- Jetzt ist es amtlich: Bloedsinn hoch drei... - pecunia, 23.09.2002, 14:18
- Re: Jetzt ist es amtlich: Bloedsinn hoch drei... - --- ELLI ---, 23.09.2002, 14:22
- Stimmt! Bloedsinn hoch drei... - Der Husky, 23.09.2002, 14:37
- wahrscheinlich ebenso Quatsch... - silvereagle, 23.09.2002, 15:51
- Re: wahrscheinlich ebenso Quatsch... - Uwe, 23.09.2002, 16:58
- bei genauer Einsichtnahme in das Wahlrecht... - silvereagle, 23.09.2002, 18:01
- Re: bei genauer Einsichtnahme in das Wahlrecht... @silvereagle von - Uwe, 23.09.2002, 19:33
- Wahlrechtsinterpretation / kleine Abhandlung ;-) - silvereagle, 24.09.2002, 00:50
- Re: bei genauer Einsichtnahme in das Wahlrecht... @silvereagle von - Uwe, 23.09.2002, 19:33
- bei genauer Einsichtnahme in das Wahlrecht... - silvereagle, 23.09.2002, 18:01
- Re: wahrscheinlich ebenso Quatsch... - Uwe, 23.09.2002, 16:58
- wahrscheinlich ebenso Quatsch... - silvereagle, 23.09.2002, 15:51
- Re: Ist es jetzt amtlich: Manipulation hoch drei? - Baldur der Ketzer, 23.09.2002, 14:42
- Re: Ist es jetzt amtlich: Manipulation hoch drei? - apoll, 23.09.2002, 18:49
- uiiiiiiiiiii - Pups, 23.09.2002, 15:03
- Hier was unterhaltsames (mL) - NaturalBornKieler, 23.09.2002, 15:43
Wahlrechtsinterpretation / kleine Abhandlung ;-)
-->Hallo Uwe,
dieser Punkt ist in der Tat missverständlich formuliert. ME sind beide Varianten (nach der reinen Wortinterpretation) zulässig: Es ist möglich, dass nur ein Deutscher, der als solcher mindestens drei Monate seinen Wohnsitz hier hat, wahlberechtigt ist. Es ist aber genauso möglich, dass jemand - (kumulative) UND-Verknüpfung ;-) - Deutscher sein muss und (als Person) seit drei Monaten hier lebt.
Nun gibt es gottlob ;-) auch noch andere Formen der Interpretation, nicht nur die grammatikalische, sondern beispielsweise auch die systematische und die teleologische (telos = Zweck). Diese helfen aus, falls der Wortsinn unklar oder mehrdeutig ist (was viel häufiger der Fall ist, als man glaubt ;-))
Bei mir sind es vor allem teleologische Erwägungen, die mich zu zweiterer Interpretation neigen lassen: So ergibt das Studium der nachfolgenden Ausnahmeregelungen, dass es für den Gesetzgeber wichtig war, dass (neben der Qualifikation"Deutscher") auch eine gewisse räumliche Nähe und Beziehung vorhanden sein muss. Nur dann ergibt es Sinn, gewisse Personen, bei denen diese räumliche Nähe nicht so ohne weiteres zu erkennen ist, von diesem Erfordernis auszunehmen (Botschaftspersonal, Seeleute usw.).
Daraus kann man unzweifelhaft schliessen, dass der Zweck der zweideutigen Bestimmung nicht darauf gerichtet ist, dem Deutschen noch eine zusätzliche Dreimonatsfrist als Staatsbürger aufzuerlegen (wofür sich mE auch keinerlei teleologische oder systematische Anhaltspunkte ergeben), sondern, dass die Person ein räumliches Naheverhältnis zum"Ort des Geschehens" aufweist.
Jedoch ist zu bedenken, dass allenfalls anhand gewisser - mir nicht vorliegender - Bestimmmungen, wie etwa im Staatsbürgerschaftsrecht, sehr wohl ein systematischer Zusammenhang gegeben sein kann, wonach die Eigenschaft"Deutscher" tatsächlich drei Monate vorliegen muss, um gewisse Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Da hier jedoch wiederum zu erwarten ist, dass jemand wohl nur dann Staatsbürger wird, wenn er über eine bestimmte Dauer das erwähnte räumliche Naheverhältnis hat und hatte, so wäre es geradezu widersinnig, wesentliche Wirkungen der Staatsbürgerschaft wie etwa das Wahlrecht an ein"um (im Grunde lächerliche) drei Monate verlängertes und vertieftes Naheverhältnis" zu knüpfen... ;-)
Gruß, silvereagle

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