- Das Eigentum und die Macht - Galiani, 22.10.2002, 16:12
- Re: das Schlüsselwort hast du genannt - Ghandi, 22.10.2002, 17:49
- Re: Ganz genau, erst der Titel macht aus Besitz Eigentum und erst nachdem wir - dottore, 22.10.2002, 19:15
- Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - R.Deutsch, 22.10.2002, 20:06
- Re: BEIDES!!!!! (owT) - Luigi, 22.10.2002, 20:14
- Re: Bei Gold ist es leicht, aber bei Banknoten???? (owT) - Luigi, 22.10.2002, 20:15
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe / sind sie geklaut? oT - - ELLI -, 22.10.2002, 20:23
- Re: Wenn ich 5 Banknoten in der Tasche habe, - Firmian, 22.10.2002, 20:24
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe / Bankkleingedrucktes - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:30
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - dottore, 22.10.2002, 20:53
- Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Toby0909, 22.10.2002, 21:06
- Tolles Fundstück! Eine weitere Anknüpfung an frühere Verhältnisse (wie Ersitzung (owT) - Galiani, 22.10.2002, 23:46
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Popeye, 23.10.2002, 10:53
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - dottore, 23.10.2002, 15:45
- Süß - unser dottore - R.Deutsch, 23.10.2002, 16:32
- Re: Emil und die Dedektive lesen (Erich Kästner!) - André, 23.10.2002, 17:42
- Re: Auf diesen Beitrag kann ich nur noch heftigst... - Tassie Devil, 23.10.2002, 17:58
- Süß - unser dottore - R.Deutsch, 23.10.2002, 16:32
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - dottore, 23.10.2002, 15:45
- Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Toby0909, 22.10.2002, 21:06
- Re: Schon mal was von Inhaberpapieren gehört? (owT) - Jochen, 22.10.2002, 20:54
- Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' ('die weder in diesem noch im - Galiani, 22.10.2002, 20:59
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) - Jochen, 22.10.2002, 21:15
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) ist nie Unfug - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 22:31
- Schöner hätte ich nicht erklären können, was 'Naturrecht' ist. Gruß (owT) - Galiani, 22.10.2002, 23:44
- Hallo Jochen - Galiani, 22.10.2002, 23:37
- sehr gut! die BRDDR hat das Eigentumsrecht des Fürsten mit Füßen getreten - Baldur der Ketzer, 23.10.2002, 00:30
- Re: Eigentum - Jochen, 23.10.2002, 18:11
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) ist nie Unfug - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 22:31
- Re: Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' @Galiani - -- ELLI --, 22.10.2002, 21:38
- @ELLI - Galiani, 23.10.2002, 11:58
- Re: @ELLI - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - nereus, 23.10.2002, 12:53
- @nereus - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - Galiani, 23.10.2002, 15:09
- Re: @ELLI - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - nereus, 23.10.2002, 12:53
- @ELLI - Galiani, 23.10.2002, 11:58
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - André, 22.10.2002, 22:15
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - Galiani, 22.10.2002, 23:42
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - André, 23.10.2002, 09:59
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - Galiani, 22.10.2002, 23:42
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) - Jochen, 22.10.2002, 21:15
- Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - R.Deutsch, 22.10.2002, 20:06
- Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Peter4, 22.10.2002, 19:31
- Re: Eigentum erfordert Macht....? - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:18
- ... und Macht impliziert ein feindliches Interesse! - Peter4, 22.10.2002, 21:25
- Re:...legen sich die Plantagenbesitzer ihre Privatarmee zu - Firmian, 22.10.2002, 20:35
- Re:...legen sich die Plantagenbesitzer ihre Privatarmee zu - Peter4, 22.10.2002, 21:33
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Ghandi, 22.10.2002, 21:34
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Peter4, 22.10.2002, 22:45
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Euklid, 23.10.2002, 08:57
- Re: Eigentum erfordert Macht....? - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:18
- Richtig! Sag ich doch! 'Verbriefung' durch d Macht=eine v mehreren Möglichkeiten (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:06
- Re: Ganz genau, erst der Titel macht aus Besitz Eigentum und erst nachdem wir - dottore, 22.10.2002, 19:15
- Re: Die Macht und das Eigentum - André, 22.10.2002, 18:52
- Re: Die Macht und das Eigentum - Galiani, 22.10.2002, 20:01
- Re: Die Macht und das Eigentumsrecht.... - André, 22.10.2002, 21:54
- Re: Die Macht und das Eigentum - Galiani, 22.10.2002, 20:01
- Re: Fragwuerdige Geschichten - Tassie Devil, 22.10.2002, 19:06
- Verstehe Deine Einwände (semantisch) nicht. Bitte neu formulieren! (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:04
- Re: Verstehe Deine Einwände (causal) nicht. Alles so unverstaendlich? (owT) - Tassie Devil, 23.10.2002, 18:14
- Ich hab' wirklich nicht verstanden, was Du meinst. Aber is ja egal jetzt. Gruß (owT) - Galiani, 23.10.2002, 19:02
- Re: Verstehe Deine Einwände (causal) nicht. Alles so unverstaendlich? (owT) - Tassie Devil, 23.10.2002, 18:14
- Verstehe Deine Einwände (semantisch) nicht. Bitte neu formulieren! (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:04
- Re: das Schlüsselwort hast du genannt - Ghandi, 22.10.2002, 17:49
Hallo Jochen
-->Also ich wollte da niemanden beleidigen oder persönlich treffen.
Wenn ich das getan habe, entschuldige ich mich in aller Form.
