- Die Finanzierung der Kirchen - marsch, 27.08.2002, 08:51
- Re: Die Finanzierung der Kirchen.....danke für deinen Beitrag... - ottoasta, 27.08.2002, 09:55
- Wenn du nichts dagegen hast.... - marsch, 27.08.2002, 13:16
- Re: Wenn du nichts dagegen hast....hab sicher nichts dagegen... - ottoasta, 27.08.2002, 14:24
- Wenn du nichts dagegen hast.... - marsch, 27.08.2002, 13:16
- Re: Die Finanzierung der Kirchen.....danke für deinen Beitrag... - ottoasta, 27.08.2002, 09:55
Die Finanzierung der Kirchen
--><body bgcolor="white" text="black" link="blue" vlink="purple" alink="red">
Moin!
Dies soll ausdrücklich kein"Glaubens"posting sein. Der Glaube eines Menschen ist mir völlig egal. Soll jeder glücklich werden wie es ihm beliebt.
Aber bei den Zahlen die da im Raume schweben, hat das eindeutig eine Berechtigung hier gezeigt zu werden (so sie denn stimmen). Eindeutiges Einsparpotential. Außerdem hat dies in meinen Augen nichts mehr mit dem"Glauben" an sich zu tun!
Schönen Tag zusammen
MARSCH
*************
<h2>Finanzierung der Kirchen </h2>
In der öffentlichen Diskussion spielt naturgemäß die Frage
der Finanzierung der  Kirchen eine herausgehobene Rolle. Die Kirchensteuer in ihrer jetzigen
Form  wurde erst im 19. Jahrhundert (Preußen 1875, Württemberg 1887)
entwickelt.
Sie  ist mittlerweile das weltweit großzügigste Alimentationverfahren
für Kirchen
 überhaupt geworden. Sogar Staaten wie Irland, Spanien oder Polen
praktizieren  bei der Finanzierung der Kirchen eine deutlichere Trennung von den
staatlichen  Behörden.
So rügte das diesjährige Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler den
verschwenderischen Umgang mit Staats- und Kirchensteuermitteln durch den
katholischen Militärbischof Johannes Dyba.
Weitere Stichworte zum Thema Kirchensteuerverschwendung:
Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler: Dyba! 24.10.99 >> neu
Caritas-Skandal in Trier: Der Fall Doerfert, 24.10.99 >> neu!
20 Millionen für Dybas Umzug nach Berlin, INFO 18, Mai 99
Neue Nuntiatur in Berlin, INFO 18, Mai 99
68 Millionen: Neubau des Kölner Diözesanmuseums, INFO 18, Mai 99
Bistum Trier: Fürstliche Entlohnung in den Führungsetagen, INFO 16,
Mai 98
Bistum Rottenburg-Stuttgart: 2.8 Mio für doppelte Residenz, INFO 15, Nov
97
Â
Die Kirchen und Ihr GeId
Wie wird die Kirchensteuer verwendet?
Viele glauben, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute.
das ist jedoch falsch: In Wirklichkeit werden zwei Drittel der Kirchensteuer
für die Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal verbraucht. In keinem
anderen Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: etwa 8000 DM im
Monat. Ihre Besoldung und Versorgung entspricht der eines Regierungsdirektors.
Bischöfe werden aus öffentlichen Steuermitteln bezahlt und beziehen
rund 15000
DM, Erzbischöfe sowie der evangelische Landesbischof sogar fast 20 000
DM.Für öffentliche soziale Zwecke bleiben - selbst nach kirchlichen Angaben -
nur höchstens 8 Prozent der Kircheneinnahmen übrig, der Rest wird großenteils
fiir Kirchenbauten und Verwaltungszwecke verwendet.Die Kosten von kirchlichen
Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden fast
ganz - zwischen 85 und 100 Prozent - aus öffentlichen Steuermitteln finanziert
oder von Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt.
*Sparen die Kirchen dem Staat Geld?
Im Gegenteil: Die Kirchen verwenden von ihren bundesweit jährlich 16
Milliarden DM Kirchensteuereinnahmen nur rund 1,2 Milliarden DM für
öffentliche soziale Zwecke. Andererseits kostet den Staat die Finanzierung
rein innerkirchlicher Anliegen (z.B. MilitärseeIsorge, Bischofsgehälter,
Staatszuschüsse, Priester- und Theologenausbildung an den theologischen
Fakultäten etc.) über 12 Milliarden DM, die Subventionen der Gemeinden
werden
zusätzlich mit etwa 5 Milliarden DM veranschlagt.
