- Libertäre Ansichten: Staat, Militär, Macht,... - Hirscherl, 13.08.2002, 11:38
- Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - silvereagle, 13.08.2002, 13:08
- Re: Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - Uwe, 13.08.2002, 13:18
- Re: Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - Uwe - nereus, 13.08.2002, 13:55
- Re: Der größte Einschnitt der Geschichte... (Neolithikum) - dottore, 13.08.2002, 17:26
- Re: Stimme dem (mit DEINEM!) vollinhaltlich zu. (owT) - dottore, 13.08.2002, 16:57
- Und natürlich: zuviel Macht - ebenfalls kein Eigentum (owT) - Saint-Just, 13.08.2002, 18:48
- Re: Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - Uwe, 13.08.2002, 13:18
- Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - silvereagle, 13.08.2002, 13:08
Libertäre Ansichten: Staat, Militär, Macht,...
-->Ein paar Auszüge aus "Die Ethik der Freiheit" von Murray N. Rothbard. Academia Verlag, Sankt Augustin, 2. Aufl. 2000
Aus Kapitel 22: Das Wesen des Staates S 167 ff.
[...] In der ganzen Geschichte haben Gruppen von Menschen, die sich"Regierung" oder"Staat" nannten, gewöhnlich mit Erfolg versucht, ein Zwangsmonopol auf die Schaltzentralen von Wirtschaft und Gesellschaft zu erringen. Insbesondere hat der Staat ein Zwangsmonopol auf Polizei- und Militärdienste, auf die Bereitstellung von Gesetzen, auf richterliche Entscheidungen, auf das Münzwesen und die Befugnis zur Geldbeschaffung, auf ungebrauchtes Land ("öffentliches Eigentum"), auf Straßen und Autobahnen, Flüsse und Küstengewässer und auf die Produktionsmittel der Post angemaßt. Die Herrschaft über Land und Transporte ist seit langem ein hervorragendes Verfahren, um die allumfassende Herrschaft über eine Gesellschaft sicherzustellen. In vielen Ländern waren Schnellstraßen zunächst ein Mittel, um der Regierung die rasche Bewegung ihrer Truppen durch das von ihr beherrschte Land zu ermöglichen. Die Herrschaft über das Geldangebot ist ein Verfahren, um dem Staat ein leichtes und schnell verfügbares Einkommen zu sichern, und der Staat stellt sicher, daß sein selbstangemaßtes Monopol auf die Befugnis, neues Geld zu fälschen (d.h. zu schaffen), von keinem privaten Wettbewerber verletzt wird. Das Postmonopol ist für den Staat seit langem eine bequeme Methode, um ein Auge auf möglicherweise widerspenstige und umstürzlerische Gegner seiner Herrschaft zu halten. In den meisten Epochen der Vergangenheit
hatte der Staat auch die Religion fest im Griff. Dabei festigte er gewöhnlich ein
komfortables, auf beiderseitigen Nutzen angelegtes Bündnis mit einer voherrschen-
den Kirche: Der Staat gab den Priestern Macht und Reichtum, und die Kirche ihrer-
seits lehrte der unterworfenen Bevölkerung ihre göttlich verordnete Pflicht, Caesar zu gehorchen. Nun jedoch, da die Religion viel von ihrer gesellschaftlichen Überzeugungskraft verloren hat, ist der Staat häufig willens, von der Religion abzulassen und sich auf ähnliche, wenn auch losere Bündnisse mit eher weltlichen Intellektuellen zu konzentrieren. In jedem Fall stützt sich der Staat auf die Herrschaft über die
Druckmittel der Propaganda, um seine Untertanen davon zu überzeugen, daß sie ihren Herrschern gehorchen oder diese sogar lobpreisen sollen.
Doch das entscheidende Monopol ist die Herrschaft des Staates über den Gewalt-
gebrauch: über Polizei und Armee und über die Gerichte, den Locus letzter Ent-
scheidungsgewalt in Streitigkeiten über Verbrechen und Verträge, Die Herrschaft
über Polizei und Armee ist besonders wichtig zur Durchsetzung und Sicherstellung
aller anderen Befugnisse des Staates, einschließlich der allerwichtigsten Befugnis: sein Einkommen per Zwang zu beziehen.
