- Sondermitteilung: Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig - cs-fx, 18.07.2002, 12:39
- ...was sich natürlich als ein Schlag ins Konto(r) erweisen wird... - Taktiker, 18.07.2002, 12:43
- Re: Exakt, und den Rest muss man sich dann mühsam per Steuererklärung - kingsolomon, 18.07.2002, 12:45
- Das werden sie nicht machen weil sie Angst haben das sie damit den Aktienmarkt. - MC Muffin, 18.07.2002, 14:22
- Re: Neid funktioniert in D immer - kingsolomon, 18.07.2002, 15:29
- Das werden sie nicht machen weil sie Angst haben das sie damit den Aktienmarkt. - MC Muffin, 18.07.2002, 14:22
- Re: Exakt, und den Rest muss man sich dann mühsam per Steuererklärung - kingsolomon, 18.07.2002, 12:45
- Na super... also geht alles seinen gewohnten Gang...zum BVerfG ;-) (owT) - stocksorcerer, 18.07.2002, 12:45
- Besteuerung von Spek.-gewinnen verfassungswidrig!!fanden wir doch immer schon... - foreveryoung, 18.07.2002, 12:45
- Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs - cs-fx, 18.07.2002, 12:53
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - JLL, 18.07.2002, 13:02
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - cs-fx, 18.07.2002, 13:16
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - MC Muffin, 18.07.2002, 13:52
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - patrick, 18.07.2002, 13:22
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - rodex, 18.07.2002, 14:26
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - Euklid, 18.07.2002, 13:58
- Re: Dehalb kann es 'der Krake' ja auch nicht leiden, wenn... - JLL, 18.07.2002, 15:15
- Re: Womöglich werden sie die Besteuerung für 2000 und 2001 ganz abschaffen - cs-fx, 18.07.2002, 13:16
- Hoffentlich verfallen meine Verlust nicht:-( - LenzHannover, 18.07.2002, 14:27
- ...was sich natürlich als ein Schlag ins Konto(r) erweisen wird... - Taktiker, 18.07.2002, 12:43
Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften nach Auffassung des BFH verfassungswidrig
Gewinne, die ein Steuerpflichtiger durch die Anschaffung und zeitnahe Weiterveräußerung von im Privatvermögen befindlichen Wertpapieren (sog. Wertpapierspekulationsgeschäfte) erzielt, werden nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer unterworfen. Voraussetzung hierfür war bis einschließlich 1998 u.a., dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere nicht mehr als sechs Monate beträgt. Seit 1999 beträgt diese Frist ein Jahr.
Vielfach wird angezweifelt, inwieweit solche Gewinne tatsächlich steuerlich erfasst werden. Von den meisten Steuerpflichtigen würden sie in ihrer Steuererklärung nicht angegeben und eine Überprüfung der Steuererklärungen im Hinblick auf nicht erklärte steuerpflichtige Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften scheitere im Allgemeinen an rechtlichen und tatsächlichen Kontrollhemmnissen. Das Steuererhebungsverfahren leide an strukturellen Mängeln. Solche Mängel und die von ihnen ausgehende Ungleichheit in der steuerlichen Belastung können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, Bundessteuerblatt, Teil II, 1991 Seite 654 zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Steuerrechtsnorm führen.
Vor diesem Hintergrund hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Juli 2002 in einem die Besteuerung von Wertpapiergeschäften im Jahre 1997 betreffenden Rechtsstreit beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der Fassung des Einkommensteuergesetzes 1997 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 1997 Seite 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.
Die Gründe des Beschlusses vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen und dann auf der Internetseite des BFH (www.bundesfinanzhof.de) abrufbar sein.
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>Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
>MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist die Versteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig. Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung einzelner Anleger führen. Damit meint der IX. Senat, dass die Erhebung durch die Finanzämter nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv erfolge. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nähere Gründe zum Beschluss vom 16. Juli werden voraussichtlich erst in sechs bis acht Wochen vorliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hatte sich mit der Frage aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers beschäftigt. Der Mann aus Schleswig-Holstein hatte Klage erhoben, weil nur wenige ehrliche Bürger die Steuer zahlten und die Finanzämter kaum Kontrollmöglichkeiten hätten. Deshalb seien der Grundsatz der Steuergleichheit verletzt und die Steuer verfassungswidrig.
>Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im Vorfeld klar gemacht, dass es den Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung vorlegen werde, falls es sich den Zweifeln des Klägers anschließen sollte. Das mit Spannung erwartete BFH-Urteil ist für Millionen von Anlegern in ganz Deutschland von Bedeutung. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren in Höhe von mehr als 512 Euro müssen versteuert werden, sofern zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt./aa/av
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