- Geldtheorie - The Gang of 8 - Popeye, 25.09.2002, 15:48
- Re: Geldtheorie - The Gang of 8 / Wahnsinn, was du immer findest oT - --- ELLI ---, 25.09.2002, 20:49
- Re: Geldtheorie - The Gang of 8 - dottore, 26.09.2002, 15:14
- Re: Geldtheorie - The Gang of 8 - Popeye, 26.09.2002, 16:46
- Re: Es kommt auf den zedierbaren Titel an, nicht auf den Kredit allein - dottore, 27.09.2002, 10:23
- Re: Es kommt auf den zedierbaren Titel an, nicht auf den Kredit allein - Popeye, 27.09.2002, 12:40
- Re: Es kommt auf den zedierbaren Titel an, nicht auf den Kredit allein - dottore, 27.09.2002, 10:23
- Re: Geldtheorie - The Gang of 8 - R.Deutsch, 26.09.2002, 18:31
- Re: Geldtheorie - The Gang of 8 - dottore, 27.09.2002, 09:53
- Re: Geldtheorie - The Gang of 8 - Popeye, 26.09.2002, 16:46
Re: Es kommt auf den zedierbaren Titel an, nicht auf den Kredit allein
-->>Hallo, @dottore,
>die Blockade entsteht durch diesen Satz von Dir bzw. H/S:
>"Wenn mit Kredit gearbeitet wird, muss es etwas geben, das den Gegenstand des Kredits selbst absichert."
Ja, denn sonst kann kein Titel daraus werden. Es bleibt dann bei einem bilateralen Schuldverhältnis. Fehlt die Besicherung (Pfand, Bürgschaft) ist der Kredit vom Gläubiger nicht zedierbar, weil der potenzielle nächste Gläubiger dann eine umständliche Prüfung des Schuldners vornehmen müsste, den er vermutlich gar nicht kennt.
>Diese Hypothese ist, aus meiner Sicht, ebenso unsicher wie ihr Gegenteil. Tatsache ist, wir wissen es (noch?) nicht was zuerst war: besicherter oder unbesicherter Kredit. Was es sicher als Voraussetzung für die Kreditgewährung brauchte, ist ein allgemein akzeptierter Sanktions-Mechanismus zwischen den Parteien (heute: Gesetz).
Nicht zwischen den Parteien. Im Codex Hammurabi steht (§ 113) ausdrücklich, dass eigenmächtige Pfändung des Gläubigers ihn sowohl des Pfandes als auch des Schuldanspruchs (!) verlustig gehen lässt.
Ist ein obrigkeitlicher Machanismus gemeint, dann haben wir das bekannte Herrschafts- und Abgabenphänomen. Die Sanktion nimmt dann die Macht vor, die aber für die Sanktionen selbst Machtmittel haben muss.
>Darüber hinaus mußte - damit dieser Sanktions-Mechanismus überhaupt funktionieren kann - eine von beiden Parteien akzeptierte Dokumentation des creditären Vorganges erfolgen, ein Zeuge, ein Tontäfelchen, ein tally, etc.
Ja, das ist ausführlich dokumentiert: Immer müssen Zeugen vorhanden sein. Dies bereits bei einfachen bilateralen Schuldverhältnissen, die - da unbesichert - nicht zur Zession taugen. Das Metall als Besicherung ist dabei ideal, aber erst, nachdem es zum Abgabengut und damit zu einer in sich konstanten Größe ohne Preisrisiko in sich geworden ist (jedes Jahr 10 Gramm Gold abgeben usw.).
>Weiterhin darf unterstellt werden, dass sich Kredit aus der Leihe entwickelte, in der regelmäßig (neben dem Sanktions-Mechanismus) ein persönliches Vertrauensverhältnis vorhanden ist.
Die Leihe (Frau Müller leiht Frau Meier, der Nachbarin Mehl) setzt ein Vertrauensverhältnis voraus, richtig. Daraus entwickelt sich aber kein zedierbarer Kredit (alias"Geld"), denn diese Art Leihe wird nicht betitelt. Und kreditiert werden kann nur der Titel, sofern er dann zu Geld (für andere"geltend") werden soll.
>Letztlich sollte unterstellt werden, dass die ersten Kredite Waren- bzw. Handelskredite waren und nicht ‚Investitionskredite' mit langen Tilgungszeiten.
Worauf lauteten die Titel über diese"ersten" Kredite? Ich bitte zu beachten, dass die ersten Käufe ausschließlich Stückkäufe und nirgends Gattungskäufe waren: Also diese Kuh, diesesFeld, dieser Sklave, usw. Wenn jetzt diese Stücke auf Kredit gekauft wurden - worauf lautete der Kredit, der dem nicht sofort zahlenden, sondern schuldenden Käufer eingeräumt wurde?
Das Stück selbst veränderte sich sofort nach dem Kauf. Daher brauchen wir also für solche Kredite etwas, das sich nicht verändert (Edelmetall). Damit sind wir wieder beim Metallproblem und damit dem Abgabenproblem und dem sich aus der Abgabe entwickelnden Geld (als über Zeit"geltende").
>Betrachten wir heutige Klein- oder Überziehungskredite von Privatpersonen, so ist die Sicherheitslage des Kreditgebers nicht deutlich verschieden, von der oben geschilderten Ausgangssituation. Nicht das Pfand, sondern die Sanktion ist die Sicherheit für den Kredit.
Überziehungskredite sind durch laufende Einkünfte besichert, in die dann vollstreckt wird (Lohnpfändung usw.).
>Daher auch die Betonung des Strafrechts in frühen Rechtssystemen bis hin ins Mittelalter.
Die frühen Rechte (Hammurabi, XII Tafeln, Moses) sind voller schuldrechtlicher Normen.
>Strafe und Ächtung der Glaubwürdigkeit waren die ursprünglichen Sicherheiten des Gläubigers.
Wenn überhaupt, dann nur bezogen auf den einen nicht leistenden Schuldner. Daraus kann aber kein Geld entstanden sein, nach dem Motto: Wir haben hier einen Haufen Schuldner, deren Schuldscheine sind Geld und wenn die Schuldner nicht bezahlen, bleibt uns wenigstens das Geld erhalten.
>(Und diese Instrumente funktionieren immer noch - wer würde den Betrügern am Neuen Markt noch eine zweite Chance geben, mit oder ohne Pfand?)
Den Betrügern sicher nicht.
>Man muß H/S zugestehen, dass sie mit ihrer These einen Schwachpunkt der Ã-konomie gefunden haben. Die Volkswirtschaftslehre hat diverse Aspekte des Eigentums viel zu lange vernachlässigt.
Das stimmt auf jeden Fall. Mir geht's dabei nicht ums Eigentum, sondern um die Titelfähigkeit desselben.
>Aber - aus meiner Sicht - sind diese monokausalen Erklärungsversuche für die Phänomene Geld, Kredit und Zins eine Sackgasse. Das Pfand ist eine Begleiterscheinung des Kredites, aber keine hinreichende oder notwendige Erklärung für den Kredit selbst, die Entstehung des Geldes oder gar des Zinses.
Unbesicherter Kredit (als Titel über ein bilaterales Schuldverhältnis) kann nie und nimmer Geld werden. Ich bitte um logisch nachvollziehbare Widerlegung.
>Money is credit but (not all) credit is money.
Bestätigt Obiges aufs feinste.
Gruß!

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