- kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - Toby0909, 07.10.2002, 09:19
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - Euklid, 07.10.2002, 09:25
- @ Euklid - aber was passiert in diesem Fall - Toby0909, 07.10.2002, 10:02
- aber was passiert in diesem Fall - Wal Buchenberg, 07.10.2002, 10:10
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - Wal Buchenberg, 07.10.2002, 10:06
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - tas, 07.10.2002, 12:40
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - Euklid, 07.10.2002, 12:46
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - tas, 07.10.2002, 12:40
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - rodex, 07.10.2002, 14:04
- @ Euklid - aber was passiert in diesem Fall - Toby0909, 07.10.2002, 10:02
- Re: kennst sich einer mit dem Arbeitnehmer-Erfinderrecht oder dem Urheberrecht aus? - Euklid, 07.10.2002, 09:25
aber was passiert in diesem Fall
-->Falls du in deinen Aufgabenbereich einen Fehler entdeckst, durch den die Firma Schaden erleiden kann, und du meldest den Fehler nicht, dann kriegst du Ärger. Du kannst haftbar für den Schaden gemacht werden.
Ist quasi"unterlassene Hilfeleistung"
Gruß Wal.

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