- Pleite von MobilCom durch Staatshilfe abgewendet - Popeye, 16.09.2002, 07:57
- Re: Pleite von MobilCom durch Staatshilfe abgewendet - Euklid, 16.09.2002, 08:20
- Re: Pleite von MobilCom durch Staatshilfe.....das ist doch ganz einfach.... - daxput, 16.09.2002, 10:27
- Wo liegt der Unterschied zwischen im Kern gesund und illiquide? - Aldibroker, 16.09.2002, 10:41
- Hmmm - Spirit of JuergenG, 16.09.2002, 10:42
- Die sind bezahlt und zwar voll (owT) - Turon, 16.09.2002, 10:54
- Ziemlich groß der Liquiditätsengpaß, lieber Herr Müller - Turon, 16.09.2002, 10:49
- Re: Ziemlich groß der Liquiditätsengpaß, lieber Herr Müller - Euklid, 16.09.2002, 10:55
- Re: Pleite von MobilCom - 'bankübliche Sicherheiten' - Popeye, 16.09.2002, 11:16
- Re: Pleite von MobilCom durch Staatshilfe abgewendet - Euklid, 16.09.2002, 08:20
Re: Pleite von MobilCom - 'bankübliche Sicherheiten'
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Aus: Investor Relations Mobilcom vom 11.9.02
MobilCom AG zur aktuellen Situation
MobilCom AG
11.09.2002
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der MobilCom AG gehen davon aus, dass die
Partnerschaft mit France Télécom fortdauern wird. Es liegen weder dem
Aufsichtsrat noch dem Vorstand Fakten vor, die auf eine Auflösung der
Zusammenarbeit hinweisen. Nach dem Corporation Framework Agreement (CFA) ist
France Télécom verpflichtet, die Finanzierung von MobilCom aufrecht zu erhalten.
Dieser Verpflichtung ist France Télécom trotz der - aus Sicht von MobilCom rechtlich
nicht fundierten - Kündigung bisher immer nachgekommen. Auch die
Vereinbarungen mit den Banken und die gestern bekannt gewordene Einigung mit
Nokia sind deutliche Zeichen für eine gemeinsame Zukunft. Bei Nichteinhaltung der
finanziellen Vereinbarungen durch die France Télécom wären
Schadensersatzforderungen unvermeidlich.
Es sind offenbar (so BWM Müller auf der PK von heute) eben diese potentielle Schadensersatzforderungen der Mobilcom an die France Télécom, die als ‚bankübliche Sicherheit' für die Kredite der KfW und der Landesbank S/H dienen soll.
Das sind natürlich"echte" Sicherheiten. Einzelheiten aus dem oben erwähnten CFA kenn ich nicht. Aber der Rechtsweg bei internationalen Schadensersatzansprüchen ist ein steiniger und vor allem langer Weg. Man darf gespannt sein, ob diese ‚Sicherheiten' den Kriterien von Basell II standhalten.
Popeye

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