- betr. immobilienanlage fragen zum weg recht - slipnir, 18.07.2002, 16:36
- Nochmal: mailen / anrufen:-) - LenzHannover, 18.07.2002, 16:56
Nochmal: mailen / anrufen:-)
>Hallo!
>Wir hatten vor ein paar tagen eine außerordendliche ETW Versamlung dabei sollten einige wichtige Dinge zur Klage gegen den Bauherrn wegen
>Mängeln am Gemeinschaftseigentum besprochen werden! Unter anderem Abstimmung über Streitwert, einklagbare Mängel und Finanzierung der Klage!
>Nur geschah zu Beginn der Versamlung etwas außergewöhnliches!!! Eine Mehrheit der Eigentümer hat die Top's abgelehnt und die
>Versamlung verlassen!!! Die Versamlung wurde dann vom Verwaltungsbeirat aufgelößt!
>(der Verwalter war rechtswiedrig nicht anwesend! ) Nun meine Fragen an die Forumteilnehmer:
Wenn überhaupt, ist bei weniger als 50% Anwesenheit keine Abstimmung mehr möglich
>Kann man so einfach eine rechtskräftig einberufene Versamlung kippen?
Wenn die Vers. nicht Beschlußfähig ist, ist halt Feierabend.
>Kann man Tops von der Abstimmung ausschließen?
>Können Klagekosten ( Klage wegen Mängeln gegen Bauherrn ) von der Instandhaltungsrücklage bestritten werden? Ich meine nein!
?
>Zweckbindung liegt vor!
>Wie kann ich die Verwaltung und den Verwaltungsbeirat in die Haftung nehmen, da ich davon ausgehe daß mir jetzt Schaden entsteht!
> (Prozeßverschleppung, Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mehrkosten... )
>können noch nicht im grundbuch eigetragene erweber bei abstimmungen mitstimmen?
nein
>unser beirat hat nur zwei mitglieder ist das rechtens?
wohl schon
>wie kann man erreichen (vorraussetzungen) das alte beschlüsse für nichtig erklärt werden?
binnen 4 Wochen klagen;
Mail mal wg. Tel. Nr. an elliott@Lenztronic.de
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