- ein paar Gedanken zur Vermögensteuer - Dieter, 29.09.2002, 16:08
- Re: ein paar Gedanken zur Vermögensteuer / eine weiterer - Diogenes, 29.09.2002, 20:39
- Re: Aber für die SPD gibt es gute und schlechte Vermögen - Luigi, 30.09.2002, 00:33
- Re: Aber für die SPD gibt es gute und schlechte Vermögen - Diogenes, 30.09.2002, 12:10
- Re: Aber für die SPD gibt es gute und schlechte Vermögen - Luigi, 30.09.2002, 00:33
- Re: Vermietung! Die Verlängerung der Spekufrist.... - Luigi, 30.09.2002, 01:09
- Re: ein paar Gedanken zur Vermögensteuer / eine weiterer - Diogenes, 29.09.2002, 20:39
ein paar Gedanken zur Vermögensteuer
-->Gedanken, die mir so unterwegs im Auto kamen:
Da die Gewerkschaften z.zt. Beifall bei angedachen Steuern z.B. Vermögensteuer klatschen, nur ein paar Gedanken dazu:
Das Vermögen einer Person oder Körperschaft setzt sich zusammen aus vorhandenen Werten (Geldvermögen, Immobilien, Beteiligungen, Maschinen, Waren, etc. abzügl. Schulden) aber auch aus Rechten wie (Forderungen gegenüber Personen, Gesellschaften oder gegenüber dem Staat z.B. Staatspapiere oder St-Erstattungsansprüche)
Sollte eine wie vom Grundgesetz geforderte einheitliche und gleichmäßige Besteuerung des Vermögens hergestellt werden, ergeben sich u.U. Aspekte, die von Gewerkschafts - oder SPDseite nicht wahrgenommen werden.
2 Beispiele:
1. Ein 20jähriger Sozialhilfe-Empfänger hat aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage Anspruch auf (geschätzt) 600E Sozialhilfe + Wohngeld + Priv.Krankenkasse = geschätzt 1000 Euro/Monat = 12.000 Euro/Jahr = 45 Jahrex12.000 Euro = Vermögen von 540.000 Euro (abgezinst etwas weniger) + zukünftige Rentenansprüche.
2. ein 45 jähriger Beamter. mal geschätzt
1/4 Haus (Rest die Bank) = 100.000 + sonst. Vermögen 50.000 + Forderungen für Krankenkassenbeiträge/Familienhilfe = 3000/Jahr x 15 (bis durchschn. Pensionsalter)= 45.000 + Pensionsansprüche von ca. 20 x 30.000 Euro ergibt ein Gesamtvermögen von ca. 800.000 Euro.
Sollte man dagegen das Vermögen eines Vermieters aufzeigen, könnte man vom Immobilienvermögen die steuerl. Rechtsansprüche des Staates abziehen, die ja unabhängig vom Vermietungszustand anfallen und käme ggf. auf ein negatives Vermögen.
So wäre es nur gerecht, wenn Sozialhilfeempfänger, Beamten, etc. die Hauptlast der Vermögensteuer tragen müssen, da die z.Zt. bestehenden Steuern ja schon dafür sorgen, daß z.B. Immobilienbesitz umverteilt wird.
Gruß Dieter

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