- off topic: BU-Versicherung - wave99, 22.08.2002, 17:44
- Re: off topic: BU-Versicherung, meine Erfahrung.. - ottoasta, 22.08.2002, 18:03
- Re: off topic: BU-Versicherung, meine Erfahrung.. - Bär, 22.08.2002, 18:19
- Re: off topic: BU-Versicherung ** Hatte eine Private - Herbi, dem Bremser, 22.08.2002, 18:22
- Es gab einen umfangreichen Testbericht - spieler, 22.08.2002, 18:28
- Habe nach reiflicher Überlegung..... - ufi, 22.08.2002, 18:41
- Versicherung heißt Verantwortung verlagern und das ist eigentlich Schwachsinn.. - Der Husky, 22.08.2002, 19:40
- Re: Habe nach reiflicher Überlegung.....VORSICHT... - blindfisch, 22.08.2002, 21:53
- Testbericht! - marsch, 22.08.2002, 18:56
- Re: BU - Cosa, 22.08.2002, 19:11
- Gut möchlisch. Habe mich nach Abschluß nicht mehr drum gekümmert. Aber für den.. - marsch, 22.08.2002, 19:53
- Re: BU - blindfisch, 22.08.2002, 21:49
- Re: BU - Cosa, 22.08.2002, 19:11
- Re: off topic: BU-Versicherung - JS, 22.08.2002, 18:58
- BU-Versicherung ist total überflüssig, - danton, 22.08.2002, 19:24
- Re: BU-Versicherung ist total überflüssig, - JS, 22.08.2002, 19:40
- BU Versicherung ist dringend notwendig, aber - le chat, 22.08.2002, 20:49
- Re: off topic: BU-Versicherung ** Nachtrag wg Versicherungssteuer - Herbi, dem Bremser, 23.08.2002, 00:04
- Re: Infos BU-Versicherung - Wasi, 23.08.2002, 13:30
- Re: off topic: BU-Versicherung, meine Erfahrung.. - ottoasta, 22.08.2002, 18:03
Re: Infos BU-Versicherung
-->Infos zur BU-Versicherung
Wenn Du eine BU-Vers. abschließen willst, dann ist es ganz wichtig, sich vorher umfassend informieren.
Fallstricke gibt es v.a. bei den Vertragsklauseln (siehe Dokument unten), bei den Gesundheitsfragen und beim Verfahren der Antragstellung.
Allgemeine Infos gibt es insbesondere von Stiftung Warentest (Internet), letzter
Test/allgemeine Infos wahrscheinlich von 08/2001. Alle Anbieter, die dort ein
0,5 oder 0,9 haben, verzichten wohl auf die Verweisung, und nur sie sollten
grundsätzlich in die engere Wahl kommen.
Du solltest Dir in einem zweiten Schritt eine Liste anfertigen welche Dinge für
Dich besonders wichtig sind. Dazu kann gehören:
- Gesundheitsfragebogen (insbes. Dauer: 5 / 10 Jahre, lebenslang)
- Leistungen bis 65 J (viele bieten nur bis 60 oder 62 an, aber die letzten Jahre vor einer möglichen Rente sind die teuersten - für die Versicherungen und für Dich wg. der Beitragszahlung, und wer weiss ob die Grenze nicht bis dahin
angehoben wird, und dann nicht nur zwei, sondern fünf oder mehr Jahre bis zur
Rente zu überbrücken wären)
- kein Erlöschen der Versicherung bei längerem Auslandsaufenthalt (kaum zu
glauben, aber bei manchen sind neue Gesundheitstests bzw. neue Versicherung
notwendig wenn Du ein Jahr im Ausland bist)
- Überleg Dir wg. langer Vertragslaufzeit genau, ob Du zu einem größeren oder
kleineren Anbieter gehst.
Stiftung Warentest hat anhand einer eingehenden Checkliste zur Berufs-unfähigkeitsversicherung (22/23 Punkte) jede Versicherung des Tests untersucht. Die Aachener & Münchener hat mir diese Checkliste, so wie sie ihn der Stiftung Warentest beantwortet hat, und mit zusätzlicher GEgenüberstellung ihrer dazu
jeweils passenden Vertragsklauseln, unaufgefordert mit den allgemeinen Infounterlagen zugesandt. Ich weiss nicht wo man die Checkliste sonst herbekommt, im Internet habe ich sie so von der STiftung Warentest nicht gefunden.
Was das Verfahren betrifft, so sind Probeanträge sehr umstritten. Du solltest genau darauf achten, ob Versicherungen nach anderen Anträgen oder bestehenden Versicherungen fragen (das tun nicht alle!), und dies ggf. mit der Antragstellung abstimmen. Da Du wohl jede Versicherung innerhalb einer Frist widerrufen kannst,
musst Du aus Angst vor der Bindung jedenfalls keine Probeanträge stellen.
