- betr. immobilienanlage fragen zum weg recht - slipnir, 18.07.2002, 16:36
- Nochmal: mailen / anrufen:-) - LenzHannover, 18.07.2002, 16:56
betr. immobilienanlage fragen zum weg recht
Hallo!
Wir hatten vor ein paar tagen eine außerordendliche ETW Versamlung dabei sollten einige wichtige Dinge zur Klage gegen den Bauherrn wegen
Mängeln am Gemeinschaftseigentum besprochen werden! Unter anderem Abstimmung über Streitwert, einklagbare Mängel und
Finanzierung der Klage!
Nur geschah zu Beginn der Versamlung etwas außergewöhnliches!!! Eine Mehrheit der Eigentümer hat die Top's abgelehnt und die
Versamlung verlassen!!! Die Versamlung wurde dann vom Verwaltungsbeirat aufgelößt!
( der Verwalter war rechtswiedrig nicht anwesend! ) Nun meine Fragen an die Forumteilnehmer:
Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn ) von der Instandhaltungsrücklage bestritten werden? Ich meine nein!
Zweckbindung liegt vor!
Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen, da ich davon ausgehe daß mir jetzt Schaden entsteht! (
Prozeßverschleppung, Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mehrkosten... )
können noch nicht im grundbuch eigetragene erweber bei abstimmungen mitstimmen?
unser beirat hat nur zwei mitglieder ist das rechtens?
wie kann man erreichen (vorraussetzungen) das alte beschlüsse für nichtig erklärt werden?
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