- Rot-Grün macht es mal wieder besser: Private Krankenkasse - Turon, 12.10.2002, 17:58
- Und die Lobby schreit... - Aldibroker, 12.10.2002, 18:21
- Re: Und die Lobby schreit... - BB, 13.10.2002, 00:06
- Frage zur Einkommensgrenze zur privaten Krankevers. - Kasi, 12.10.2002, 20:23
- Gute Frage, wer hat behält und wer braucht bekommt nicht - Aldibroker, 12.10.2002, 21:43
- Re: Gute Frage, wer hat behält und wer braucht bekommt nicht - Euklid, 13.10.2002, 10:03
- Solidarsystem oder nicht? - Kasi, 13.10.2002, 16:31
- Re: Solidarsystem oder nicht? - Euklid, 13.10.2002, 17:13
- Solidarsystem oder nicht? - Kasi, 13.10.2002, 16:31
- Re: Gute Frage, wer hat behält und wer braucht bekommt nicht - Euklid, 13.10.2002, 10:03
- Re: Frage zur Einkommensgrenze zur privaten Krankevers. - Svenni, 12.10.2002, 21:52
- Re: Frage zur Einkommensgrenze zur privaten Krankevers. - Euklid, 13.10.2002, 09:51
- Re: Frage zur ** Beitragsbemessungsgrenze, hier ein paar Zahlen (owT) - Herbi, dem Bremser, 12.10.2002, 22:29
- Re: Frage zur ** Frag (doch) Otto! - Herbi, dem Bremser, 12.10.2002, 23:05
- Re: Frage zur Einkommensgrenze zur privaten Krankevers. - Euklid, 13.10.2002, 09:13
- Gute Frage, wer hat behält und wer braucht bekommt nicht - Aldibroker, 12.10.2002, 21:43
- Das ist nicht so einfach mit der KV in Deutschland... ;-) - silvereagle, 12.10.2002, 22:38
- Eine interressante Untersuchung von Ederer in Phoenix - Euklid, 13.10.2002, 08:59
- Re: warum nicht auch Beitragsstaffelung für Leitungswasser?! *gg* (owT) - kingsolomon, 13.10.2002, 11:02
- Und die Lobby schreit... - Aldibroker, 12.10.2002, 18:21
Re: Frage zur ** Frag (doch) Otto!
-->Hi nochmals,
nach der Tabelle der Bemessungsgrenzen nun einige Links:
Zu deiner Frage zur Nation gilt das
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Gesetzliche Krankenversicherung
§ 5
Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
..
§ 6
Versicherungsfreiheit
(1) Versicherungsfrei sind
1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 75 vom Hundert der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt; dies gilt nicht für Seeleute; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,
..
§ 8
Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1. wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze,
..
Zur Historie der Sozialgesetzgebung, um deine eigentliche Frage zu reflektieren )
Der große Wurf gelang Reichskanzler Otto von Bismarck. Um die Monarchie im Deutschen Reich gegen den wachsenden Einfluss der Sozialdemokratie abzusichern, machte er sich einige von deren Forderungen zu eigen: Am 17. November 1881 legte Bismarck dem Reichstag die Grundzüge seiner Sozialversicherung vor.
Das"Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" trat am 1. Dezember 1884 in Kraft. Demnach mussten alle im Handwerk und in der Industrie beschäftigten Arbeiter in Krankenkassen versichert werden. Die bestehenden Krankenkassen, und damit auch die Innungskrankenkassen, die aus der Tradition der Zunft- und Gesellenkassen entstanden waren, wurden als Träger der neuen Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen.
Durch die Bismarck´sche Gesetzgebung wurden erstmals die vier Grundelemente der sozialen Krankenversicherung festgelegt: Versicherungspflicht, Anspruch auf bestimmte Leistungen, Haftung des Arbeitgebers für die Zahlung der Beiträge und Selbstverwaltung durch die Krankenkassenmitglieder. Im Jahr 1892 wurden die IKKn per Gesetz Zuweisungskassen: Wer als Arbeitnehmer in einem Innungsbetrieb beschäftigt war, wurde automatisch auch Mitglied einer IKK.
oder
"Zur Geschichte der deutschen Sozialversicherung"
http://www.erziehung.uni-giessen.de/studis/Robert/bisbluem.html
oder
"Sozialversicherung - Die Entstehung der Sozialversicherung"
http://www.goethe.de/z/50/pub/markt/lexikon/lex22e.htm
Gruß
Herbi
<ul> ~ SGB</ul>

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