:16
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - MC Muffin, 18.07.2002, 13:52
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - patrick, 18.07.2002, 13:22
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - rodex, 18.07.2002, 14:26
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - Euklid, 18.07.2002, 13:58
- Re: Dehalb kann es 'der Krake' ja auch nicht leiden, wenn... - JLL, 18.07.2002, 15:15
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - cs-fx, 18.07.2002, 13:16
- Hoffentlich verfallen meine Verlust nicht:-( - LenzHannover, 18.07.2002, 14:27
- ...was sich natĂĽrlich als ein Schlag ins Konto(r) erweisen wird... - Taktiker, 18.07.2002, 12:43
Sondermitteilung: Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner Anleger führen. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nähere Gründe zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte sich mit der Frage aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers beschäftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des Klägers anschließen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist für Millionen von Anlegern in ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren in Höhe von mehr als 512 Euro müssen versteuert werden, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
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