- @dottore: Machttheorie vs. H/S? - Jochen, 05.09.2002, 20:46
- Re: @dottore: Machttheorie vs. H/S? - dottore, 06.09.2002, 10:32
- Re: @dottore: Machttheorie vs. H/S? - Jochen, 06.09.2002, 20:16
- Re: @dottore: Machttheorie vs. H/S? - dottore, 06.09.2002, 10:32
Re: @dottore: Machttheorie vs. H/S?
-->>>FĂĽr mich ergibt sich dabei aber folgendes Problem:
>>Wozu brauche ich noch die Eigentumstheorie, wenn sich der Zins und dessen Höhe aus Vorhandensein von Macht/Zwang erklärt?
>Macht/Zwang erklären cenus, aber nicht das, was ich pagatorisch leisten muss, um an census zu kommen. Dieses Mehr ist usura.
>Um mir census zu beschaffen - unter Inkaufnahme von Usura - muss ich demjenigen, der mir census ausleiht, eine Sicherheit für die Rückgabe des Geliehenen bieten. Der andere hilft mir aus meiner census-Illiquidität. Das wiederum kann nur Eigentum sein (an Sachen, siehe Landverpfändung oder Menschen, siehe Schuldknechtschaft).
>Ist Eigentum nicht vorhanden (keinerlei Solvenz bei ohnehin bereits vorhandener Illiquidität), kann es keine Kreditverträge geben, da diese besichert sein müssen.
>>Abgaben gibt es in allen dreien,
>Nur in ii und iii. Wir sollten nicht Stämme zu Feudalgesellschaften erklären. In Feudalgesellschaften erzwingt der Feudalherr (Antike: Oikos-Herr, davor"König", siehe Mesopotamien usw.) als Obereigentümer (oder Alleineigentümer, siehe"Volkseigentum" im Sozialismus) Abgaben vom Einzelnen direkt, wobei der Einzelne, da kein Eigentümer, nicht die Möglichkeit hat, sich den geschuldeten census (meist ohnehin direkte Arbeitsleistung, da auf dem Eigentum des Feudalherrn sesshaft) über Kreditkontrakt unter Inkaufnahme von usura von anderen Eigentümern zu beschaffen.
>Insofern funktioniert dies bei in Arbeit zu erbringendem census nicht, aber sehr wohl, sobald census in Standardisiertem abgefordert wird (= Geld).
>>aber Kredit, Zins und Geld gibt es nur in der Eigentumsgesellschaft.
>Kredit, weil nur durch Eigentum besicherbar.
>Zins ist nicht die Abgabe (census), sondern das, was mich die termingerechte Beschaffung von census in Form von usura kostet.
Da hat es bei mir gehakt. Denn ich konnte das Spezielle der Eigentumsfunktion nicht mehr in Verbindung bringen.
Mit dem Beispiel aus dem Thread vor ein paar Tagen wirds klarer.
>Geld, sobald census realwirtschaftlich ("Gut", nicht"Leistung") standardisiert und von anderen census-Pflichtigen beschaffbar, z.B. wenn deren Termin später liegt, sie aber bereits mit der Erstellung von census begonnen haben, was sich ohnehin empfiehlt.
>>Oder anders gefragt: PaĂźt die Machttheorie zur H/S-Eigentumstheorie?
>Ja. Sie muss nur"vorgeschaltet" werden. Bei H/S fehlt letztlich die Erklärung, warum es überhaupt zu Kreditkontrakten kommt. Die von Heinsohn angebotene Lösung ("wirtschaftliche Notlage") haut allein nicht hin. In solcher (privaten) Notlage wird nicht kreditiert. Es muss ein - zeitlich gestaffeltes - census-System am Anfang stehen, also die Macht als Ur-Gläubiger ex nihilo, also ohne privatwirtschaftlich vereinbarten Kreditkontrakt. Der schließt sich dann bei Illiquidität im Abgabengut bei Solvenz, das Abgabengut später mit usura zurück erstatten zu können, an.
>Faden wieder da?
Ja, denn mir war der Sinn/die Herkunft des privatwirtschaftlichen Zinses nicht mehr klar. Denn wo sollte da die Macht sein? Aber jetzt habe ich, glaube ich, den Faden wieder aufgenommen...Aber noch nicht fertig gestrickt...
Vielen Dank!
Jochen

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