Denn es gibt eine entscheidende Befugnis, die dem Wesen des Staatsapparates
innewohnt. Alle anderen Personen und Gruppen in der Gesellschaft (abgesehen von gewöhnlichen und vereinzelt auftretenden Verbrechern wie Dieben und Bankräubern) erhalten ihr Einkommen auf freiwilliger Basis: entweder durch den Verkauf von Gütern und Diensten an die konsumierende Ã-ffentlichkeit oder durch freiwillige Geschenke (z.B. Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband, Vermächtnis oder Erbschaft). Nur der Staat erhält sein Einkommen per Zwang, indem er nämlich schwere Strafen für den Fall androht, daß das Einkommen nicht ausgezahlt wird. Dieser Zwang ist als „Besteuerung" bekannt (in weniger geregelten Zeiten hieß er"Tribut"). Besteuerung ist Diebstahl, schlicht und einfach, wenn sie auch Diebstahl in einem dermaßen großen Maßstab ist, daß kein gewöhnlicher Verbrecher ihn erreichen könnte. Sie ist die Zwangspfändung des Eigentums der Staatseinwohner bzw. seiner Untertanen.
Es wäre eine belehrende Übung für den skeptischen Leser, zu versuchen, eine De-
finition der Besteuerung aufzustellen, die nicht auch Diebstahl einschließen würde. Wie ein Räuber fordert der Staat Geld praktisch mit vorgehaltener Pistole: Wenn der Steuerzahler die Zahlung verweigert, wird sein Vermögen gewaltsam beschlagnahmt, und wenn er sich dieser Plünderung widersetzt, wird er eingesperrt oder - bei anhaltendem Widerstand - erschossen. Es stimmt, daß Staatsapologeten, behaupten, die Besteuerung sei „in Wirklichkeit" freiwillig. Eine einfache und doch lehrreiche Widerlegung dieser Behauptung besteht darin, sich zu überlegen, was geschehen würde, wenn die Regierung die Besteuerung abschaffen und sich auf die bloße Bitte um freiwillige Beiträge beschränken würde. Glaubt irgend jemand wirklich daran, daß dem Staat irgendein Einkommen zufließen würde, das seinem jetzigen, riesigen Einkommen vergleichbar wäre? Wahrscheinlich würden sich selbst diejenigen Theoretiker, die behaupten, daß Strafen niemals abschrecken, gegen eine solche Behauptung sträuben. Der große Ã-konom Joseph Schumpeter hatte recht, als er bissig schrieb, daß"jene Theorie, welche Steuern in Analogie zu Vereinsbeiträgen oder etwa zum Kauf der Dienste eines Arztes konstruiert, lediglich zeigt, wie weit sich dieser Teil der Gesellschaftswissenschaften von wissenschaftlichen Denkweisen entfernt hat."[212] [...]
Aus Kapitel 25: Über zwischenstaatliche Beziehungen S 193 ff.
Bringen wir nun den Staat in unsere Erörterung. Da sich jeder Staat - solange
seine Raubzüge und Erpressungen nicht auf Widerstand stoßen - ein Gewaltmono-
pol über ein Territorium anmaßt, sagt man, in diesem Gebiet herrsche „Frieden", da die einzige Gewalt ständig und einseitig erfolgt und vom Staat gegen sein Volk ausgeübt wird. Offene Konflikte brechen im Staatsgebiet nur bei „Revolutionen" aus, in denen sich die Leute dem gegen sie gerichteten Gebrauch der Staatsmacht widersetzen. Sowohl der ruhige Fall des ungehinderten Staates, als auch der Fall offener Revolution können „vertikale Gewalt" genannt werden - Gewalt des Staates gegen sein Volk oder umgekehrt. [...]
Wenn ein besonderes Kennzeichen zwischenstaatlicher Kriege darin besteht, daß
sie Kriege zwischen Territorien sind, so entspringt ein weiteres einzigartiges Kennzeichen aus der Tatsache, daß jeder Staat von der Besteuerung seiner Untertanen lebt. Jeder Krieg gegen einen anderen Staat bringt daher eine Verstärkung und Erweiterung der Besteuerungs-Angriffe gegen das eigene Volk mit sich. Auseinandersetzungen zwischen privaten Individuen können von den beteiligten Parteien auf freiwilliger Basis geführt und finanziert werden, und gewöhnlich ist das auch der Fall. Revolutionen können durch freiwillige Beiträge der Ã-ffentlichkeit finanziert und ausgefochten werden, und häufig ist das so. Doch staatliche Kriege können nur durch Übergriffe auf den Steuerzahler geführt werden.
