- Grundsätzliche Frage zum Schulwesen ob der Diskussion weiter unten - marsch, 09.08.2002, 13:56
- Begriffshantiererei - Taktiker, 09.08.2002, 14:04
Grundsätzliche Frage zum Schulwesen ob der Diskussion weiter unten
GG Art. 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Irgend jemand hat diesen Paragraphen letztens schon mal hier reingestellt
Frage: Ich dachte immer daß das Schulwesen Ländersache wäre. Wie ist das vereinbar mit obigem?
Schon mal Danke
Marsch
<center>
<HR>
</center>

gesamter Thread: