- aus der Praxis - Emerald, 08.10.2002, 11:00
- Emerald... ich kenn Dich nicht mehr wieder...!??? - Amber, 08.10.2002, 11:05
- Re: aus der Praxis - Euklid, 08.10.2002, 11:19
aus der Praxis
-->und heute erlebt:
es ist möglich, gegen ein dreiseitiges Formular (Geldwäscherei-Gesetz) auch
eine Summe von Fr. 100.000.00 sofort über den Tresen ausbezahlt zu erhalten.
Angabe für die GwG-Kontrolleure: Barbehebung zwecks Sicherung der Löhne
für die Angestellten falls die Bank dank ihrer internat. Vernetzung mich nicht mehr
an mein Firmen-Konto lassen würde. Voll akzeptiert. Steuertechnisch: Vermögens-
wert in Bar, Safe Nr. xy.
Bei Null-Verzinsung ist dieser Vorgang sowieso das Non-Plus-Ultra für jene
die über den Tag hinaus schauen.
Emerald.

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