- Fragen zum Thema Einlagensicherung weiter unten - Kasi, 17.08.2002, 00:39
- Mal ganz unjuristisch... - LenzHannover, 17.08.2002, 01:00
- Re: Fragen zum Thema Einlagensicherung weiter unten - Popeye, 17.08.2002, 08:10
Fragen zum Thema Einlagensicherung weiter unten
-->Ich bin kurz über das Statut zum Einlagensicherungsfonds geflogen und wundere mich ein wenig über die folgenden Sätze...
§6 Abs.10: Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht.
§10: Ein Anspruch der Banken auf Hilfsleistung oder auf das Vermögen des Einlagensichergungsfonds besteht nicht...
§12 Über die Auflösung des Einlagensicherungsfonds und die Verwendung des Fondsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.
Leider ist dieses Anwaltskauderwelsch nicht meine Welt. Hat jemand eventuell Links oder allgemein verständlichere Infos? Es wird auch von"Sicherungseinrichtungen des Heimatlandes" gesprochen. Was macht der EInlagensicherungsfonds denn nun mit den 0,3Promille der Einlagen und wie soll das zur Sicherung reichen?
Kasi

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