- Ein Telefon Interview zu der"Federal Reserve" - marsch, 25.09.2002, 20:08
- Re: Ein Telefon Interview zu der"Federal Reserve" - --- ELLI ---, 25.09.2002, 22:18
- es ist ein Fake - nasdaq, 26.09.2002, 00:55
- Artikel 1, Abschnitt 1 und 8 der Verfassung - Ivan, 25.09.2002, 22:31
- Vergleich 1787 vs. 1861. - Ivan, 26.09.2002, 00:49
- Für R.Deutsch: Artikel 1, Abschnitt 10.1 - Ivan, 26.09.2002, 03:38
- Re: Danke Ivan - R.Deutsch, 26.09.2002, 09:33
- Re: Gerne geschehen, R.Deutsch - Ivan, 26.09.2002, 14:59
- Re: Für R.Deutsch: Artikel 1, Abschnitt 10.1 - Euklid, 26.09.2002, 09:55
- Re: Für R.Deutsch: Artikel 1, Abschnitt 10.1 - Ivan, 26.09.2002, 14:51
- Re: Danke Ivan - R.Deutsch, 26.09.2002, 09:33
- Für R.Deutsch: Artikel 1, Abschnitt 10.1 - Ivan, 26.09.2002, 03:38
- Vergleich 1787 vs. 1861. - Ivan, 26.09.2002, 00:49
- Habe das Original gefunden. - marsch, 26.09.2002, 08:59
- Re: Ein Telefon Interview zu der"Federal Reserve" - --- ELLI ---, 25.09.2002, 22:18
Vergleich 1787 vs. 1861.
--><font color="brown">Braun:
VERFASSUNG DER VEREINIGTEN STAATEN 17. September 1787</font>
Schwarz:
Verfassung der Konföderierten Staaten von Amerika (1861)
Artikel 1, Abschnitt 1:
<font color="brown">1. Abschnitt. Alle hiermit verliehenen gesetzgeberischen Machtvollkommenheiten sollen einem Kongreß der Vereinigten Staaten zustehen, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhause bestehen soll.</font>
1. Jegliche gesetzgebende Gewalt hierin soll unabdingbar an einen Kongress der Konföderierten Staaten von Amerika delegiert werden, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht.
Artikel 1, Abschnitt 8:
<font color="brown">1. Der Kongreß soll das Recht haben, Steuern, Zölle, Abgaben und Akzisen aufzuerlegen und zu erheben, die öffentlichen Schulden zu bezahlen, für die gemeinsame Verteidigung und die allgemeine Wohlfahrt der Vereinigten Staaten zu sorgen; doch sollen alle Zölle, Abgaben und Akzisen im Gebiet der Vereinigten Staaten gleichartig sein.</font>
1. Steuern, Zölle, Abgaben und Verbrauchsabgaben zu erheben, um die notwendigen Staatseinnahmen zur Bezahlung der Staatsschulden und um die Sicherstellung der Landesverteidigung und um die Regierungstätigkeit der Konföderierten Staaten zu ermöglichen; aus dem Staatsschatz sollen keine Subventionen entrichtet werden; es dürfen keine Zölle oder Steuern auf Importe aus fremden Staaten erhoben werden, um einen Industriezweig zu fördern oder zu begünstigen; und alle Zölle, Abgaben und Verbrauchsabgaben sollen in den Staaten der Konföderation einheitlich sein.
<font color="brown">2. Geld auf Grund des Kredits der Vereinigten Staaten zu leihen.</font>
2. Auf Rechnung der Konföderation Kredit aufzunehmen;
<font color="brown">3. Den Handel mit fremden Nationen und unter den Einzelstaaten, sowie mit den Indianerstämmen zu regeln.</font>
3. Den Handel mit fremden Nationen, unter den einzelnen Staaten und mit den Indianerstämmen zu regeln; aber weder diese, noch irgendeine andere Bestimmung in dieser Verfassung soll dazu dienen, Kredite für interne Verbesserungen zum Zwecke der Erleichterung des Handels zu sprechen; ausser zur Einrichtung von Lichtern, Leuchtfeuern und Bojen und anderen Navigationshilfen entlang der Küsten und zur Verbesserung von Hafenanlagen und zur Beseitigung von Hindernissen in den Fahrrinnen der Flüsse, und in allen solchen Fällen sollen Wegzölle für die Benützung dieser Einrichtungen entrichtet werden, um die Kosten und Ausgaben derselben zu decken.
<font color="brown">4. Eine einheitliche Norm für Naturalisation festzustellen und einheitliche Gesetze über Bankrotte auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten zu erlassen.</font>
4. Einheitliche Bestimmungen über die Einbürgerung zu erlassen und ein auf dem ganzen Gebiet der Konföderation geltendes Konkursgesetz zu erlassen, aber kein Gesetz des Kongresses soll eine Schuld, die vor seiner Verabschiedung kontrahiert wurde, tilgen.