Insgesamt kosten die deutschen Kirchen, die reichsten der Welt, den
Steuerzahler jedes Jahr über 15 Milliarden DM!
Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche
Kirchensteuereinnahmen 1995:Â Â Â Â Â Â 16,773 Milliarden
DM (davon r.k.: 8,391;
ev.: 8,382 Mrd.)
Ausgaben (lt. kirchl. Angaben):
Pfarrer u.a. kirchl. Personal:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
60-70 % (r.k.: knapp 60%; ev.:
über 70%)
Sachkosten, Verwaltung                        Â
ca. 10 %
Kirchenbauten                                 Â
ca. 10 %
"Schule und Bildung"Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
ca. 10 % (r.k.) (ev. für beide
Bereiche
"Soziales und Caritatives"Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
ca. 10 % (r.k.) insgesamt nur
ca. 10%)
davon Ausgaben für öffentliche
soziale und Bildungsaufgaben:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
r.k. Kirche: 8 - 9 % ev. Kirche: 6 - 7 %
Summe der Aufwendungen für
öffentliche soziale Leistungen:            Â
ca. 1,2 Milliarden DM
Ã-ffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher
Trägerschaft(Betriebskosten; zusätzliche freiwillige Zuschüsse
der Kommunen nicht mitgerechnet):
Kindergärten (Bayern): 80% (Kommune u. Land je 40%; ohne 15% Elternbeiträge)
(Kindergarten-Finanzierung im Bundesdurchschnitt: Kommune/Land:
75 %, Eltern 15 %, Kirche 10 %)
Schulen (in Bayern): 90% (Grund-, Haupt- und Sonderschulen 100%)
Krankenhäuser:100% (durch Kassensätze; Investitionen zu 100% vom
Staat)
Altenheime:100% (ähnliche Regelung wie Krankenhäuser)
Ã-ffentliche Finanzierung innerkirchlicher Einrichtungen
kirchlicher Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (bundesweit):
4 400 Mio.DM
Priester- u. Theologenausbildung an Universitäten sowie
Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen (+Uni Eichstätt):
 1.100 Mio.DM
Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten:
          1.400 Mio.DM
Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen
(Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten):
             Â
130 Mio.DM
Denkmalschutz für Kirchenbauten (nur Bund und Länder):
      270 Mio.DM
Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten  Â
für rein kirchliche Sendungen:
                       Â
300 Mio.DM
Steuereinbußen wegen unbeschränkter Abzugsfähigkeit der
Kirchensteuer (laut Subventionsbericht der Bundesreg.):
 4.500 Mio.DM
Zwischensumme     12.100 Mio.DM
Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der
Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst,
das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände
sparten 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk
profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation,
17.3.89). Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle
Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten
sind. Allein die Subventionen der über 15.000 Kommunen werden auf über
5
Milliarden DM geschätzt, so daß aus allgemeinen Steuern mehr für
innerkirchliche Zwecke ausgegeben wird als über die Kirchensteuern.
Das heißt: Alle Steuerzahler - Kirchenfreie wie Mitglieder - finanzieren
interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der
Kirchensteuer.
(Stand: 13.01.97; verantwortlich: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit
Augsburg)
Bund für Geistesfreiheit München
Körperschaft des öffentlichen Rechts - gegründet 1870
Valleystraße 27, 81371 München
Tel+Fax (089) 77 59 88
Quelle: bfg Augsburg, Stand Oktober 97
Die folgende Liste ist natürlich bei weitem nicht vollständig, aber
man muß ja mal anfangen, die Zahlen zusammenzutragen.
Bayern
Das Erzbistum Freiburg erhielt 1996 52.688.300 Mark und 1997 57.475.600 Mark
an Staatsleistungen - ein Zuwachs von über 9 Prozent innerhalb eines Jahres!
Der Haushaltsplan des Bistums Würzburg weist 1997 unter Einnahmen 15.269.240
Mark an allgemeinen Staatsleistungen aus - immerhin 6,23 Prozent des
Haushalts.
Die Bayerische Landeskirche (ev.) erhielt 1996 131,3 Millionen Mark an
Staatsleistungen, Zuschüssen und Renten.
