- Zins? - Euklid, 21.08.2002, 20:43
Zins?
-->Zins war bereits im Alten Orient als Preis für Geld und Naturalienanleihe (Geld-Und Frucht-Z.) bekannt.
Im antiken Rom wurde der Geld-Z. (lat usurae = Nutzen) zunächst im Zwölftafelgesetz geregelt und auf einen Höchstsatz von 1/12 des Kapitals beschränkt.
Seit der jüngeren Republik galt als Höchstsatz der centesimae usurae (1% monatlich) nach Cicero lag der Zinsfuß z.Z der späten Republik zw 4 und 8%.
Im Corpus luris Civilis setzte Justinian I D.Gr als üblichen Zinssatz 6%,für Senatoren 4%,für Gewerbetreibende 8%, und für Seedarlehen 12% fest.
Die Erlaubnis Zins zu nehmen wurde freilich seit alters von Z.-Verboten begleitet;so untersagte das A.T die Zinsnahme zwar nicht generell,wohl aber unter Juden.
Bedeutsam wurde vor allem das aus dem Gebot der christlichen Bruderliebe abgeleitete kanon. Z.-Verbot,das von Kirchenvätern und Synoden (Elvira 306,Arles 314,Nicaa 325) aufgestellt wurde.
Zunächst auf Kleriker beschränkt,galt das kan. Zins-Verbot (mit Ausnahme von Juden) seit karoling. Zeit allgemein,was dazu führte,daß während des MA.Z-Darlehen grundsätzlich als Wucher-Darlehen angesehen wurden.
Heute ist gemäß Â§ 248 Abs1 BGB eine im voraus getroffene Vereinbarung daß fällige Zinsen Zins tragen nichtig!
Ausnahmen von dieser Bestimmung gelten nach § 248 Abs 2 aber zugunsten von Kreditinstituten sowie nach § 355 HGB für den Saldo im Kontokorrentverkehr.
Ferner verbietet §289 BGB Zinsen von Verzugszinsen zu fordern.
Gruß EUKLID

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