Alle Kriege eines Staates bringen daher verstärkte Übergriffe auf die Steuerzahler dieses Staates mit sich, und beinahe alle staatlichen Kriege (alle im modernen Krieg) bringen den größtmöglichen Übergriff (Mord) auf die unschuldige Zivilbevölkerung des Feindstaates mit sich. Andererseits werden Revolutionen häufig auf freiwilliger Basis finanziert und können ihre Gewalt auf die staatlichen Herrscher begrenzen; und private Auseinandersetzungen können ihre Gewalt auf die tatsächlichen Verbrecher begrenzen. Wir müssen daher schlußfolgern, daß einige Revolutionen und einige private Auseinandersetzungen rechtmäßig sein können, während staatliche Kriege immer zu verurteilen sind. [...]
Schließlich müssen wir auf die Tyrannei im Inland zu sprechen kommen, die die
unvermeidliche Begleiterscheinung zwischenstaatlicher Kriege ist, eine Tyrannei,
die gewöhnlich noch lange nach Kriegsende anhält. Randolph Bourne war sich dar-
über im klaren, daß „Krieg der Jungbrunnen des Staates ist."[246] Im Krieg kommt der Staat erst zu sich selbst: Er gewinnt an Macht, an Zahlen, an Stolz, an absoluter Herrschaft über Wirtschaft und Gesellschaft. Die Ursprungslegende, die es dem Staat ermöglicht, sich am Krieg zu gesunden, ist das Ammenmärchen, daß Krieg eine Verteidigung der Untertanen durch den Staat ist. Die Tatsachen liegen genau andersherum. Denn wenn der Krieg der Jungbrunnendes Staates ist, so bedeutet er auch die größte Gefahr für ihn. Ein Staat kann nur durch Kriegsniederlagen oder Revolutionen „sterben". Im Krieg mobilisiert der Staat daher verzweifelt das Volk zum Kampf für ihn gegen einen anderen Staat - unter dem Vorwand, daß er für sie kämpft. Die Gesellschaft wird militarisiert und verstaatlicht, sie wird zu einer Herde, die danach trachtet, ihre vermeintlichen Feinde zu töten, die jede Gegenstimme gegen die offiziellen Kriegsanstrengungen ausrottet und unterdrückt und die im angeblich öffentlichen Interesse begeisterten Verrat an der Wahrheit begeht. Die Gesellschaft wird zu einem Heereslager, mit den Werten und der Moral einer - wie Albert Jay Nock es einst ausdrückte - „Armee im Vormarsch."[247]
Aus Kapitel 24: Der moralische Status von Beziehungen zum Staat S 187 ff.
Wenn der Staat daher eine riesige Maschine institutionalisierter Verbrechen und
Rechtsverletzungen ist, die,,Organisation des politischen Mittels" des Vermö-
genserwerbs, so bedeutet das, daß der Staat eine kriminelle Vereinigung ist und daß sein moralischer Status daher grundverschieden von jedem der gerechten Eigentümer ist, die wir in dem vorliegenden Werk erörtert haben. Und es bedeutet, daß der moralische Status von Verträgen mit dem Staat, Versprechen an ihn und von ihm, ebenfalls völlig andersartig ist. Es bedeutet zum Beispiel, daß niemand moralisch verpflichtet ist, dem Staat zu gehorchen (nur insofern, als der Staat lediglich das Recht auf gerechtes Privateigentum gegen Angriffe verteidigt). Denn als kriminelle Vereinigung, deren gesamtes Einkommen und Vermögen aus dem Verbrechen der Besteuerung stammt, kann der Staat kein gerechtes Eigentum besitzen. Das bedeutet, daß es nicht ungerecht oder unsittlich sein kann, dem Staat keine Steuern zu zahlen, sich das Eigentum des Staates (welches sich in den Händen von Rechtsbrechern befindet) anzueignen, staatlichen Anordnungen zuwiderzuhandeln oder Verträge mit dem Staat zu brechen (da es nicht ungerecht sein kann, Verträge mit Krminellen zu brechen). Moralisch betrachtet - vom Standpunkt richtiger politischer Philosophie - bedeutet „Diebstahl" am Staat beispielsweise, daß Eigentum aus kriminellen Händen entwendet wird. In gewissem Sinne handelt es sich um einen „Ersterwerb" von Eigentum, nur daß die betreffende Person kein unbenutztes Land in Besitz nimmt, sondern Eigentum aus dem kriminellen Sektor der Gesellschaft entfernt - ein positiver Nutzen.[...]