<font color="brown">5. Geld zu prägen, dessen Wert und den fremder Münze zu bestimmen, sowie Maß und Gewicht festzustellen.</font>
5. Münzen zu prägen, deren Wert und den fremder Währungen festzulegen, und das Gewichts- und Masswesen zu bestimmen;
<font color="brown">6. Die Bestrafung der Nachahmung von Kreditpapieren und des umlaufenden Geldes der Vereinigten Staaten zu bestimmen.</font>
6. Für die Bestrafung der Fälschung von Staatsobligationen und gültigen Zahlungsmitteln zu sorgen;
<font color="brown">7. Postämter und Poststraßen anzulegen.</font>
7. Postämter und Poststrassen einzurichten; aber die Ausgaben des Postamtes sollen nach dem ersten Tag des März im Jahre unseres Herrn achtzehnhundertdreiundsechzig mit seinen eigenen Einnahmen bestritten werden.
<font color="brown">8. Den Fortschritt von Wissenschaft und nützlichen Künsten dadurch zu fördern, daß den Autoren und den Erfindern für eine bestimmte Zeit das ausschließliche Recht auf ihre Schriften und Erfindungen gesichert wird..</font>
8. Den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschliessliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird.
<font color="brown">9. Die dem Obersten Gerichtshof unterstehenden Gerichte zu organisieren.</font>
9. Die Gerichte unterhalb des Obersten Gerichtshofes zu konstituieren;
<font color="brown">10. Die Seeräuberei und Vergehen auf hoher See und Verbrechen wider das Völkerrecht zu bestrafen.</font>
10. Piraterie und Schwerverbrechen, begangen auf hoher See, und Verletzungen des Völkerrechtes begrifflich zu bestimmen und zu bestrafen;
<font color="brown">11. Krieg zu erklären, Kaperbriefe und Repressalien zu verfügen und Normen wegen weggenommener Güter zu Land und zur See zu erlassen.</font>
11. Den Krieg zu erklären, Kaperbriefe auszustellen und Vergeltungsmassnahmen zu bewilligen, sowie Vorschriften über das Prisen- und Beuterecht zu Lande und zu Wasser aufzustellen;
<font color="brown">12. Heere auszuheben und zu erhalten, doch darf dafür für höchstens zwei Jahre Geld bewilligt werden.</font>
12. Armeen aufzustellen und zu unterhalten, aber kein Beschluss über das Geld zu diesem Zwecke soll für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gelten;
<font color="brown">13. Eine Flotte zu schaffen und zu erhalten.</font>
13. Eine Marine zu schaffen und zu unterhalten.
<font color="brown">14. Die Verwaltung der Land- und Seemacht zu organisieren.</font>
14. Regeln für die Regierung aufzustellen und die Land- und Seestreitkräfte zu reglementieren;
<font color="brown">15. Für die Einberufung der Miliz zu sorgen, um die Gesetze der Union zur Ausführung zu bringen, Aufstände zu unterdrücken und Einfälle abzuwehren.</font>
15. Die Verfügbarkeit der Miliz für die Durchsetzung der Gesetze der Konföderation sicherzustellen, Unruhen zu unterdrücken und Invasionen abzuwehren;
<font color="brown">16. Dafür zu sorgen, daß die Miliz organisiert und diszipliniert sei, und über den Teil der Miliz zu verfügen, welcher im Dienste der Vereinigten Staaten gebraucht wird, doch verbleibt den Einzelstaaten die Ernennung der Offiziere und das Recht, die vom Kongreß vorgeschriebene militärische Ausbildung der Miliz auszuüben.</font>
16. Organisation, Bewaffnung und Unterhalt der Miliz zu sichern und die Führung derjenigen Teile, die im Dienste der Konföderation stehen, zu regeln, wobei die Ernennung der Offiziere und die Aufsicht der Ausbildung den jeweiligen Staaten vorbehalten ist, entsprechend zum Unterhalt [von Streitkräften], vorgeschrieben durch den Kongress;
<font color="brown">17. Die ausschließliche Gesetzgebung in allen Fällen in einem nicht über zehn englischen Quadratmeilen großen Distrikt auszuüben, welcher durch Abtretung von Einzelstaaten und Annahme des Kongresses zum Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten geworden ist, sowie das gleiche Recht über alle mit Bewilligung des Parlaments des Staates, in denen sie liegen, angekauften Orte, welche zur Anlage von Befestigungen, Magazinen, Arsenalen, Werften und anderen benötigten Gebäuden dienen.</font>
17. Die ausschliessliche Gesetzgebung für jenes Gebiet (nicht grösser als zehn Quadratmeilen), das durch Abtretung von Seiten einzelner Staaten und Annahme des Kongresses zum Sitz der Regierung der Konföderierten Staaten wird; und gleiche Hoheitsrechte in allen Gebieten auszuüben, die Zwecks Errichtung von Befestigungen, Magazinen, Arsenalen, Werften und anderern notwendigen Bauwerken mit der Zustimmung des Gesetzgebers desjenigen Staates, in dem diese angelegt werden sollen, angekauft werden, und
<font color="brown">18. Endlich soll der Kongreß das Recht haben, alle nötigen und zweckmäßigen Gesetze zur Ausübung der vorerwähnten Befugnisse und aller anderen Befugnisse, womit diese Verfassung die Regierung der Vereinigten Staaten oder irgendeinen Verwaltungszweig oder Beamten desselben beauftragt hat, zu erlassen.</font>
18. Alle zur Ausübung der vorgenannten Befugnisse und aller anderen Befugnisse, die der Regierung der Konföderierten Staaten, einem ihrer Departemente oder Beamten auf Grund dieser Verfassung übertragen sind, notwendigen und zweckdienlichen Gesetze zu erlassen.

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