- Das Eigentum und die Macht - Galiani, 22.10.2002, 16:12
- Re: das Schlüsselwort hast du genannt - Ghandi, 22.10.2002, 17:49
- Re: Ganz genau, erst der Titel macht aus Besitz Eigentum und erst nachdem wir - dottore, 22.10.2002, 19:15
- Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - R.Deutsch, 22.10.2002, 20:06
- Re: BEIDES!!!!! (owT) - Luigi, 22.10.2002, 20:14
- Re: Bei Gold ist es leicht, aber bei Banknoten???? (owT) - Luigi, 22.10.2002, 20:15
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe / sind sie geklaut? oT - - ELLI -, 22.10.2002, 20:23
- Re: Wenn ich 5 Banknoten in der Tasche habe, - Firmian, 22.10.2002, 20:24
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe / Bankkleingedrucktes - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:30
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - dottore, 22.10.2002, 20:53
- Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Toby0909, 22.10.2002, 21:06
- Tolles Fundstück! Eine weitere Anknüpfung an frühere Verhältnisse (wie Ersitzung (owT) - Galiani, 22.10.2002, 23:46
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Popeye, 23.10.2002, 10:53
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - dottore, 23.10.2002, 15:45
- Süß - unser dottore - R.Deutsch, 23.10.2002, 16:32
- Re: Emil und die Dedektive lesen (Erich Kästner!) - André, 23.10.2002, 17:42
- Re: Auf diesen Beitrag kann ich nur noch heftigst... - Tassie Devil, 23.10.2002, 17:58
- Süß - unser dottore - R.Deutsch, 23.10.2002, 16:32
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - dottore, 23.10.2002, 15:45
- Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Toby0909, 22.10.2002, 21:06
- Re: Schon mal was von Inhaberpapieren gehört? (owT) - Jochen, 22.10.2002, 20:54
- Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' ('die weder in diesem noch im - Galiani, 22.10.2002, 20:59
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) - Jochen, 22.10.2002, 21:15
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) ist nie Unfug - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 22:31
- Schöner hätte ich nicht erklären können, was 'Naturrecht' ist. Gruß (owT) - Galiani, 22.10.2002, 23:44
- Hallo Jochen - Galiani, 22.10.2002, 23:37
- sehr gut! die BRDDR hat das Eigentumsrecht des Fürsten mit Füßen getreten - Baldur der Ketzer, 23.10.2002, 00:30
- Re: Eigentum - Jochen, 23.10.2002, 18:11
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) ist nie Unfug - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 22:31
- Re: Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' @Galiani - -- ELLI --, 22.10.2002, 21:38
- @ELLI - Galiani, 23.10.2002, 11:58
- Re: @ELLI - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - nereus, 23.10.2002, 12:53
- @nereus - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - Galiani, 23.10.2002, 15:09
- Re: @ELLI - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - nereus, 23.10.2002, 12:53
- @ELLI - Galiani, 23.10.2002, 11:58
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - André, 22.10.2002, 22:15
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - Galiani, 22.10.2002, 23:42
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - André, 23.10.2002, 09:59
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - Galiani, 22.10.2002, 23:42
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) - Jochen, 22.10.2002, 21:15
- Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - R.Deutsch, 22.10.2002, 20:06
- Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Peter4, 22.10.2002, 19:31
- Re: Eigentum erfordert Macht....? - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:18
- ... und Macht impliziert ein feindliches Interesse! - Peter4, 22.10.2002, 21:25
- Re:...legen sich die Plantagenbesitzer ihre Privatarmee zu - Firmian, 22.10.2002, 20:35
- Re:...legen sich die Plantagenbesitzer ihre Privatarmee zu - Peter4, 22.10.2002, 21:33
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Ghandi, 22.10.2002, 21:34
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Peter4, 22.10.2002, 22:45
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Euklid, 23.10.2002, 08:57
- Re: Eigentum erfordert Macht....? - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:18
- Richtig! Sag ich doch! 'Verbriefung' durch d Macht=eine v mehreren Möglichkeiten (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:06
- Re: Ganz genau, erst der Titel macht aus Besitz Eigentum und erst nachdem wir - dottore, 22.10.2002, 19:15
- Re: Die Macht und das Eigentum - André, 22.10.2002, 18:52
- Re: Die Macht und das Eigentum - Galiani, 22.10.2002, 20:01
- Re: Die Macht und das Eigentumsrecht.... - André, 22.10.2002, 21:54
- Re: Die Macht und das Eigentum - Galiani, 22.10.2002, 20:01
- Re: Fragwuerdige Geschichten - Tassie Devil, 22.10.2002, 19:06
- Verstehe Deine Einwände (semantisch) nicht. Bitte neu formulieren! (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:04
- Re: Verstehe Deine Einwände (causal) nicht. Alles so unverstaendlich? (owT) - Tassie Devil, 23.10.2002, 18:14
- Ich hab' wirklich nicht verstanden, was Du meinst. Aber is ja egal jetzt. Gruß (owT) - Galiani, 23.10.2002, 19:02
- Re: Verstehe Deine Einwände (causal) nicht. Alles so unverstaendlich? (owT) - Tassie Devil, 23.10.2002, 18:14
- Verstehe Deine Einwände (semantisch) nicht. Bitte neu formulieren! (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:04
- Re: das Schlüsselwort hast du genannt - Ghandi, 22.10.2002, 17:49
Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' ('die weder in diesem noch im
--><font size="6">jenseiten Leben vergeben wird' [img][/img] ),
verehrter dottore,</font>
nämlich, wenn man Bedingungen von heute in vergangene Stadien der Geschichte zurückprojiziert!
