- Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - nasdaq, 02.09.2002, 16:51
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Burning_Heart, 02.09.2002, 17:05
- keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - nasdaq, 02.09.2002, 17:33
- Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - MC Muffin, 02.09.2002, 21:42
- Nochmal die News mit Quelle - nasdaq, 02.09.2002, 23:21
- Re: Nochmal die News mit Quelle - Euklid, 03.09.2002, 08:23
- Re: Nochmal die News mit Quelle - MC Muffin, 03.09.2002, 15:41
- Re: Nochmal die News mit Quelle - Euklid, 03.09.2002, 08:23
- Nochmal die News mit Quelle - nasdaq, 02.09.2002, 23:21
- Re: keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - MC Muffin, 02.09.2002, 21:42
- keine Ahnung aber erübrigt sich warte am besten die BVG Entscheidung ab - nasdaq, 02.09.2002, 17:33
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Donizetti, 02.09.2002, 17:45
- Re: Mein Beitrag für die leeren Kassen Spekulationssteuer Aussetzung:-)) - Burning_Heart, 02.09.2002, 17:05
Re: Nochmal die News mit Quelle
-->>Quelle: Magazin (Der Aktive Trader)Auszug:
>1. Pfiffige beantragen gleichzeitig (mit dem Widerspruch) die Aussetzung der Vollziehung, damit sie in aller Ruhe abwarten können, bis das BVG entschieden hat.
>2. Zukünftige Steuererklärungen
>(O.-Ton) Bei noch nicht eingereichten und zukünftigen SE wird umgehend diese Entscheidung (die des BFH) bei der Angabe der Spekulationsgewinne und deren Ermittlung zugrunde gelegt.
>3. Im schlimmsten Fall (Anerkennung durch das BVG) führt es zu einer enormen Steuerstundung (OHNE STUNDUNGSZINSEN)
>Anmerkung von mir:
>So wie ich es aus einem Steuer Newsletter entnehemn konnte wäre es durchaus möglich, dass das BVG das BFH Urteil anerkennt aber eine Rückzahlung von bereits gezahlten Steuern dennoch nicht möglich sein wird.
>Das Posting ist deshalb so wichtig und wie lange sich das BVG für ein Urteil Zeit lässt sollte hinreichend bekannt sein.
>Bitte nicht nur auf mein Posting verlassen sondern selber im Internet nochmal suchen und die für einen selbst beste Variante nehmen. Da darf man natürlich keine Fehler machen und schon gar nicht würde ich nur auf den Steuerberater hören da habe ich schon ganz üble Erfahrungen gemacht...
>Sollte ich bessere Quellen finden werde ich sie auf jeden Fall hier im Board posten.
>Grüße
Die Vorgehensweise ist ja schon bestens bekannt:Beispiel bei der Besteuerung der Familien die verfassungswidrig war.Und das mindestens 10 Jahre.
Es lag schon so lange zurück daß sich das BVG sogar Sorgen machte und die Rückzahlung im Urteil so gut wie ausgeschlossen hat.Wahrscheinlich hat man sich um die Liqidität des Staatssäckels seine Gedanken beim BVG gemacht und auch an die im Feuer stehenden Gehälter der Staatsbeamtenschaft.
Am Schluß bekam nur der Klageführer sein volles Salär zurück.
Alle anderen schauten in die Röhre und diese Verfahrenweise ist bestens bekannt.
Gestern spielte unser Zampano ja in Johannesburg wieder den Zahlmeister und versprach zusätzlich eine Milliarde.
Die Amerikaner besuchen solche Zusammentreffen schon gar nicht mehr weil sie wissen daß sie zur Ader gelassen würden.
Wer eben immer die Nase vorn haben will muß zahlen.
Die Masche sie haben ja bezahlt aber der Staat kann die Rückzahlung ohne Gefährdung seiner Kassenlage nicht leisten ist das Zukunftsmodell.
Verläßlichkeit für Gleichbehandlung ist auf Null abgesunken.
Was erst aus der Hand gegeben wurde ist weg.
Gruß EUKLID

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