- Gilt der Bargeldtransfer auch innerhalb der EU? - Euklid, 22.08.2002, 21:06
- Re: Gilt der Bargeldtransfer auch innerhalb der EU? - blindfisch, 22.08.2002, 21:33
- Re: Gilt der Bargeldtransfer auch innerhalb der EU? - drooy, 22.08.2002, 21:44
- Bei umfassendem Wissen werden uns doch aber Möglichkeiten einfallen, oddr, hä? (owT) - drooy, 22.08.2002, 21:47
- Ablaß: wenn Steuer fett im Beutel klingelt, der Gangster mit Gestapo klüngelt (owT) - Baldur der Ketzer, 22.08.2002, 22:09
- Heinz Erhard zu seinem Banker: Stopf nur fleißig Geld in Deinen Beutel. (owT) - Zardoz, 23.08.2002, 00:55
- was für ne Grenze Euklid???Sitzt bei Dir noch ein Grenzer?? Nein - Auch in - Koenigin, 22.08.2002, 23:42
- Re: was für ne Grenze Euklid??? ** Geldwäschegesetz - Herbi, dem Bremser, 23.08.2002, 00:56
- Re: was für ne Grenze Euklid??? noch mal - Koenigin, 23.08.2002, 09:13
- Re: was für ne Grenze Euklid??? noch mal - Euklid, 23.08.2002, 09:25
- @Euklid - noch mal - Koenigin, 23.08.2002, 11:32
- Re: @Euklid - noch mal - Euklid, 23.08.2002, 12:04
- Re: @Euklid - noch mal - Popeye, 23.08.2002, 12:12
- Re: @Euklid - noch mal - Euklid, 23.08.2002, 12:04
- @Euklid - noch mal - Koenigin, 23.08.2002, 11:32
- Re: was für ne Grenze Euklid??? noch mal - Euklid, 23.08.2002, 09:25
- Re: was für ne Grenze Euklid??? noch mal - Koenigin, 23.08.2002, 09:13
- Re: was für ne Grenze Euklid??? ** Geldwäschegesetz - Herbi, dem Bremser, 23.08.2002, 00:56
Re: was für ne Grenze Euklid??? ** Geldwäschegesetz
-->>.. aber immer 14.999 Euro, damit Dich keiner nach deinem Personalausweis fragt.
>Erst ab 14.999 € müssen die nach deinen Personalien fragen.
>14 mal 14.999 € beispielsweise innerhalb von 1 Stunde:"keine Notwendigkeit.."
Na, dann studier mal $2, Absatz 2 des
Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz)
[Anfang des Textauszuges]
§ 2 Allgemeine Identifizierungspflichten für Institute
(1) Ein Institut hat bei Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren im Sinne des § 1 Abs. 1 des Depotgesetzes oder Edelmetallen im Wert von 15 000 Euro oder mehr zuvor denjenigen zu identifizieren, der ihm gegenüber auftritt.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn das Institut mehrere Finanztransaktionen im Sinne des Absatzes 1 durchführt, die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß zwischen ihnen eine Verbindung besteht.
[Ende des Textauszuges]
aus http://www.zollkriminalamt.de/index2.htm?geldwaeschegesetz.htm
Die bestehende Verbindung, jene beiden letzten Wörter in $2 Abs. 2, ist bei Einzahlungen"innerhalb einer Stunde" jedoch gegeben. Auch die Verteilung auf den Zeitraum eines Tag wird dich nicht retten. Inzwischen werden über Ein- und Auszahlungen auch Statistiken gefahren, so dass sowohl unregelmäßige Beträge als auch unregelmäßige Zahlungsintervalle elli miniert werden bzw. die Bankangestellten sich nicht mehr so sehr erinnern müssen.
Gruß
Herbi

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