- Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - nasdaq, 02.09.2002, 16:51
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Burning_Heart, 02.09.2002, 17:05
- keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - nasdaq, 02.09.2002, 17:33
- Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - MC Muffin, 02.09.2002, 21:42
- Nochmal die News mit Quelle - nasdaq, 02.09.2002, 23:21
- Re: Nochmal die News mit Quelle - Euklid, 03.09.2002, 08:23
- Re: Nochmal die News mit Quelle - MC Muffin, 03.09.2002, 15:41
- Re: Nochmal die News mit Quelle - Euklid, 03.09.2002, 08:23
- Nochmal die News mit Quelle - nasdaq, 02.09.2002, 23:21
- Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - MC Muffin, 02.09.2002, 21:42
- keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - nasdaq, 02.09.2002, 17:33
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Donizetti, 02.09.2002, 17:45
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Burning_Heart, 02.09.2002, 17:05
Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-))
-->Damit der heiß ersehnte Staatsbankrott etwas früher kommt:-)):
BFH Urteil vom 16.07.2002:
Aktenzeichen: IX R 62/99
Spekulationssteuer ist Verfassungswidrig.
Man sollte bereits abgegebene und abzugebende Steuererklärkungen anfechten und sich auf das BFH Urteil berufen sowie die Aussetzung des Vollzugs beantragen.
KEINE Spekulationssteuer mehr angeben. Das BFH Urteil wirkt bis zur Bestätigung oder Nicht-Bestätigung durch das BVG wie eine Steuerstundung.
Man macht sich also NICHT strafbar wenn man Gewinne vorerst nicht angibt.

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