- Negativliste-2.000 Arzneimittel auf dem 'Index' - marsch, 03.10.2002, 09:52
- Bei mir würden nur 2000 Mittel über bleiben! - LenzHannover, 03.10.2002, 14:23
Negativliste-2.000 Arzneimittel auf dem 'Index'
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<tr><td><font face="Arial"><font size=5>Negativliste
2.000 Arzneimittel auf dem"Index"
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Die neue Negativliste ist da. Erstmals werden darin konkret Namen von Präparaten genannt: Rund 2.000 Arzneimittel von A-Z, die für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr verordnet und von den Kassen nicht mehr bezahlt werden dürfen. Bisher existierte nur ein Stoff- und Zubereitungsverzeichnis. Die Negativliste wurde vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erstellt. Sie soll den Vertragsärzten"eine verbindliche Orientierung" an die Hand geben. Die Negativliste wurde aktuell im Bundesanzeiger veröffentlicht und steht hier jetzt erstmals im Internet zum Download [siehe unten] bereit.
Unwirtschaftliche Medikamente
Die Übersicht enthält Medikamente, die aus unterschiedlichen Gründen als"unwirtschaftlich" gelten. Dazu gehören Präparate, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten und mit anderen Wirkstoffen kombiniert sind. Das sind etwa Kombinationen von Vitaminen, Schmerzmitteln oder Rheumamitteln sowie die Kombination von Schleimlösern mit Hustenstillern. Weiter nennt die Liste Medikamente, die wegen der Vielzahl darin enthaltener Wirkstoffe nicht sicher beurteilt werden können oder deren Behandlungsnutzen nicht nachgewiesen ist. Über 500 strittige Fälle muss noch entschieden werden.
Einsparpotenzial erhofft
Die Einsparungen werden vermutlich deutlich geringer ausfallen als die vom Bundesgesundheitsministerium erhofften 170 Millionen Euro. Experten rechnen mit einer Entlastung von rund 60 Millionen Euro.
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Um die medizinische Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen, müssen die Krankenkassen und die Vertragsärzte im"Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" zusammenarbeiten. Dies und die Details der Zusammenarbeit sind im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Der Ausschuss besteht aus 21 Mitgliedern: neun Vertreter der Ärzte, neun Vertreter der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und drei Unparteiische. In ihm werden die abrechnungsfähigen Leistungen definiert, die Ärzte nach dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Die in Richtlinien herausgegebenen Empfehlungen werden verpflichtend, wenn der Bundesgesundheitsminister nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Die Regelungen werden dann automatisch Bestandteil der Verträge der Krankenkassen mit den Beteiligten.
Kritik der Pharmaindustrie
Die Beschlüsse des Bundesausschusses sind oft sehr umstritten. Vor allem die Pharmafirmen wollen sich selten damit abfinden. Das gilt auch für die jetzt veröffentlichte Negativliste. Die Pharmaindustrie hatte mit mehreren Einstweiligen Verfügungen ihr Erscheinen zu verhindern versucht. Das ist ihr nicht gelungen. Dennoch: Die Veröffentlichung der Liste wurde dadurch deutlich verzögert.
http://www.warentest.de/pls/sw/SW$N...3=90&p_E4=0&p_Inh=B:4867
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Arzneimittelübersicht zu der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gibt folgende Arzneimittelübersicht zu der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 21. Februar 1990 (BGBl. I S. 301), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. November 2000 (BGBl. I S. 1593), bekannt.
~ <a target="blank" href="http://www.warentest.de/webdateien/ab4867_negativliste.pdf">Zur Negativliste</a>
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