- Macht aktuell (4) - dottore, 02.08.2002, 19:32
- Was Nettes aus Deutschland - GG Art 14 (2) und GG Art 14(3) - Turon, 02.08.2002, 20:40
- Re: Macht aktuell (4) - Regierung einsperren - von mir aus jederzeit - BillyGoatGruff, 02.08.2002, 21:31
- Re: Wie viel Handschellen braucht die Schweiz? - dottore, 03.08.2002, 12:50
- frei nach Leibovitz waren die Parlamentarier alle besoffen - Baldur der Ketzer, 02.08.2002, 21:54
Was Nettes aus Deutschland - GG Art 14 (2) und GG Art 14(3)
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wenn ich aber mein Eigentum nicht nutzen will - verstößt es gegen das Grundgesetz? Heißt es: auf deutsch übersetzt:
Du sollst Dein gesamtes Eigentum wirtschaftlich nutzen, damit der Staat was davon hat?
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Wie nett! Da besitze ich was, was der Staat gerne haben möchte will es aber nicht verkaufen, werde ich enteignet und entschädigt, wobei der Ausmaß der Entschädigung durch ein Gesetz zu erfolgen hat. (anders gesagt: auch nichts wenn es notwendig ist oder willkürlich, was weiß ich.).
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Nun ich bezweifle wahrhaftig ob es einen Richter gibt der überhaupt so eine Sache in einem Notstand abwägen wird. Habe da so meine Erfahrungen mit der Macht. Früher habe ich gedacht so etwas kann bei uns gar nicht sein. Jetzt bin ich klüger.
Gruß
P.S.:Falls diese Gesetze in alter Form erscheinen sorry - aber da hat man auch nichts dadurch gewonnen, denn wie allgemein bekannt, verändert man Gesetze immer zu unserem Nachteil.
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