Brandenburg
Die evangelischen Landeskirchen in Brandenburg erhalten - offenbar ab 1996 -
jährlich 17 Millionen Mark an Staatsleistungen. Nach fünf Jahren soll
eine
Erhöhung des Betrages geprüft werden. Weiter stellt das Land 3 Millionen
Mark
für die Erhaltung kirchlicher Gebäude und 2 Millionen Mark für
das Domstift
Brandenburg zur Erhaltung der Gebäude und der Sammlungen zur Verfügung.
Nach: Tag des Herrn 46/96.
Allerdings stammen 28 Prozent (226,6 Millionen Mark) des 97er Haushalts der
Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg aus Staatsleistungen oder
staatlichen Zuschüssen, z.B. für Kindertagesstätten, Religionsunterricht
oder
die Evangelischen Schulen.
Bistum Mainz
1997 erhielt das Bistum 10,2 Millionen Mark an Staatsleistungen sowie 89,2
Millionen Mark an staatlichen Zuschüssen sowie Personal- und
Sachkostenerstattungen für öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen).
Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt zahlte 1992 an die Evangelischen Landeskirchen 25,75
Millionen Mark und an die Jüdische Gemeinde 1,15 Millionen Mark. Das bereits
unterzeichnete Konkordat mit dem Vatikan sieht Zahlungen des Landes an die
katholische Kirche rückwirkend ab 1992 vor, ausgehend von 5,3 Millionen
Mark.
Die Zahlungen werden entsprechend den Bezügen von Beamten im Staatsdienst
erhöht.
Thüringen
Thüringen zahlt 1998 für den Unterhalt von katholischen Geistlichen
an das
Bistum Erfurt 4,461 Millionen Mark (das Bistum hatte vor ein paar Jahren 191
aktive Geistliche, das macht über 23.000 Mark pro Kopf und Jahr), außerdem
noch 1,161 Millionen Mark für den Erhalt kirchlicher Gebäude
(Baulastverpflichtungen).
1997 hieß es noch, die Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln -
und zwar
Staatsleistungen und Baulasten sowie Gestellungsgelder im Zusammenhang mit dem
Religionsunterricht - beliefen sich auf 3,4 Millionen Mark.
Privilegien der Kirchen in Deutschland
1. Kirchensteuer
Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt aufgrund staatlicher Gesetze, meist durch
die Finanzämter. Damit das möglich wird, sind alle Bürgerinnen
und Bürger kraft staatlicher Gesetze gezwungen, ihr Bekenntnis den Gemeindebehörden,
dem Finanzamt und dem Arbeitgeber zu offenbaren. Artikel 4 des Grundgesetzes
garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dieser Artikel kennt keinen
sogenannten Gesetzesvorbehalt.
Darum ist der Zwang der Bekanntgabe des eigenen Bekenntnisses, wie ihn
sämtliche Kirchensteuergesetze der Länder vorschreiben, verfassungswidriges
Recht.
2. Taufe
Die Taufe, eine religiöse Zeremonie, bildet für den Einzug der Kirchensteuer
die Rechtsgrundlage. Ein kirchlicher Ritus begründet so Rechtswirkungen
fürden bürgerlichen Bereich. Auch dies widerspricht den Freiheitsrechten des
Artikel 4 GG.
Wollen sich Bürgerinnen und Bürger der Kirchensteuerpflicht entziehen,
müssen sie ihren Austritt aus ihrer Religionsgesellschaft formgerecht (vor dem
Amtsgericht, dem Kreisgericht oder dem Standesamt) erklären. Das ist in
einigen Bundesländern sogar kostenpflichtig.
3. Religionsunterricht
Der Religionsunterricht ist versetzungsrelevantes ordentliches
Unterrichtsfach. Die erklärungsbedürftige Nichtteilnahme verpflichtet
mancherorts zur Teilnahme an einem - verfassungsrechtlich höchst
problematischen - Ethikunterricht: Die Kirchen wirken entscheidend bei der
Anstellung und Entlassung jener Lehrkräfte mit, die für den
Religionsunterricht vorgesehen sind (missio canonica). In Nordrhein-Westfalen
gibt es nicht nur die katholische Bekenntnisschule als staatliche Regelschule
(!) noch, es werden auch die konfessionellen Privatschulen in (fast) allen
Bundesländern rechtlich und materiell bevorzugt. Der Religionsunterricht
wird insbesondere an Berufs- und Realschulen sowie Gymnasien vollständig aus
öffentlichen Mitteln finanziert.
4. Militärseelsorge
Die Militärseelsorge ist - verfassungswidrig - als gemeinsame Aufgabe des
Staates und der Kirchen organisiert. Sie wird fast völlig vom Staat aus
allgemeinen Steuermitteln finanziert.
