- Wie vergrößert man schnell die Zahl der Arbeitslosen? - Popeye, 18.10.2002, 08:46
- Re: Wie vergrößert man schnell die Zahl.... oder die der Auswanderer - manolo, 18.10.2002, 09:37
Wie vergrößert man schnell die Zahl der Arbeitslosen?
-->Im Monat bis zu 225 Euro
höhere Sozialbeiträge
Zwangskopplung der Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung / Gesetzgeber unter
Zeitdruck
nf. BERLIN, 17. Oktober. In sämtlichen Zweigen der
Sozialversicherung stehen massive Erhöhungen der
Höchstbeiträge bevor. Denn die im Koalitionsvertrag
angekündigte Heraufsetzung der Beitragsbemessungsgrenze
in der gesetzlichen Rentenversicherung von 4500 auf 5100
Euro Monatseinkommen im Westen und von 3750 auf 4250
Euro im Osten wirkt sich automatisch auf Kranken- und
Arbeitslosenversicherung aus. Die Mehrbelastungen
betreffen alle Arbeitnehmer, deren Monatseinkommen
oberhalb von 3375 Euro liegt. Die Abzüge steigen bis zu
einem Einkommen von 5100 Euro. Von diesem Betrag an
werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen mit
höchstens 225 Euro (Westen) und 200 Euro (Osten)
zusätzlich belastet.
Die Regierung steht unter Zeitdruck, wenn die Änderungen
im kommenden Jahr in Kraft treten sollen. Denn die jetzt
vorgesehene Grenze kann nicht vom zuständigen Ministerium
durch Rechtsverordnung festgelegt werden, da sie die
jährlich vorgeschriebene Erhöhung deutlich übersteigt.
Regulär wäre nur eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf
4600 Euro zulässig.
Ändert der Gesetzgeber die automatische Kopplung nicht,
gelten die neuen Grenzen von 5100 und 4250 Euro ebenfalls
für die Arbeitslosenversicherung. Auch die
Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung, die
gesetzlich bei 75 Prozent der Bemessungsgrenze der
Rentenversicherung festgeschrieben ist, würde sich damit
erhöhen, und zwar von derzeit 3375 auf 3825 Euro
Monatseinkommen. Eine solche Steigerung dürfte auch in
der Pflegeversicherung bevorstehen. Nach Aussage des
Gesundheitsministeriums soll die Bemessungsgrenze in der
Krankenversicherung aber nur im üblichen Rahmen erhöht
werden. Die Mehrbelastung fiele dann geringer aus.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung,
von der an ein Wechsel zu privaten Gesellschaften möglich
ist und die bisher mit der Bemessungsgrenze identisch war,
soll dagegen auf die Höhe der neuen Rentengrenzen
heraufgesetzt werden, aber nur für Berufsanfänger.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) warnt die Bundesregierung davor,"die
Personalzusatzkostenschraube noch weiter anzuziehen".
Schon die geplante Anhebung der Bemessungsgrenze für die
Rentenversicherung sei"extrem arbeits- und
wirtschaftsfeindlich", sagte BDA-Sozialfachmann Volker
Hansen. Die automatische Kopplung an die anderen
Sozialversicherungszweige dürfe es trotz des zu erwartenden
Finanzbedarfs nicht bestehen bleiben."Das wäre das
schlimmste aller Ergebnisse und würde noch mehr
Arbeitsplätze vernichten."
Die Rentenkasse ist auf die zusätzlichen Einnahmen
angewiesen, um den sonst drohenden Anstieg der
Rentenbeiträge auf bis zu 19,8 Prozent zu verhindern.
Genaue Angaben über die Finanzlage der
Rentenversicherung werde der Schätzerkreis zwar erst im
November veröffentlichen, heißt es beim Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR). Doch schon jetzt sei
erkennbar, daß die im zweiten Halbjahr wirksam werdenden
Tariferhöhungen nicht die erhoffte Entlastung gebracht
haben. Zusätzliche Einnahmen seien dadurch"kaum
eingegangen", betont VDR-Sprecherin Renate Thiemann.
"Die Entwicklung ist nicht so, wie man sich das vorgestellt
hat."
Weitere Belastungen sind zu erwarten, falls die
Entgeltumwandlung zur zusätzlichen Altersvorsorge stark in
Anspruch genommen wird; die entsprechenden vom
Bruttoeinkommen abgeführten Beiträge sind von Steuern und
Abgaben befreit."Wenn die Arbeitnehmer von dieser
Möglichkeit massiv Gebrauch machen, könnte es schwierig
werden, den Satz von 19,3 Prozent zu halten", warnt
Thiemann.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.10.2002, Nr. 242 / Seite 11

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