- Zins, Gewinn - alles dasselbe:-) - Jochen, 21.08.2002, 00:26
- Re: alles dasselbe:-)-*LOL* (Habe ich mir mit Rücksicht auf dottore verkniffen) (owT) - Galiani, 21.08.2002, 12:57
- Re: Zins und Gewinn - Jochen, 21.08.2002, 13:28
- @Jochen: Re: Zins und Gewinn - Galiani, 21.08.2002, 14:32
- Re: Bitte erneut, sich zu mäßigen - dottore, 21.08.2002, 15:25
- @Jochen: Re: Zins und Gewinn - Galiani, 21.08.2002, 14:32
- Re: Zins und Gewinn - Jochen, 21.08.2002, 13:28
- Re: alles dasselbe:-)-*LOL* (Habe ich mir mit Rücksicht auf dottore verkniffen) (owT) - Galiani, 21.08.2002, 12:57
@Jochen: Re: Zins und Gewinn
-->Hallo Jochen
Darf ich Dich auf mein Posting an Bob verweisen.
Aus der Sicht des heutigen Handels-, Aktien- und Bürgerlichen Rechts ist die Unterscheidung sicherlich nicht nebensächlich; zumindest nicht, soweit es eine Reihe von ganz bestimmten Rechtsgeschäften betrifft.
Grundsätzlich und fundamental aber ist der Unterschied in Fällen vernachlässigbar, wo es rein ökonomisch nur darum geht, den Wertunterschied aufzuzeigen, der zwischen einem vorhandenen Gut besteht und einem Gut, das erst in Zukunft irgendwann einmal vorhanden sein wird.
Derartige Fragen tauchen nicht nur in Kreditgeschäften auf, sondern insbesondere auch immer dann, wenn Güter, die in Zukunft einen Ertrag abwerfen (dürften; sollten), zu bewerten sind. Beispiele: Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie; Servitutsverträge; Bestimmung des Wertes von Produktionsanlagen oder von ganzen Unternehmungen.
Insbesondere, wenn Du diesen letzten Fall betrachtest, die Bewertung von Unternehmungen, wirst Du erkennen, daß"Gewinne" und"Zinsen" im Grunde nur die zwei Seiten ein und derselben Münze sind.
In den Zeiten jedenfalls, die dottore hier betrachtet, also in vor- oder frühgeschichtlichen Epochen, in denen der Zins entstand und in denen es noch keine so entwickelte Rechtsordnung gab wie heute, mußte ebenfalls in sehr vielen Fällen schon ein solcher Wertunterschied zwischen gegenwärtigen und erst zukünftigen Gütern in Preise einkalkuliert werden. Ich halte es für naiv, zu fordern, daß die Menschen da immer im vorhinein und genau einen Zinssatz angeben und zwischen"Gewinn" und"Zins" unterscheiden hätten sollen.
Das haben sie sicher nicht getan! Daraus aber zu folgern, wie dottore das tut, daß es, weil sich das Wort"Zins" damals angeblich nicht finden läßt, keinen Zins gab, ist meiner Meinung nach unzulässig. Ganz abgesehen davon, daß man - im Gegensatz zu dottores Behauptung - in sehr vielen Dokumenten, die ich angeführt habe, sogar schon im zweiten Jahrtausend v. Chr. sehr wohl und ausdrücklich das Wort und den Begriff"Zins" in der heute gebräuchlichen Bedeutung findet.
Gruß
G.
>...war eher so gemeint, um die Begriffsverwirrung oder auch Unkenntnis darzustellen. Nebensächlich ist die Unterscheidung nicht.
>Kapitalrendite: Verhältnis des gesamten investierten Kapitals und des Umsatzes zum Gewinn
>Unternehmungsgewinn = Jahresüberschuß: Differenz zwischen Erträgen und Aufwand eines Geschäftsjahres (Unternehmungsergebnis)
>Zinsen (da wird es interessant): Handelsrecht: Rechtlich unterscheidet man vertraglich vereinbarte und gesetzliche Zinsen. I. d. R. entsteht eine Zinspflicht nur, wenn die Parteien dies ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben. Ohne Vereinbarung sind u. a. Verzugszinsen und Prozeßzinsen zu zahlen.
>Jochen

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