- Spekulationssteuer: 1.Kurze Anmerkung, 2. Wo ist die letzte Lücke? - netrader, 15.10.2002, 21:46
- Diese Steuer wird vom Finanzhof gekippt werden! - Bob, 15.10.2002, 22:25
- Re: Diese Steuer wird vom Finanzhof gekippt werden! - Peacemaker, 15.10.2002, 22:51
- peacemaker - patrick, 15.10.2002, 23:37
- Re: peacemaker - Peacemaker, 15.10.2002, 23:49
- smilie test:-) - patrick, 16.10.2002, 00:01
- Re: peacemaker - Peacemaker, 15.10.2002, 23:49
- peacemaker - patrick, 15.10.2002, 23:37
- Re: Diese Steuer wird vom Finanzhof gekippt werden! - Peacemaker, 15.10.2002, 22:51
- Re: Wetten sind steuerfrei (bis auf Wettsteuer) deshalb gibt´s im UK - André, 15.10.2002, 23:23
- Re: 'BoxOption' -- Die Börsen-Wette übers Internet - Digedag, 16.10.2002, 00:24
- Karlsruhe! wenn ich nicht meine Verluste &meine alten Verluste - LenzHannover, 17.10.2002, 01:19
- vergiß die *SED-Kommunisten* in Karlsruhe und such Dir was neues - Baldur der Ketzer, 17.10.2002, 01:48
- Re: Karlsruhe! wenn ich nicht meine Verluste &meine alten Verluste - Emerald, 17.10.2002, 01:57
- @emerald - patrick, 17.10.2002, 02:01
- @Patrick (Kantone) - Emerald, 17.10.2002, 02:27
- @emerald - patrick, 17.10.2002, 02:01
- Diese Steuer wird vom Finanzhof gekippt werden! - Bob, 15.10.2002, 22:25
Spekulationssteuer: 1.Kurze Anmerkung, 2. Wo ist die letzte Lücke?
-->Zu 1.
Dass Verluste künftig nicht gegengerechnet werden können, halte ich für Unsinn und verfassungsrechtlich unhaltbar. Das gegenwärtige System, wonach Verluste aus Altanlagen (> 1 Jahr) nicht gegengerechnet werden, ist ebenfalls Blödsinn; Turon hat da völlig recht.
Wenn man, wie es richtig sein müßte, alle im betreffenden Kalenderjahr realisierten Gewinne und Verluste saldiert und den Überschuss, den (höchstens 25vH!!! der) Anleger erzielen, versteuert, geht das m.E. in Ordnung, wenn man den H a l b t e i l u n g s g r u n d s a t z anwendet. Den vollen Steuersatz anzuwenden, dürfte in der Tat völlig unverhältnismäßig sein.
Das US-System, Kurzzeitspekulationen (bis 1 Jahr) mit mE 28 vH höher zu besteuern als Langzeitgewinne (aus > 1 Jahr gehaltenen Werten) mit 20 vH, wäre ebenfalls eine Alternative, in der Umsetzung aber viel aufwendiger als der Halbteilungsgrundsatz.
Zu 2.
Einer der leztzen steuerrechtsfreien Räume ist jetzt das Spiel- und Wettgeschäft.
Beispiele:
a) Ich wette um 100 EUR, dass der morgige DAX-Schlussstand über/unter dem heutigen liegt. = steuerfrei. Wer hält dagegen?
b) ELLI wettet um 100 EUR, dass der Bilfinger-Call noch Gewinn macht.
Man sieht das Prinzip: bei bestimmtem Spiel- und Wetteinsatz ist der Gewinn steuerfrei, leider aber nicht einklagbar (§ 762 BGB).
Differenzspiele (§ 764 BGB a.F. BGB) dürften, sofern nicht börsenmäßig betrieben, ebenfalls steuerfrei sein. § 764 BGB ist zwar abgeschaftt, die Geschäfte fallen jetrzt aber unter § 762 BGB.
Beispiel:
2 Parteien wetten auf morgen steigenden bzw fallenden DAX.
Der Verlierer muss dem Gewinner die Differenz in Euro zahlen, um die der DAX sich in die richtig vorhergesagte Richtung bewegt.
Auch steuerfrei.
Auf zu neuen Ufern und Innovationen!
Das Internet sollte uns helfen.
Gruesse
netrader

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