Auch kann es sinnvoll sein, zwei Versicherungen bei verschiedenen Gesellschaften
abzuschließen statt einer großen bei einer Versicherung, bei der Du Dich gründlich
ärztlich untersuchen lassen müßtest, wobei vielleicht was gefunden wird und Du
dann gar keine Versicherung mehr bekommst. Problematisch ist, dass Du Dich im Streitfall möglicherweise mit zwei Versicherung rumärgerst, andererseits kannst Du den Verlust einer Versicherung wg. Konkurs eher verschmerzen oder widerrufst bzw. kündigst die mit den schlechteren Bedingungen.
Glaub KEINER Angabe oder Zusage, die DU nicht schriftlich hast!! Die
Vertreter und auch die Sachbearbeiter in den Versicherungen selbst kennen
ihre eigenen Produkte und aktuellen Vertragsbedingungen nicht. Lies ALLES
durch und frage schriftlich nach!
Viel Glück
Wasi
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Gefährliche Vertragsklauseln/BU-Versicherung
Kleingedrucktes, das Sie um die Rente bringen kann:
Verweisungsrecht, Anzeigepflichtverletzung etc. - Begriffe, die es in sich haben: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften enthalten mehr als 30 - zum Teil schwer nachvollziehbare - Klauseln, die im Ernstfall zur Falle werden können. So geht manch ein Versicherter leer aus, weil er nach der Definition seiner Gesellschaft nicht als berufsunfähig gilt oder den Antrag vor Jahren unvollständig ausgefüllt hat.
Wichtige Klauseln und was sie zur Folge haben können:
- Gesundheitsfragen
- Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
- Verweisungsrecht
- Definition von Berufsunfähigkeit
- Voraussetzung zur Leistungspflicht
- Arztanordnungsklausel
- Meldefrist
- Beitragszahlung während der BU-Prüfung
- Karenzzeit
- Rentenstaffelung
- Besondere Risiken
- Geltungsbereich
- Beitragsfreistellung
Gesundheitsfragen:
Alle Gesellschaften fragen bei Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen und machen davon abhängig, ob sie den Vertrag annehmen. Wie weit zurück müssen Sie Ihre Beschwerden auflisten? Beispiel: „Waren Sie jemals in stationärer Behandlung?" oder aber „Waren Sie in den vergangenen zehn Jahren in stationärer Behandlung?"
Überlegen Sie sich gut, ob Sie die Fragen ruhigen Gewissens beantworten können (Beispiel: „Nehmen oder nahmen Sie jemals Medikamente?"). Wenn nicht, suchen Sie sich eine Gesellschaft, die vielleicht nur Krankheiten der vergangenen fünf oder zehn Jahre interessieren.
Listen Sie alle Krankheiten auf - auch wenn der Vermittler beschwichtigt, es wären unwichtige Wehwehchen. Denn sobald Sie eine Rente beantragen, prüft die Gesellschaft Ihre Angaben - und tritt womöglich wegen „Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten" vom Vertrag zurück.
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten:
Wenn die Gesellschaft entdeckt, dass Sie im Antrag falsche oder unvollständige Angaben (zum Beispiel über frühere Krankheiten) gemacht haben, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Das heißt: Wenn Sie bei Vertragsabschluss vergessen hatten, dass Sie als Kind wegen Nasennebenhöhlenentzündung behandelt wurden, oder der Arzt in Ihrer Kartei Daten führt, von denen Sie nichts wissen, stehen Sie im Ernstfall ohne Versicherungsschutz da.
Falsche Angaben „verjähren" jedoch - bei manchen Gesellschaften nach drei Jahren, bei anderen erst nach fünf oder gar zehn Jahren. Nur wer absolut sicher ist, sich an alle Krankheiten zu erinnern bzw. nie krank gewesen zu sein, sollte sich auf sehr lange Rücktrittsfristen einlassen.
Verweisungsrecht:
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gilt nicht bei allen Gesellschaften als berufsunfähig. In manchen Verträgen steht, dass der Versicherte auf eine andere zumutbare Tätigkeit ausweichen muss, sofern sich dadurch die soziale Stellung und die Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtern. Unerheblich ist dabei, ob der Betroffene in dem so genannten „Verweisungsberuf" eine Stelle bekommt. Das Arbeitsplatzrisiko trägt der Versicherte. Das trifft vor allem ältere Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt sowieso schlechte Chancen haben.
Manche Gesellschaften verzichten für einige Berufe bzw. ab einem bestimmten Alter völlig auf ihr Verweisungsrecht.
Definition der Berufsunfähigkeit:
Manche Versicherungen springen nicht bei Berufs-, sondern erst bei Erwerbsunfähigkeit ein. Das heißt: Wenn der Versicherte überhaupt keine Arbeit mehr ausüben kann. Das macht für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende Sinn - vorausgesetzt, der Vertrag enthält die Klausel, dass - sobald der Versicherte einen Beruf erlernt hat und ausübt - die Leistungspflicht bereits bei Berufsunfähigkeit eintritt.
