- japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? - Emerald, 03.10.2002, 21:26
- Re: japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? hier mehr dazu - foreveryoung, 04.10.2002, 08:31
- Re: japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? hier mehr dazu - Euklid, 04.10.2002, 08:39
- Re: japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? hier mehr dazu - Euklid, 04.10.2002, 08:43
- Re: japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? hier mehr dazu - Euklid, 04.10.2002, 08:39
- Re: japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? hier mehr dazu - foreveryoung, 04.10.2002, 08:31
Re: japan. Buchhaltung bei deutschen Versicherungen? hier mehr dazu
-->>Wunderschön denn jetzt zählt nicht mehr der IST-Zustand sondern der Wunschzustand.
>Gruß EUKLID
Kann man auf Wunschvorstellungen eigentlich Eide leisten?
Zumindest kann man sich wahrscheinlich nicht strafbar machen wenn man Wunschvorstellungen beeidet.
Bevor der Wunsch eben nicht in Erfüllung ging war die Situation ja eben geade so.
Der Wunsch muß uns zum Befehl werden;-)
Gruß EUKLID

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