Das tun Sie mit großem Enthusiasmus und ebenso großer Ausdauer.
Den Begriff"Rechtstitel" gibt es zum Beispiel überhaupt erst seit historisch kurzer Zeit. Der"Eigentumsbegriff" beschreibt einen Sachverhalt, nämlich die Fähigkeit, über eine Sache uneingeschränkt verfügen zu können (ach ja! Darin eingeschlossen die Möglichkeit, andere von der Benutzung der Sache auszuschließen.). Der Rechtstitel ist also keineswegs das Wesentliche am Eigentumsbegriff. Er gehört nur, wie man (erst) im modernen Recht erkannt hat, akzessorisch dazu, wenn Eigentumsdispute, wie (erst) heute üblich, nicht mehr in jedem Falle mit der Keule oder der Flinte ausgetragen werden.
Die"Macht" ist dabei sehr oft"destruktiv" tätig: sie untergräbt das Verfügungsrecht des Eigentümers. Aber schon rein logisch ist etwas, was von der"Macht" verbrieft wird, nichts Originäres, nichts, was uneingeschränkte Verfügungsmacht gewähren würde. Denn, was die Macht gegeben hat, kann sie auch wieder nehmen (und sehr häufig nimmt sie es auch tatsächlich. Ein Beispiel wären André's Goldgräber-Claims, wenn sie nicht jährlich erneuert werden.)!
Aber ich gebe zu, daß Sie Ihre Fan-Gemeinde beeindruckend gut erzogen haben: viele davon reden pausenlos von"Rechtstiteln", ohne zu realisieren, was das für ein Unfug ist und ohne da irgendein Problem zu sehen.
Sie schreiben etwa:
>Mit Land"als solchem" lässt sich nur produzieren - und das nur so lange, bis einer kommt und es weg nimmt, weil er eben keinen Titel darauf hat, den wiederum nur jemand ausstellen und dann auch sichern [b]kann, der hier sub rubrum"Macht" läuft.[/b]
Ist doch blasser Kohl, was Sie da sagen! Der Nuzi-Assyrer auf seinem Land, das nur ein paar Quadratmeter mißt, ist so lange Eigentümer, bis einer mit einer größeren Keule kommt, als er sie hat, und ihn von seinem Besitz vertreibt! Eine große Keule braucht er, verehrter dottore, keinen"Titel". Den würde er auch gar nicht bekommen. Denn erstens gab es das Rechtsinstitut des"Titels" damals noch nicht und zweitens hätte ihm auch niemand einen Titel verliehen, selbst wenn es das damals schon gegeben hätte... Wer denn?
>"privates" Grundbuch.... Eigentum ohne Titel ist eben keins.. und so weiter - Daß ich nicht lache! Das sind doch alles Begriffe aus einer modernen Gesellschaft, in der es üblich ist, Eigentumsdispute mit Schriftsätzen unter Assistenz von ebenso höflichen wie teuren Rechtsanwälten vor dem Bezirksgericht auszutragen. Ich fürchte, ein solches Bezirksgericht in der Provinz Nuzi wäre im urgeschichtlichen Assyrien kaum zu finden gewesen; und auch keine Anwälte, kein Grundbuch, - nicht einmal ein öffentliches!, und auch keine "Rechtstitel"!
Die"Ersitzung" habe ich im übrigen angeführt, um Sie daran zu erinnern, daß es selbst heute noch Vorgänge gibt, die an die damaligen Verhältnisse anknüpfen, die Sie - und Ihre treuen Adepten - in Bausch und Bogen aus Ihrem Geschichtsbild zugunsten moderner hochgezüchteter Rechtsinstitute ausblenden, die allerdings den Nachteil haben, daß es sie damals noch nicht gab.
Dennoch liebe Grüße
G.

gesamter Thread: