- Libertäre Ansichten: Staat, Militär, Macht,... - Hirscherl, 13.08.2002, 11:38
- Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - silvereagle, 13.08.2002, 13:08
- Re: Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - Uwe, 13.08.2002, 13:18
- Re: Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - Uwe - nereus, 13.08.2002, 13:55
- Re: Der größte Einschnitt der Geschichte... (Neolithikum) - dottore, 13.08.2002, 17:26
- Re: Stimme dem (mit DEINEM!) vollinhaltlich zu. (owT) - dottore, 13.08.2002, 16:57
- Und natürlich: zuviel Macht - ebenfalls kein Eigentum (owT) - Saint-Just, 13.08.2002, 18:48
- Re: Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - Uwe, 13.08.2002, 13:18
- Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch... - silvereagle, 13.08.2002, 13:08
Stimme dem vollinhaltlich zu. Jedoch...
-->... fehlt die Auseinandersetzung, warum Eigentum entstanden ist.
Ich behaupte: Kein Staat, keine"Macht" - kein Eigentum.
Begründung: Die"Macht" trachtet danach, weiter zu bestehen (so sie einmal etabliert ist). Dies kann sie ausschliesslich auf der materiellen Ebene erreichen; eine Herrschaft über den Geist der Unterworfenen ist völlig ausgeschlossen.
Kann man sich mit dieser - ersten - These anfreunden, so sollte es keine allzu große intellektuelle Hürde darstellen, zu erkennen, dass es der"Macht" massiv nützt, wenn die Unterworfenen zunehmend in materiellen Kategorien und "Werten" denken. Denn diese Materie beherrscht sie ja - annähernd perfekt.
Es ist also gar kein großes Verlustgeschäft für die"Macht", wenn sie etwa ins alte österreichische Staatsgrundgesetz von 1867 hineinschreibt:"Das Eigentum ist unverletzlich." Denn dadurch wird den Unterworfenen einerseits ja ganz klar mitgeteilt, wem sie ihr"unverletzliches Eigentum" zu verdanken haben und wer es beschützt. Was nebenbei wiederum ein Indiz für den"Macht-Ursprung" des Eigentums ist.
Aber vor allem bleibt es - schon aus dieser Konstruktion heraus - auch logischerweise der Macht vorbehalten, in diese"Unverletztlichkeit" (ha!) nach Lust und Laune wieder einzugreifen, wenn sie gleich im nächsten Satz (!!) schreibt:
"Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt."
Rothbard hatte also wirklich uneingeschränkt Recht, keine Frage. Der"Staat" ist der perfekte Räuber, der das perfekte Verbechen realisiert hat, denn er steht über jedem Gesetz, auch über den Verfassungsgesetzen. Gegenständlich hat er also sein "Obereigentum", wie dottore richtig schreibt, nie aufgegeben, sondern im Gegenteil einzementiert. Und die Unterworfenen klammerten sich in der Folge zunehmend an die"materiellen Tatsachen" ihres eigentlich bemitleidenswerten"Eigentums", weshalb sie in der Folge im Hinblick auf sich ergebende materielle"Zwänge" ;-) umso leichter zu beherrschen und zu manipulieren waren.
Die Geschichte des (hoheitlich gewährten!!) Eigentums (ein anderes wurde bisher nirgends realisiert) ist demnach untrennbar verknüpft mit der Geschichte des Zwangs: Ein einziger Holocaust, mit kurzen Phasen der Erholung zwischen den immer größer werdenden Katastrophen.
Bleibt natürlich am Schluss wieder einmal die Frage: Cui bono?
Gruß, silvereagle

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