- Fincas, Mallorca und die tax-farmer - Popeye, 21.08.2002, 22:30
- Re: gilt das auch für ETW?? - steve, 21.08.2002, 22:42
- Re: lies es Dir nochmal genau durch ;-) (owT) - Wasi, 22.08.2002, 10:02
- Re: gilt das auch für ETW? - ja - foreveryoung, 22.08.2002, 10:52
- Re: gilt das auch für ETW?? - steve, 21.08.2002, 22:42
Re: gilt das auch für ETW? - ja
-->>>Fincas auf Mallorca im Visier der Fahnder
angeblich auch, ja.
ich kenn nun einige, die davon"was" kennen, da ich mich mit dem Immo-Erwerb in"E" aus gegegebener Veranlassung ja auch beschäftigen durfte/musste.
Diese Aufschreckmeldung erfolgt Jahr für Jahr, seit dem überhaupt Deutsche im Ausland irgendwelche Immobilien erworben haben.
Das ist mal Punkt 1.
Und bislang ging das immer (!!) aus wie das bekannte </>Hornberger Schiessen, wenn die"Kirche im Dorf gelassen wurde...."[/b]
........und das ist deu2. wichtiger Punkt: die Relationen mussten/müssen halbwegs erhalten bleiben.
Wenn natürlich irgendwo eine 1 Million Euro wertvolle Villa mit einem KaufVertrag angeblich für nur 200.000 Euro verkauft worden ist (und der Rest offensichtlich schwarz) - dann haben inzwischen aus die spanischen Behörden einen dicken Hals bekommen.
Feststeht, dass die dt. Finanzbehörden mit ihren glänzenden Spanischkenntnissen vermehrt mit den span. Behörden (mit ihren exellenten Deutschkenntnissen) näher zusammenarbeiten wollen, und dass"irgendwelche Listen" aus tranferiert werden.
Aber wie gesagt, diese Meldungen gibt es kontinuierlich seit 1965 (hat mir mein Steuerberater in einer Doku. gezeigt...)
Jetzt soll es dann aber -egal ob Villa oder Appartementblock - um die Höhe der Kaufsumme gehen - hätten die gerne - nach dem Motto"die Dicksten Fische brauchen wir schon alleine als Alibi-Fische als erste....".
Alte jacke.
Davon mal abgesehen. Wird oder werden die Behörden wohl kaum einem Appartment-Kauf von 80 - 150.000 DM oder so hinterherhecheln bzw. mit einer ellenlangen Dedektivarbeit versuchen, aufzudecken,,wenn in einem solchen Fall von mir aus 10 -40.ooo schwarze Mark im Spiel waren, zumal die Beweislast für die Schwarzgeldzahlung äußerst schwer ist, um nicht zu sagen: unmöglich!!
Das App. hat 150.000 gekostet - verbrieft sind dann beispielsweise (wenn der Verkäufer mitspielt) 120.000 in der escreturia und im Privatvertrag und die 30.000 sind im Umschlag übergeben worden.
Das hat der spanische Staat jahrzehntelang augenzwinkernd"geduldet" und duldet es noch, um die Bauinustrie am Laufen und Ausländer ins Land zu halten/holen.
Was will nun der Deutsche Steuerfahnder machen bzw.- wie will er vorgehen?
Er kann fragen, woher sind die 110.000 und das ist ja wohl schnell erklärt.
Wenn nicht, wäre das natürlich genau das gleiche Problem wie im Inland.
Ob ich in Köln-Nippes beim Notar mit"nicht ergründbarem Bargeld" anrücke oder in Palma.
Das bleibt sich ja gleich.Aus 34mal versteuertem Einkommen!!
So, und die übriggebliebenen Restsumme, die 40.000 Schwwarzgeld, wie will der Fahnder die dingfest machen?
Das Appartment schätzen lassen. das dauert wmg. Jahre und es hilft ihm auch nicht weiter, selbst wenn er 100 % wüsste, dass das Objekt offiziell"unter Preis" den Besitzer gewechselt hat.
Also Sackgasse.
Bei einem Wiederverkauf fallen dann ja auch 50 Prozent Spekulationssteuer binnen 10 Jahren an. Immer auf die"offiziellen Preise".
Davon abgesehen.
Wer hat denn eigentlich Schwarzgeld?
Es hat doch sonst noch niemand mehr Weissgeld....
tschuess und gute
Immobiliengeschäfte
a.w.

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