- Ursprung des Geldirrtums, hier Wilhelm Röpcke: - dottore, 22.09.2002, 14:38
- Re: Ursprung des Geldirrtums, hier Wilhelm Röpcke: - Galiani, 22.09.2002, 16:23
- Re: Warum darf ein Liberaler nicht Liberale kritisieren? - dottore, 22.09.2002, 18:05
- Re: Scheibchenweise - Tassie Devil, 22.09.2002, 18:28
- Re: Ursprung des Geldirrtums, hier Wilhelm Röpcke: - Bob, 22.09.2002, 16:45
- Re: Keine Titel mehr, kein Geld mehr! Geld immer NACH Kredit - dottore, 22.09.2002, 17:38
- Lieber Dottore, - Bob, 22.09.2002, 18:33
- Re: ZB-Geld ist ex ZB niemals kreditierbar (an Geldmiete gedacht?) - dottore, 22.09.2002, 19:32
- Lieber Dottore, - Bob, 22.09.2002, 18:33
- Re: Keine Titel mehr, kein Geld mehr! Geld immer NACH Kredit - dottore, 22.09.2002, 17:38
- Ursprung des Geldstreits: Schuldverhältnis versus Tauschverhältnis - Wal Buchenberg, 22.09.2002, 17:00
- Re: Geld ohne Schuld nicht definierbar - dottore, 22.09.2002, 23:47
- Re: Schuld ohne Inhalt nicht definierbar - R.Deutsch, 23.09.2002, 08:30
- Re: Schuld ohne Inhalt nicht definierbar - Euklid, 23.09.2002, 08:42
- Re: Schuldinhalt heute GZ (Banknoten und Münzen als vertretbare Sachen) - dottore, 23.09.2002, 10:17
- Re: Schuld ohne Inhalt nicht definierbar - R.Deutsch, 23.09.2002, 08:30
- Re: Geld ohne Schuld nicht definierbar - dottore, 22.09.2002, 23:47
- Re: Ursprung des Geldirrtums, hier Wilhelm Röpcke: - Galiani, 22.09.2002, 16:23
Re: Schuldinhalt heute GZ (Banknoten und Münzen als vertretbare Sachen)
-->>Natürlich liegt jedem Tausch ein Tauschkontrakt, also ein Schuldverhältnis zugrunde, aber es muss auch immer gesagt werden, was geschuldet wird, was der Schuldinhalt ist.
Beim Tausch völlig klar: von jeder Seite das betreffende Gut.
Übrigens hieß dies bis ins 19. Jh. hinein nicht"tauschen", sondern STECHEN.
>Man kann also nicht nur sagen, er schuldet Geld, denn das würde ja schlicht heißen, er schuldet eine Schuld.
Er schuldet kein Geld, sondern das"gesetzliche Zahlungsmittel". Da dies legal definiert ist als Banknoten und Scheidemünzen der jeweiligen ZB, schuldet er genau diese und zwar als Sachen! Mit einer Gutschrift ist die Schuld noch nicht aus der Welt.
Beweis A: Scheck platzt, weil Konto nicht gedeckt und ergo Gutschrift nicht erfolgen kann.
Beweis B: Bank macht pleite, nachdem der Schuldner auf ein Konto derselben, das der Gläubiger führt, eingezahlt hat. Dann hat der Schuldner nicht befreiend geleistet, sondern muss noch ein Mal an den Gläubiger zahlen.
Ist die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers eingetroffen und zwar so, dass der Gläubiger davon Kenntnis hat, dann hat der Gläubiger eine Forderung - wieder lautend auf GZ, also Banknoten bzw. Münzen, gegenüber der Bank und zwar in Form der jederzeitigen Forderung auf Herausgabe.
>Es gehört also beides zusammen, Schuld und Schuldinhalt. So etwas wie eine abstrakte Schuld gibt es nicht, was sollte das sein? Ich kann nicht Schuld schulden.
Völlig richtig. Die Schuld ist immer in concreto definiert. Es gibt keine Forderung auf Gutschrift (Forderung), sondern immer nur auf Zahlung. Dass die Zahlung in Form einer Gutschrift akzeptiert wird, ersetzt nur den ersten Schuldner, der GZ schuldet durch einen anderen, der GZ in gleicher Summe schuldet.
Dass in heutigem GZ nicht getilgt werden kann, hatten wir bereits einvernehmlich festgestellt. Dies liegt einzig und allein daran, dass gegenüber der ZB nicht getilgt werden kann, da diese das, was ihr geschuldet ist ("Leitzins") zwar als Sache definiert werden kann (Noten, Münzen), aber in Form von Noten wiederum eine Schuld darstellt, in Form von Münzen aber eine Sache.
Beweis: Der ZB werden 1 Mio. € geschuldet (= Summe der von ihr geforderten"Zinsen", die Monopolprämie bzw. Steuern sind). Würde die 1 Mio. in Form von Scheidemünzen der ZB überreicht, wäre die (Steuer-)Schuld bezahlt und getilgt. Die ZB hätte auf der Aktivseite die 1 Mio € als Sache genau wie sie aktiv Grundstücke oder Einrichtungen als"Sachanlagen" hält.
Die 1 Mio Münzen könnte sie dann als"Zinserträge" an den Eigentümer (Staat) ausschütten, was sie sich auch sparen kann, da der Staat selbst jederzeit Münzen im Nennwert von 1 Mio. fabrizieren kann (Münzmonopol), die Herstellkosten mal außen vor.
Das ganze System wäre unschwer auszuhebeln, indem die Banken weder Gutschrift in Form von ZB-Geld (dort passiv) noch Banknoten von der ZB abfordern, sondern ausschließlich Scheidemünzen (gegen die bekannten Pfänder).
Die Scheidemünzen lägen dann bei den Banken und diese könnten auf diese Scheidemünzen sofort Depotscheine (z.B. Bankschecks) ausgeben (größere Nominale), die zu 100 % gedeckt wären und dann als"Geld" kursieren könnten. Staat und ZB wären machtlos. Und das Spiel zu Ende.
Gruß!

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