- hatten wir das schon? Fundsache mal wieder zu Japan - Baldur der Ketzer, 21.07.2002, 22:33
- Re: hatten wir das schon? Fundsache mal wieder zu Japan - Emerald, 21.07.2002, 22:43
- Re: hatten wir das schon? / Dornbusch, der Quatschkopf.... - ---- ELLI ----, 21.07.2002, 22:46
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Ecki1, 22.07.2002, 11:47
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Euklid, 22.07.2002, 12:18
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Ecki1, 22.07.2002, 13:08
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Euklid, 22.07.2002, 14:35
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Ecki1, 22.07.2002, 15:54
- Re: Rechtslage und Varianten dazu: - dottore, 22.07.2002, 16:36
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Euklid, 22.07.2002, 14:35
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Ecki1, 22.07.2002, 13:08
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Euklid, 22.07.2002, 12:18
- Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung'' - Ecki1, 22.07.2002, 11:47
Re: ''Anwerfen der Notenpresse zur Schuldenbeseitigung''
>Ausserdem beseitigt die Notenbank durch das"Anwerfen der Notenpressen" (Monetarisierung der Staatsschuld) keinen einzigen Yen Schulden, wie in diesem Forum schon oft genug erläutert wurde, da ohne vorangegangene in Yen lautende Verschuldung überhaupt kein Yen in Verkehr kommmen kann.
Bitte in dieser schwierigen Zeit sich nicht unbedingt mehr darauf verlassen daß Notenbankgeld nur gegen Schuldtitel ausgegeben werden darf.
Es könnte hochoffiziell lauten: Die Regierungen der westlichen Länder sind übereingekommen 0,5 mal BIP über die Notenanken zinslos dem Staat zur Verfügung zu stellen um Arbeitsplätze zu schaffen und die Verschuldung zu verrngern.
Jeder gebildete Mensch wüßte was dann danach kommt.
Allerdings stelle ich die Frage in den Raum ob man das unbedingt veröffentlichen müßte.
Wir würden das nur merken über ein Ansteigen der Inflation und zwar mit Zeitverzögerung.
Gerechtfertigt würde das damit daß zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Schäden alle Länder gemeinsam an einem Strang ziehen oder gezogen haben.
Ich bin da nicht so gutgläubig zu unterstellen daß in Notzeiten alles nach geltendem Recht geht.Die Zulässigkeit ergibt sich im Nachhinein durch absolute Notwendigkeit um einen Zusammenbruch zu verhindern.
Gruß EUKLID
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