5. Theologische Fakultäten und Hochschulen
Diese dienen ausschließlich der Ausbildung künftiger Kirchenfunktionäre
(Geistliche, Religionslehrer und sonstige Mitarbeiter). Studierende für
das geistliche Amt sind ebenso wie alle Geistlichen vom Wehr- und Ersatzdienst
befreit. Weil nicht nur Theologische Fakultäten, sondern auch besondere
Lehrstühle in anderen Fächern (Philosophie und Geschichte), an denen
Kirchen ein Interesse an ideologisch"reinem" Unterricht haben, der Ausbildung
des kirchlichen Funktionärsnachwuchs dienen, beanspruchen die Kirchen
entscheidende Mitwirkung bei der Ernennung und Entlassung von ProfessorInnen,
bei der Gestaltung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen sowie bei
der Durchführung von Prüfungen, Promotionen und Habilitationen. Obwohl
der Einfluß der Kirchen nahezu vollkommen ist, so daß in den
Theologischen Fakultäten die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgte
Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre nicht wirksam werden kann,
werden diese Einrichtungen doch samt und sonders aus allgemeinen Steuermitteln
finanziert.
6. Sonderseelsorge
Die öffentliche Hand finanziert außerdem die Polizei-, Gefängnis-
und Krankenhausseelsorge. Aus dem von der Verfassung zugesicherten Recht der
freien Seelsorge in diesen Bereichen ist unter der Hand eine
Finanzierungspflicht des Staates geworden.
7. Überrepräsentation in öffentlichen Gremien
Die Kirchen sind in öffentlichen Gremien nicht nur überrepräsentiert,
sondern genießen zahlreiche geldwerte Privilegien, etwa kostenlose Sendezeiten
bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten für die eigene
Präsentation; sie können also kostenlos werben! Trotzdem interessieren sich immer weniger
Menschen für ihre Veranstaltungen. Angesichts
des rapiden Mitgliederschwundes der Kirchen muß gefragt werden, mit welchem
Recht sie diese Privilegien noch weiterhin genießen sollen.
8. Wohlfahrtswesen / Arbeitsrecht
Dank des sogenannten Subsidiaritätsprinzips, das die Kirchen auf ihre Weise
auslegen, dominieren sie das gesamteWohlfahrts- und Jugendhilfewesen. die in
diesen Bereichen bei kirchlichen Arbeitgebern Beschäftigten stehen nicht
nur unter dem Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes; sie sind vielmehr
kirchlichen Normen und geistlicher Willkür fast schutzlos ausgeliefert.
9. Rechtsordnung
Religiöse Grundsätze und kirchliche Interessen beherrschen noch immer
entscheidende Normen des Verfassungsrechts und vieler Rechtsbereiche: so
beispielsweise das Schulrecht ebenso wie das Straf- und Familienrecht (u.a.
§ 166 StGB). Kirchliche Symbole in öffentlichen Räumen und bei Veranstaltungen
des Staates (Kreuze in Gerichts-, Sitzungs- und Schulsälen) sowie Emissionen zum Zwecke
kirchlicher Werbung (Glockengeläute) werden allenthalben gerichtsnotorisch
geduldet, obwohl sie die von der Verfassung gebotene Neutralität des Staates
eklatant verletzen.
10. Schlußfolgerungen
Diese Beispiele lassen sich erweitern und vertiefen. <a target="_blank" href="http://www.miprox.de/Sonstiges/Freiheit_die%20_ich_meine.htm#Kirche">Sie machen deutlich, wie
mächtig die religiösen Institutionen, die Kirchen, in unserer Gesellschaft
noch immer sind</a>. Und dies, obwohl die Kirchen trotz aller Privilegien sowie
der rechtlichen und finanziellen Hilfe des Staates seit Jahrzehnten laufend
an Einfluß verlieren.
http://www.tm-portal.de/k-info_2.htm">http://www.tm-portal.de/k-info_2.htm
<hr width="50%" align="left">Â
Und noch zwei Link dazu:
<a target="_blank" href="http://www.webgiornale.de/Documentazione/kirche%20und%20geld.htm">Kirche und Geld. Am Gelde hängt, zum Gelde drängt...</a>
<a target="_blank" href="http://www.ibka.org/artikel/miz90/geld.html">Die Kirche und unser Geld</a>
Â
</body>
</html>

gesamter Thread: