- @Galiani:...KEINESWEGS 'KREDIT' SONDERN 'GELD' / hier wird es heikel - Diogenes, 07.08.2002, 20:37
- Re: KEINESWEGS 'KREDIT' SONDERN 'GELD' / hier wird es heikel - Jochen, 07.08.2002, 21:12
- Re: KEINESWEGS 'KREDIT' SONDERN 'GELD' / hier wird es heikel - iuridicus, 08.08.2002, 00:07
- Geld als commadity unterschieden von Ware - Diogenes, 08.08.2002, 12:02
- @Diogenes: Bergluft klärt das Denken (zumindest bei mir!) - Galiani, 08.08.2002, 00:08
- Das freut uns. Aber ob es hilft? - Taktiker, 08.08.2002, 01:29
- Gut gebrüllt, Löwe! Daher, von mir für Dich, extra, ausnahmsweise ein Leckerli! - Saint-Just, 08.08.2002, 14:43
- @Galiani Bergluft klärt das Denken / brauche selber noch einige Dosen ;-) - Diogenes, 08.08.2002, 12:02
- Das freut uns. Aber ob es hilft? - Taktiker, 08.08.2002, 01:29
- Re: KEINESWEGS 'KREDIT' SONDERN 'GELD' / hier wird es heikel - Jochen, 07.08.2002, 21:12
Re: KEINESWEGS 'KREDIT' SONDERN 'GELD' / hier wird es heikel
Hallo Jochen,
zu deinem Satz:"Da Geld eine rechtliche Kategorie ist, kann es keine Sache sein. Genauso wie Eigentum niemals eine Sache sein kann, sondern immer nur der Rechtsanspruch auf Besitz." ein paar Hinweise meinerseits:
Lässt man einmal die"Tauschvermittlerfunktion" des Geldes weg, so bleibt es dennoch eine Ware, die auf den Markt getauscht werden kann. So auch Carl Menger,"Geld", S 23. Dies beschreibt er schon im Jahr 1892.
Meines Erachtens bezog er sich vor allem auf"Warengeld", also Geld welches neben dem Nominalwert noch einen eigenen inneren Wert hat (wie EdelmetallmĂĽnzen).
Dies ist auch durch die (österreichische) Rechtsordnung so beschrieben, die Geld in das Kapitel"Sachenrecht" einreiht und neben den rechtlichen Besonderheiten für Geld (z. B. keine rei vindicatio also keine Eigentumherausgabeklage)im übrigen somit anerkennt, dass Geld eine Ware ist.
Carl Menger kannte allerdings auch schon unser"Schuldgeld" er beschreibt dies als Urkundengeld. Da er aber zu einer Zeit schreibt, in der vor allem noch der Goldstandard (also letztendlich konnte damals Schuldgeld noch zu Warengeld getauscht werden) vorherrscht, macht den Begriff"Urkundengeld" noch deutlicher:
Eine Schuldurkunde kann immer gegen eine Ware oder eine Dienstleistung eingetauscht werden! Freilich, ein Wechsel im heutigen Sinn kann auch gegen einen Geldschein eingetauscht werden. Aber was wird auf dem Geldschein verbrieft? Es steht eine Zahl darauf, ich kann den Geldschein aber nicht bei der Zentralbank gegen was auch immer eintauschen, weil es keine unmittelbare Deckung gibt. Der Tausch des Geldscheins beim Kaufmann beruht derzeit auf reines Vertrauen, in Zeiten einer Hyperinflation wird er seine Waren wahrscheinlich nur gegen solide Dinge tauschen (erinnert an den römischen Solidus, Scherz).
Weiters definiert die Rechtsordnung Eigentum so: Alle einem zugehörigen Sachen heissen sein Eigentum. Man kann mit seinem Eigentum nach seinem Willen verfügen und jeden anderen davon ausschliessen.
Eine solche Formulierung (Sie ist nicht ganz exakt rezitiert, mein Gesetzbuch habe ich in der Firma liegen) hat nur Sinn wenn sich Eigentum auf Sachen bezieht, ja ich mit dem Begriff"Eigentum" eine Sache meinen kann, allerdings eine die mir gehört (im Unterschied zum Schuldrecht, da ich bei einer Forderung niemals eine rei vindicatio habe, nicht zu verwechseln beim Geld habe ich auf Grund der ständigen Vermischung und Vermengung einzelner Geldscheine bzw. auf Grund der besonderen Vertretbarkeit von Geld keinen Herausgabeanspruch und nicht weil Geld dem Schuldrecht zugehört)
Ich hoffe, ein wenig zur Diskussion beigetragen zu haben.
Viele GrĂĽsse
iuridicus
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