Voraussetzung zur Leistungspflicht:
Manche Gesellschaften zahlen nur dann eine Rente, wenn der Arzt bescheinigt, dass Sie voraussichtlich „auf Dauer" berufsunfähig sein werden. Das lässt sich oft nicht vorhersagen. Faire Gesellschaften legen einen klar definierten Zeitraum fest. Sie zahlen zum Beispiel bereits, wenn Sie mindestens sechs Monate nicht arbeiten können.
Die meisten Gesellschaften zahlen zwar trotz der Formulierung „auf Dauer", wenn der Versicherte sechs Monate lang berufsunfähig ist. Manche allerdings oft erst ab diesem Zeitpunkt, einige rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Arztanordnungsklausel:
Kann die Gesellschaft verlangen, dass Sie zumutbare Behandlungsmethoden durchführen lassen? Was hält ein Versicherer jedoch für „zumutbar", wenn er nicht zahlen will? Welche Medikamente müssen Betroffene einnehmen, welche Operationen müssen sie akzeptieren? Faire Gesellschaften streichen die Arztanordnungsklausel und überlassen dem Patienten die Entscheidung über Behandlungen.
Meldefrist:
Wie lange haben Sie Zeit, die Berufsunfähigkeit zu melden? Wer sich länger als drei Monate Zeit lässt, bekommt üblicherweise die Rente erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung bei der Gesellschaft eingeht. Wer berufsunfähig wird, hat in der Regel jedoch zunächst andere Dinge als seine Versicherungen im Kopf. Oft melden sich Betroffene erst nach ein oder zwei Jahren - zum Beispiel, weil sie den Versicherungsfall zunächst bei der gesetzlichen Versicherung melden und deren Ergebnis abwarten. Andere erhalten Krankengeld von der Krankenversicherung und gehen daher von einer Arbeits- statt von einer Berufsunfähigkeit aus.
Faire Gesellschaften leisten - unabhängig davon, wann Sie sie informieren - rückwirkend.
Beitragszahlung während der BU-Prüfung:
Von dem Tag, an dem Sie sich als berufsunfähig melden, bis zu dem Tag, an dem die Gesellschaft die Leistungspflicht bestätigt, kann einige Zeit vergehen. Sie müssen die Beiträge weiterzahlen, obwohl sie nichts verdienen. Stundet Ihnen die Gesellschaft die Beiträge? Wenn ja: zinslos?
Karenzzeit:
Bekommen Sie die Rente, sobald Sie berufsunfähig werden - oder erst nach einer bestimmten Karenzzeit? Rechnet die Gesellschaft bereits erfüllte Karenzzeiten an, wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums wegen derselben Ursache ein zweites Mal berufsunfähig werden (additive Karenzzeit)? Müssten Sie während der Karenzzeit die Beiträge weiterzahlen?
Wer eine Karenzzeit akzeptiert, zahlt weniger Beitrag. Das kann Sinn machen, wenn Sie wissen, dass Sie einen bestimmten Zeitraum ohne Einkommen bzw. Rente überbrücken können.
Staffelung:
Ab welcher Einschränkung zahlt die Gesellschaft? Üblicherweise bekommt der Versicherte die volle Rente, sobald er zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Einige Gesellschaften staffeln die Rente nach anderen Sätzen. Beispiel: 75 Prozent Rente bei 25 Prozent Berufsunfähigkeit oder ein Drittel Rente bei zwei Drittel Berufsunfähigkeit.
Besondere Risiken:
Für gewisse Risiken wie Strahlenbelastung, Flugrisiken, Kriegsereignisse schließen manche Anbieter die Leistungspflicht aus. Das Gleiche gilt für fahrlässige Verstöße.
Geltungsbereich:
Verlieren Sie den Schutz, wenn Sie ins Ausland umziehen oder vorübergehend im Ausland leben?
Beitragsfreistellung
Es ist üblich, eine BU-Versicherung an eine Lebensversicherung zu koppeln. Was passiert jedoch, wenn Sie vorübergehend die Beiträge zur Lebensversicherung nicht bezahlen können? Viele Gesellschaften stellen Verträge zwar für eine bestimmte Zeit beitragsfrei - allerdings mit der Bedingung, dass der BU-Schutz damit erlischt. Der Versicherte muss dann nach dem finanziellen Engpass eine neue BU-Police abschließen - zu neuen Konditionen und mit erneuter Gesundheitsprüfung. Faire Gesellschaften stellen den Vertrag beitragsfrei und lassen ihn später ohne Gesundheitscheck und zu den alten Bedingungen wieder aufleben.

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