- Bankbelege - wie lange aufbewahren? - futzi, 23.07.2002, 11:03
- für privat..5 minuten... - leibovitz, 23.07.2002, 11:15
- Re: für privat..5 minuten... haha das Finanzamt kann Dich belehren! - André, 23.07.2002, 13:25
- Gesetzlich sind Privatpersonen nicht dazu verpflichtet - leibovitz, 23.07.2002, 11:19
- für privat..5 minuten... - leibovitz, 23.07.2002, 11:15
Gesetzlich sind Privatpersonen nicht dazu verpflichtet
Bankbelege aufbewahren
Privatpersonen sollten ihre Bankbelege mindestens zwei und in einigen Fällen sogar vier Jahre aufbewahren. Dies rät der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Gesetzlich sind Privatpersonen zwar nicht dazu verpflichtet, dennoch sollten sie Kontoauszüge und andere Bankbelege mindestens zwei bzw. vier Jahre aufbewahren, um Zahlungen nachweisen zu können.
Behauptet zum Beispiel ein Vermieter, die Miete sei nicht gezahlt worden, dann lasse sich die Zahlung anhand des Bankbelegs schnell nachweisen.
Für die meisten Rechtsgeschäfte wie z.B. Warenlieferungs-, Handwerker- und Arztrechnungen läuft die Verjährungsfrist erst nach zwei Jahren ab. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, beispielsweise die Wohnungsmiete, gilt sogar eine vierjährige Verjährungsfrist. Zwar könnten die Kreditinstitute selbst anhand ihrer Aufzeichnungen einen Zahlungsvorgang noch nach Jahren nachweisen. Doch für die Rechercheleistungen der Bank müsse der Kunde Gebühren entrichten, die je nach Kreditinstitut unterschiedlich hoch sind.
<ul> ~ http://www.vvhmakler.de/news/2001/22.htm</ul>
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