Aber schau: Der"Eigentumsbegriff" beschreibt halt doch zunächst einmal einen Sachverhalt, nämlich eben die Fähigkeit, über eine Sache uneingeschränkt verfügen zu können, darin eingeschlossen die Möglichkeit, andere von der Benutzung der Sache auszuschließen.
Selbst unter dem Aspekt der heutigen Rechtsordnungen trifft Deine Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum nicht zu: Sowohl das Eigentum wie auch der Besitz sind ein Recht, verleihen "rechtliche Herrschaftsmacht über die Sache", wie Du es formulierst.
Ein Eigentümer kann sein Eigentum selbst vermieten oder verpachten, so daß er (im Augenblick) über die Sache nicht verfügen kann. Er hat dann zwar (im Augenblick) sein Eigentumsrecht beschränkt, aber er ist immer noch Eigentümer. Solange er das selbst tut, ist das überhaupt kein Problem. Anders dagegen, wenn die"Macht" sein Eigentum beschränkt; dann wird er nämlich in gewisser Beziehung (oder zur Gänze) enteignet. Daß die Macht das - Rechtstitel hin, Rechtstitel her - tun kann, hindert mich daran, so ganz blauäugig zu sagen:"Eigentum sei nur durch die 'Macht' möglich!" Wie mir scheint kann man über Sachen nur dann wirklich unbeschränkt verfügen, wenn niemand (außer vielleicht mein Tod) mir meine Verfügungsmacht über die Sache beschränken oder sie mir wegnehmen kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, wäre aber allenfalls eine Privatarmee nötig; oder die Fähigkeit, vor jeder herannahenden Gefahr schnellstens fliehen zu können. Und früher sowie in weniger zivilisierten Gegenden als bei uns war das ja wohl auch tatsächlich die Denkweise der Menschen. Welchen Sinn hätte es wohl auch gemacht, einem Räuber, das eigene Eigentumsrecht nachzuweisen? Helmuth von Moltke schreibt denn auch in seinen Berichten vom Balkan um die Mitte des 19. Jahrhunderts an einer Stelle:"Die Menschen hier betrachten nur das als"Reichtum" [man könnte dafür ebensogut"Eigentum" einsetzen], was sie mit sich nehmen können."
In unseren, zivilisierteren Breitengraden hat man weniger beschwerliche Methoden zum Schutz des Eigentums entwickelt. Diese ersparen es heute dem"Eigentümer", sich Privatarmeen zu halten oder schnelle Fluchtmöglichkeiten vorzubereiten: Es gibt heute eine Rechtsordnung, Gerichte und eine Staatsmacht, die im Regelfall dafür sorgen, daß der"Eigentümer" über sein Eigentum unangefochten verfügen kann. Und jetzt, erst jetzt!, kommt der"Rechtstitel" ins Bild. Kann der Eigentümer nämlich sein"Eigentumsrecht" vor Gericht beweisen, hat er also einen"Rechtstitel", so schützt ihn der Staat vor Räubern. Zumindest manchmal; meistens; in"normalen Zeiten" wenigstens, aber keineswegs immer: Die Familie Rothschild, die in den 30-er Jahren vor dem Nazi-Staat flüchtete, könnte einiges darüber erzählen, daß es auch Situationen gibt, in denen das keineswegs so reibungslos funktioniert. Wie ich schon sagte: Daß die Macht - Rechtstitel hin, Rechtstitel her - das Eigentumsrecht beschränken, ja auslöschen kann, hindert mich daran, so ganz blauäugig zu sagen:"Eigentum sei nur durch die 'Macht' möglich!"
Jedenfalls sehen wir: Der"Rechtstitel" ist nicht nur ein eingeschränkt zuverlässiges, sondern obendrein ein nur in unserer zivilisierten Zeit überhaupt brauchbares Instrument zum Nachweis von Eigentum; mit dem Eigentum selbst, das heißt mit dem Sachverhalt"Eigentum", also eben mit der Fähigkeit, über eine Sache uneingeschränkt verfügen zu können, darin eingeschlossen die Möglichkeit, andere von der Benutzung der Sache auszuschließen hat der"Rechtstitel" an sich nichts zu tun.
In früheren, weniger zivilisierten Gesellschaften, gab es"Rechtstitel" überhaupt nicht! Zwar können wir uns (aus heutiger Perspektive) auch für damalige Zeiten"Rechtstitel" als theoretisch denkbares Konstrukt ausdenken, aber das wäre eine (unzulässige) Rückprojektion moderner Verhältnisse in frühere Perioden. In der vor- oder frühgeschichtlichen Wirtschaftspraxis gab es keine"Rechtstitel" im heutigen Sinn.
Mir ist etwa aus den Papyri und Inschriften, die aus vor- oder frühgeschichtlichen Epochen über Wirtschaftsvorgänge berichten, kein einziger Beleg dafür bekannt, daß in einem Kaufvertrag (über vor allem bewegliche Sachen; Grundstücke wurden überhaupt nur in Ausnahmefällen verkauft!) der Verkäufer nachweisen hätte müssen oder nachgewiesen hätte, daß und wodurch er der rechtmäßige Eigentümer der von ihm verkauften Sachen geworden sei.
Den"Rechtstitel" im modernen juristischen Sinn gab es damals so einfach nicht!
Unter diesen Umständen ist es meiner Meinung nach aber unzulässig, so locker wie dottore das tut, mit dem Instrument des"Rechtstitels" als Beweis dafür zu operieren, daß"Eigentum ausschließlich aus der Macht entstehen" könne. Ich jedenfalls glaube durch eine Unzahl von Fakten und Überlegungen in diesem Thread nachgewiesen zu haben, daß Eigentum zwar durch die"Macht" entstanden sein kann, aber nicht sein muß.
Gruß
G.

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