- @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Jochen, 28.08.2002, 10:39
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - dottore, 28.08.2002, 11:26
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Euklid, 28.08.2002, 11:56
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - Korrektur - Jochen, 28.08.2002, 13:07
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - dottore, 28.08.2002, 15:01
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - Popeye, 28.08.2002, 15:22
- Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? - dottore, 28.08.2002, 20:57
- Re: Währungsgesetze relevant? - netrader, 28.08.2002, 21:47
- Die Murmelwährung... - Uwe, 28.08.2002, 21:58
- Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? - Bob, 28.08.2002, 23:11
- Re: Der Bankrott ist was Großes...! - dottore, 28.08.2002, 23:30
- Re: Genau da stecke ich gerade ebenfalls fest - Geld durch Geld definiert? - dottore, 28.08.2002, 20:57
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - Popeye, 28.08.2002, 15:22
- Re: Saldierte Eigentumsprämien - dottore, 28.08.2002, 15:01
- Re: @dottore: Frage zur Zinsentstehung - dottore, 28.08.2002, 11:26
Re: Währungsgesetze relevant?
-->Hallo Währungstheoretiker,
schon in einem früheren Posting hatte ich anklingen lassen, dass mir die Vorstellung einer Sicherheitenunterlegung nicht recht einleuchten will. Von meinem"juristischen Fach" her neige ich immer zu normativen Ansätzen.
Das bedeutet im Falle der Machtdiskussion:
Sind die grundlegenden Elemente einer Staatsbildung abgeschlossen, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, ist die Fiskalgewalt (Geldschöpfungs- und Abgabengewalt) integraler Bestandteil der exekutiven Staatsgewalt (neben den Funktionen für Inneres, Äußeres, Krieg und Justiz, die von den sogenannten klassischen Ministerien verwaltet werden). Von daher ist klar, dass"Geld" immer nur das Zahlungsmittel aus der Autorität der Staatsgewalt ist und sein kann. Andere Zahlungsmittel kann es zuhauf geben, auch tauschähnliche Mittel, Edelmetalle oder Parallelwährungen."Geld" kann es aber im Bereich ein und derselben Staatsgewalt immer nur eines geben.
Von daher würde ich auch das Sicherheitenproblem normativ angehen. Die Sicherheit hinter dem Geld ergibt sich aus dem (in unserer Rechtssprache)"Währungsgesetz", dessen ureigenste Aufgabe die Sicherung der Knappheit des Geldes ist. Jeder Staatsbürger weiß zB bzw. hat seit Kindeszeiten verinnerlicht, dass es der Fiskalgewalt bei schwersten Strafen untersagt ist, zB unseren Flutopfern dadurch zu helfen, dass die Bundesbank außerhalb ihrer Bilanz Euronoten drucken läßt, vom BuBapräsidenten unterschreiben und dann in Koffern über die Bürgermeister an das notleidende Volk verteilen läßt
Nur diese Knappheitsvorstellung, nach der Geld nur im Wege legitimer kreditgesteuerter Geldschöpfungsakte geschaffen werden kann, sichert den Wert des Geldes.
Weiterer Sicherheiten bedarf es nicht.
In der laufenden Diskussion kommt das Studium neuerer und älterer Währungsgesetze derzeit noch zu kurz. Es dürfte interessant sein zu untersuchen, welche Art Normen (uU nur strafrechtliche) man in der Historie als"Währungsgesetz" bezeichnen muss.
Gruesse
netrader

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