- GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - stocksorcerer, 11.10.2002, 08:48
- Re: GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - stocksorcerer - nereus, 11.10.2002, 09:58
- Re: GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - stocksorcerer - Euklid, 11.10.2002, 10:40
- Re: GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - stocksorcerer - Euklid, 11.10.2002, 10:47
- Re: GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - Euklid - nereus, 11.10.2002, 11:13
- Re: GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - stocksorcerer - Euklid, 11.10.2002, 10:40
- Re: Ermächtigung - Wal Buchenberg, 11.10.2002, 10:40
- Re: Ermächtigung - Wal - nereus, 11.10.2002, 11:01
- Re: Ermächtigung - mit Verlaub, Wal, so ganz stimmt das nicht - Baldur der Ketzer, 11.10.2002, 11:09
- Re: Ermächtigung - mit Verlaub, Wal, so ganz stimmt das nicht - Euklid, 11.10.2002, 11:41
- Re: GOTT SCHÜTZE (die Welt vor) AMERIKA - stocksorcerer - nereus, 11.10.2002, 09:58
Re: Ermächtigung - Wal
-->Hallo Wal!
Du schreibst: Hitler bekam die Ermächtigung ohne Zeitlimit gegen jedes Recht und gegen jede rechtsstaatliche Kontrolle zu handeln.
Er bekam es genau für 4 Jahre!
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 23.3.1933
1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 II und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
3. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.
4. Verträge des Reiches mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen für die Dauer der Geltung dieser Gesetze nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft, es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Reichsgesetzblatt T. I. (1933), Nr. 25, S. 141
Ich stimme Dir vollends zu das dieses Ermächtigungsgesetz fatal und einer Demokratie unwürdig war. Ein Fan einer deratigen Vollmacht bin ich also ganz gewiss nicht.
Nur Deine besonders hervorgehobenen Unterscheidungen zur Brezel-Vollmacht wurmt mich ein wenig.
Wenn in 5 Monaten die El-Kaida's im Iran oder dem Sudan geortet werden dann holt er sich den nächsten Freibrief auf ein gewünschten Sateliten oder wie?
Erzähle mir jetzt nicht das es dann auf einmal nicht mehr klappt. Das wird man schon mit gelenktem Terror hinbiegen.
Der Druck auf die UNO ist natürlich auch voll demokratisch und rechtsstaatlich.
Die bösen Fremden dürfen nach Belieben vor das Tribunal gezerrt werden aber die Kriegsverbrecher im eigenen Land werden dem Zugriff des Weltgerichtes entzogen oder gar mit Preisen überhäuft.
Mein lieber Schwan..
mfG
nereus

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