- Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - nasdaq, 02.09.2002, 16:51
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Burning_Heart, 02.09.2002, 17:05
- keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - nasdaq, 02.09.2002, 17:33
- Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - MC Muffin, 02.09.2002, 21:42
- Nochmal die News mit Quelle - nasdaq, 02.09.2002, 23:21
- Re: Nochmal die News mit Quelle - Euklid, 03.09.2002, 08:23
- Re: Nochmal die News mit Quelle - MC Muffin, 03.09.2002, 15:41
- Re: Nochmal die News mit Quelle - Euklid, 03.09.2002, 08:23
- Nochmal die News mit Quelle - nasdaq, 02.09.2002, 23:21
- Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - MC Muffin, 02.09.2002, 21:42
- keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - nasdaq, 02.09.2002, 17:33
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Donizetti, 02.09.2002, 17:45
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Burning_Heart, 02.09.2002, 17:05
Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab
-->>Es handelt sich solange um eine Stundung OHNE ZINSEN
>siehe auch Magazin"Der Aktive Trader" als Quelle bzw. diverse Newsletter im Netz...
Mein Steuerberater sagt alles angeben sonst Steuerhinterziehung,weil Gesetz und die Anfechtung das Gesetz erst mit dem Beschluss aushebelt. Darum kann man Aussetzung der Zahlung ( wegen langer dauer der Prozesse ) beantragen. Wenn Gesetz nicht geändert wird,wird der quatsch verzinst ich glaube mit 6 % und die muss man bei höheren Beträgen wenn man kein Risiko eingehen will erst mal erwirtschaften, abgesehen davon das die Zinsen wenn über Freibetrag auch noch Steuerpflichtig sind.
Ich bin auch am Grübeln weil das letzte Jahr sehr gut für mich war. Einspuch nach Steuerbescheid wenn er denn mal kommt ist natürlich Ehrensache.
Prozess wurde mit 5 Jahren beanschlagt der durchsnitt liegt bei 10 Jahren und auch 20 Jahre sind keine seltenheit.
Also wenn man so 40 - 50 Jahre alt ist, kann man auf jeden Fall die Aussetzung beantragen, weil man mit Glück schon an Altersschwäche gestorben ist bevor die Zahlungen anfallen.
Oder man spekut auf infla dann kann man 100000 E oder ein Kaninchen abgeben zur Tilgung.
MFG

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