- @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Jochen, 28.08.2002, 10:39
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - dottore, 28.08.2002, 11:26
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Euklid, 28.08.2002, 11:56
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Korrektur - Jochen, 28.08.2002, 13:07
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - dottore, 28.08.2002, 15:01
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - Popeye, 28.08.2002, 15:22
- Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? - dottore, 28.08.2002, 20:57
- Re: Währungsgesetze relevant? - netrader, 28.08.2002, 21:47
- Die Murmelwährung... - Uwe, 28.08.2002, 21:58
- Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? - Bob, 28.08.2002, 23:11
- Re: Der Bankrott ist was Großes...! - dottore, 28.08.2002, 23:30
- Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? - dottore, 28.08.2002, 20:57
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - Popeye, 28.08.2002, 15:22
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - dottore, 28.08.2002, 15:01
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - dottore, 28.08.2002, 11:26
@dottore: Frage zur Zinsentstehung
-->Hallo Dottore,
ein Punkt bei der Zinsentstehung ist mir nicht ganz klar:
a) Zwangsabgaben erzwingen ein Mehr/Mehrprodukt. Dies ist also ein Fänomen, daß mit Herrschaft/Macht zu tun hat. Also ein Zwangsvertrag, wenn man so will.
Wie kommt es dann aber zum privatwirtschaftlichen Zins, den es ja ohne Zweifel heutzutage gibt? Dieser Übergang (?) ist mir nicht klar? Dazu:
b) In deiner Realenzyklopädie"Das Märchen vom Zins" heißt es:
[b]"Der Zins ist kein Attribut der loan selbst, sondern er entsteht aus dem Dokument, sobald dieses vor Fälligkeit der Ware in die Ware verwandelt ("kind") werden soll.
Nehmen wir den einfachen Fall einer"transaction": A beschafft sich mit Hilfe der Ware X (nach Menge oder Gewicht) bei B einen Betrag (nach Menge oder Gewicht) der Ware Y.
Sagen wir 10 Einheiten Ware X verschaffen ihm 10 Einheiten der Ware Y.
Die Ware Y liefert B sofort, A muss die Ware X nach einem Jahr liefern. Damit steht die Ware A in einer eindeutigen Relation zur Ware B, nämlich 10 zu 10. Das ist der gegenseitige Preis.
Von einem Zins ist nirgends etwas zu entdecken.
Will nun B die Ware X, die ihm A schuldet, früher als zur Fälligkeit zur Verfügung haben, muss er mit Hilfe des Dokumentes auf Lieferung der Ware X versuchen, an die Ware X vor deren Fälligkeit zu kommen. A liefert sie ihm erst nach einem Jahr, wie es der Kontrakt vorsieht. (Vereinbarter Zeitraum spielt natürlich keine Rolle).
Aber es könnte sich ein C finden, der die Ware X schon vorher liefert, um sie sich dann wiederum bei Fälligkeit bei A zu beschaffen.
Da C selbst nichts mit der Transaktion zwischen A und B zu tun hat, wird er sich die Vorerfüllung des Vertrages, welcher die Transaktion A/B dokumentiert, entgelten lassen, da es für ihn keinen ersichtlichen Grund gibt, anstelle von A an B in vollem Umfang zu leisten und dies obendrein früher als A an B tun muss.
Das Entgelt für die Vorableistung kann nur in etwas bestehen, was B zu erhalten hat und was A liefern muss. C wird also an B weniger als das leisten, was A später in vollem Umfang zu leisten hat. Er wird also statt 10 nur 8 liefern bzw. leisten, je nachdem, wann er an B leistet.
C hat nun das Dokument, das A zur Leistung verpflichtet. Es hat ihn nur 8 Waren gekostet und bringt ihm bei Vertragserfüllung durch A die 10, die A nach wie vor liefern muss.
Jetzt ist der Zins in der Welt. Nämlich 10 minus 8 bezogen auf 8 = 25 %. Oder von oben gerechnet = 20 %.
Der Zins bedeutet aber nicht, dass A mehr als die mit B vereinbarten 10 liefern muss.
Der Zins kann also niemals durch den ersten Kontrakt zwischen zwei Transaktions-Partnern entstehen, sondern erst dann, wenn ein Dritter einen noch nicht gelieferten, weil noch nicht fälligen Teil der Transaktion früher liefert als derjenige, der ihn zu einem späteren Termin liefern muss.
Insgesamt liefert keiner mehr. Denn A liefert nach wie vor 10, diese jetzt an C. Der C hatte an B bereits 8 geliefert, diese nur früher als A. C ersetzt seine 8, die an B gegangen sind. Die 2, die er von A bekommt, muss er nicht mehr selbst erstellen, da er sie bei Fälligkeit von A bekommt. Wir haben also nur eine (zeitliche) Umverteilung der Leistung des A. Sie sollte ursprünglich in Höhe von 10 an B gehen. Mehr als die 10 von A werden nicht produziert.
Dass C schneller gewirtschaftet haben muss, ist klar. Da er aber nicht im Voraus wissen kann, ob B früher (und dann weniger) Waren des A benötigt, kann er auch nicht wissen, ob sein schnelleres Wirtschaften überhaupt einen Sinn macht. Wird der A / B-Kontrakt termingemäß abgewickelt, behält C seine 8 Einheiten und kann sie auf Halde nehmen und die Halde seinerseits durch Eigenverbrauch langsam wieder abtragen.<(b>
Wo taucht dann hier das Fänomen"Macht" auf? Denn hier entsteht doch der Zins zweifellos ohne Zwang; d.h. der Zwang ist hier bei B gegen sich selbst gerichtet, B will etwas früher haben als vereinbart, B übt sozusagen Zwang auf sich selbst aus?
Schönen Gruß
Jochen

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