Erst recht wird es daher moralisch legitim, den Staat anzulügen. Genau wie nie-
mand moralisch verpflichtet ist, einem Räuber wahrheitsgemäß zu antworten, wenn
dieser fragt, ob man irgendwelche Wertgegenstände im Haus aufbewahre, so ist
niemand moralisch verpflichtet, auf ähnliche Fragen wahrheitsgemäß zu antworten,
wenn der Staat sie stellt, zum Beispiel wenn man seine Einkommensteuererklärung
abgibt.
All das bedeutet natürlich nicht, daß wir anraten oder fordern müssen, daß man
zivilen Ungehorsam leistet, Steuerzahlungen verweigert, den Staat anlügt oder ihn
bestiehlt. Denn diese Handlungen können angesichts der höheren Gewalt, die der
Staatsapparat besitzt, durchaus unklug sein. Doch wir sagen, daß diese Handlungen
gerecht und moralisch erlaubt sind. Beziehungen zum Staat werden für die betroffe
nen Individuen, die den Staat als einen gegenwärtig überlegenen Feind behandeln
müssen, daher zu einer Angelegenheit kluger und pragmatischer Erwägungen.
Viele Liberale geraten über bestimmte Beziehungen zum Staat in Verlegenheit,
selbst wenn sie die allgemeine Unsittlichkeit oder Kriminalität staatlicher Handlungen oder Eingriffe zugeben. Da gibt es etwa die Frage des staatlichen Zahlungsverzugs bzw. meistens der Nichtanerkennung von Staatsschulden. Viele Liberale behaupten, der Staat sei moralisch verpflichtet, seine Schulden zu zahlen. Daher sei Zahlungsverzug bzw. Nichtanerkennung zu vermeiden. Das Problem liegt hier darin, daß diese Liberalen Analogieschlüsse aus der vollkommen richtigen These ziehen, daß private Personen oder Institutionen ihre Verträge einhalten und ihre Schulden zahlen sollten. Doch der Staat hat kein eigenes Geld. Die Begleichung seiner Schulden bedeutet, daß die Steuerzahler weiterhin zu Zahlungen an die Inhaber von Staatsanleihen gezwungen werden. Ein solcher Zwang kann vom liberalen Standpunkt aus niemals statthaft sein. Denn nicht nur, daß mehr Steuern auch mehr Zwang und Rechtsverletzungen am Privateigentum bedeuten, vor allem erscheint auch der vermeintlich unschuldige Obligationsinhaber in einem ganz anderen Licht, wenn wir uns vor Augen führen, daß der Kauf einer Staatsanleihe nichts anderes als eine Investition in die zukünftige Steuerbeute ist. Als eifriger Investor in zukünftigen Raub erscheint der Obligationsinhaber somit in einem ganz anderen moralischen Licht als man gemeinhin annimmt.[235] [...]
Der Staat ist außerdem nicht einfach ein Teil der Gesellschaft. In der Tat liegt die Hauptstoßrichtung dieses Teils des vorliegenden Werkes in dem Beweis, daß der
Staat, anders als die meisten utilitaristischen Marktwirtschaftler gerne denken, keine rechtmäßige gesellschaftliche Einrichtung ist, die dazu neigt, bei den meisten ihrer Betätigungen stümperhaft und ineffizient zu sein. Im Gegenteil ist der Staat eine von Natur aus unrechtmäßige Einrichtung des organisierten Rechtsbruchs, des organisierten und regelgeleiteten Verbrechens an Person und Eigentum von Untertanen. Er wird nicht von der Gesellschaft benötigt, sondern ist vielmehr eine zutiefst gesellschaftsfeindliche Einrichtung, die parasitenhaft von den produktiven Betätigungen der privaten Bürger lebt. Moralisch gesehen ist er unrechtmäßig und steht außerhalb des normalen liberalen Rechtssystems (wie es oben in Teil II umrissen wurde), das die Rechte und das gerechte Eigentum privater Bürger abgrenzt und sichert. Vom Standpunkt der Gerechtigkeit und Sittlichkeit kann der Staat daher kein Eigentum besitzen, keinen Gehorsam verlangen, keinen mit ihm abgeschlossenen Vertrag durchsetzen und, in der Tat, überhaupt nicht bestehen.
Einer weitverbreiteten Verteidigung des Staates zufolge ist der Mensch ein „so-
ziales Tier", das in der Gesellschaft leben muß. Individualisten und Liberale würden dagegen an die Existenz „atomisierter Individuen" glauben, die unbeeinflußt von ihren Mitmenschen sind und beziehungslos neben diesen stehen. Doch kein Liberaler hat Individuen jemals für isolierte Atome gehalten. Im Gegenteil haben alle Liberalen die Notwendigkeit und die gewaltigen Vorteile des Lebens in der Gesellschaft und der Teilnahme an der gesellschaftlichen Arbeitsteilung anerkannt. Das große non sequitur, das die Verteidiger des Staates - einschließlich der klassisch- aristotelischen und der thomistischen Philosophen - begingen, ist der Sprung von der Notwendigkeit der Gesellschaft zur Notwendigkeit des Staates.[239] Im Gegenteil ist der Staat, wie von uns angedeutet, ein gesellschaftsfeindliches Instrument, das den freiwilligen Tausch, die individuelle Kreativität und die Arbeitsteilung behindert. „Gesellschaft" ist eine nützliche Bezeichnung für die freiwilligen Beziehungen von Individuen beim friedlichen Tausch auf dem Markt. Hier können wir auf Albert Jay Nocks treffliche Unterscheidung zwischen „gesellschaftlicher Macht" - den Früchten freiwilligen Austauschs in Wirtschaft und Zivilisation - und „Staatsmacht", dem nötigenden Eingriff und Ausbeutung jener Früchte, verweisen. Im Lichte dieser Unterscheidung zeigte Nock, daß die Geschichte der Menschheit im Grunde ein Wettrennen zwischen gesellschaftlicher Macht und Staatsmacht ist, zwischen einerseits den wohltätigen Früchten friedlicher und freiwilliger Produktion und Kreativität und andererseits dem lähmenden und parasitären Einfluß, den die Staatsmacht auf den freiwilligen und produktiven gesellschaftlichen Prozeß ausübt.[240] Alle Dienste, die nach der gemeinen Auffassung den Staat erforderlich machen - vom Münzprägen über Polizeischutz bis zur Rechtsfortbildung, um die Rechte an Person und Eigentum zu schützen - können weitaus effizienter und sicherlich moralischer von Privatleuten erbracht werden, und sie sind von diesen so erbracht worden. Der Staat ist in keinem Sinne ein Erfordernis der menschlichen Natur. Das Gegenteil ist richtig.
[212] Joseph A. Schumpeter, Capitalism, Socialism, and Democracy, New York, Harper & Bros., 1942, S. 198.
[235] Zur Nichtanerkennung von Staatsschulden siehe Chodorov, „Don't Buy Govemment Bonds", in Out of Step, S. 170-177; sowie Rothbard, Man, Economy, and State, 11, S. 881-883.
[239] Siehe Rothbard, Powerand Market, S. 237.
[240] Siehe Alben Jay Nock, Our Enemy the State, New York, Free Life Editions, 1973, S. 3ff.
[246] Randolph Boume, War andthe Intellectuals, C. Resek, Hg., New York, Harper & Row, 1964, S. 69.
[247] Eine frühere Version dieser Auffassung findet sich in Murray Rothbard, „War, Peace, and the State", in Egalitarianism as a Revolt Against Nature, and Other Essays, Washington D.C., Libertarian Review Press, 1974, S. 79f.

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