- Das Eigentum und die Macht - Galiani, 22.10.2002, 16:12
- Re: das Schlüsselwort hast du genannt - Ghandi, 22.10.2002, 17:49
- Re: Ganz genau, erst der Titel macht aus Besitz Eigentum und erst nachdem wir - dottore, 22.10.2002, 19:15
- Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - R.Deutsch, 22.10.2002, 20:06
- Re: BEIDES!!!!! (owT) - Luigi, 22.10.2002, 20:14
- Re: Bei Gold ist es leicht, aber bei Banknoten???? (owT) - Luigi, 22.10.2002, 20:15
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe / sind sie geklaut? oT - - ELLI -, 22.10.2002, 20:23
- Re: Wenn ich 5 Banknoten in der Tasche habe, - Firmian, 22.10.2002, 20:24
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe / Bankkleingedrucktes - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:30
- Re: Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - dottore, 22.10.2002, 20:53
- Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Toby0909, 22.10.2002, 21:06
- Tolles Fundstück! Eine weitere Anknüpfung an frühere Verhältnisse (wie Ersitzung (owT) - Galiani, 22.10.2002, 23:46
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Popeye, 23.10.2002, 10:53
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - dottore, 23.10.2002, 15:45
- Süß - unser dottore - R.Deutsch, 23.10.2002, 16:32
- Re: Emil und die Dedektive lesen (Erich Kästner!) - André, 23.10.2002, 17:42
- Re: Auf diesen Beitrag kann ich nur noch heftigst... - Tassie Devil, 23.10.2002, 17:58
- Süß - unser dottore - R.Deutsch, 23.10.2002, 16:32
- Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - dottore, 23.10.2002, 15:45
- Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB - Toby0909, 22.10.2002, 21:06
- Re: Schon mal was von Inhaberpapieren gehört? (owT) - Jochen, 22.10.2002, 20:54
- Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' ('die weder in diesem noch im - Galiani, 22.10.2002, 20:59
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) - Jochen, 22.10.2002, 21:15
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) ist nie Unfug - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 22:31
- Schöner hätte ich nicht erklären können, was 'Naturrecht' ist. Gruß (owT) - Galiani, 22.10.2002, 23:44
- Hallo Jochen - Galiani, 22.10.2002, 23:37
- sehr gut! die BRDDR hat das Eigentumsrecht des Fürsten mit Füßen getreten - Baldur der Ketzer, 23.10.2002, 00:30
- Re: Eigentum - Jochen, 23.10.2002, 18:11
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) ist nie Unfug - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 22:31
- Re: Das ist die 'Todsünde' beim 'Historisieren' @Galiani - -- ELLI --, 22.10.2002, 21:38
- @ELLI - Galiani, 23.10.2002, 11:58
- Re: @ELLI - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - nereus, 23.10.2002, 12:53
- @nereus - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - Galiani, 23.10.2002, 15:09
- Re: @ELLI - kurze Bemerkung aus der Galiani-Fangemeinde ;-) - nereus, 23.10.2002, 12:53
- @ELLI - Galiani, 23.10.2002, 11:58
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - André, 22.10.2002, 22:15
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - Galiani, 22.10.2002, 23:42
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - André, 23.10.2002, 09:59
- Re: Es geht doch nur um´s Geld - So einfach ist die Denke! - Galiani, 22.10.2002, 23:42
- Re: Eigentum vs. Besitz (mal wieder) - Jochen, 22.10.2002, 21:15
- Wenn ich 5 Goldmünzen in der Tasche habe - R.Deutsch, 22.10.2002, 20:06
- Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Peter4, 22.10.2002, 19:31
- Re: Eigentum erfordert Macht....? - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:18
- ... und Macht impliziert ein feindliches Interesse! - Peter4, 22.10.2002, 21:25
- Re:...legen sich die Plantagenbesitzer ihre Privatarmee zu - Firmian, 22.10.2002, 20:35
- Re:...legen sich die Plantagenbesitzer ihre Privatarmee zu - Peter4, 22.10.2002, 21:33
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Ghandi, 22.10.2002, 21:34
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Peter4, 22.10.2002, 22:45
- Re: Eigentum erfordert Macht und den Bedarf, andere von einer Sache auszuschließen - Euklid, 23.10.2002, 08:57
- Re: Eigentum erfordert Macht....? - Baldur der Ketzer, 22.10.2002, 20:18
- Richtig! Sag ich doch! 'Verbriefung' durch d Macht=eine v mehreren Möglichkeiten (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:06
- Re: Ganz genau, erst der Titel macht aus Besitz Eigentum und erst nachdem wir - dottore, 22.10.2002, 19:15
- Re: Die Macht und das Eigentum - André, 22.10.2002, 18:52
- Re: Die Macht und das Eigentum - Galiani, 22.10.2002, 20:01
- Re: Die Macht und das Eigentumsrecht.... - André, 22.10.2002, 21:54
- Re: Die Macht und das Eigentum - Galiani, 22.10.2002, 20:01
- Re: Fragwuerdige Geschichten - Tassie Devil, 22.10.2002, 19:06
- Verstehe Deine Einwände (semantisch) nicht. Bitte neu formulieren! (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:04
- Re: Verstehe Deine Einwände (causal) nicht. Alles so unverstaendlich? (owT) - Tassie Devil, 23.10.2002, 18:14
- Ich hab' wirklich nicht verstanden, was Du meinst. Aber is ja egal jetzt. Gruß (owT) - Galiani, 23.10.2002, 19:02
- Re: Verstehe Deine Einwände (causal) nicht. Alles so unverstaendlich? (owT) - Tassie Devil, 23.10.2002, 18:14
- Verstehe Deine Einwände (semantisch) nicht. Bitte neu formulieren! (owT) - Galiani, 23.10.2002, 00:04
- Re: das Schlüsselwort hast du genannt - Ghandi, 22.10.2002, 17:49
Re: Geld baucht man nicht gutgläubig erwerben siehe § 935 BGB
-->>>es ist immer das Eigentum des Besitzers. Auch wenn es vorher geklaut wurde. Zwar kann man geklaute Sachen nicht gutgläubig erwwerben, aber für Geld und Inhaberpapiere ist das eindeutig ausgeschlossen - § 935 Abs. 2 BGB.
>>Wer Geld in der Tasche hat, dem gehören die Scheinchen auch....
>>
>>Toby
>Hallo, @toby,
> das war ein interessater Einwurf: Abs. II sagt tatsächlich (unter Verweis auf Abs. I:"Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden."
>Dazu wiederum sagt Palandt (33.Aufl) als Kommentar unter b II:"bestimmt aus Gründen der Verkehrssicherh(eit) eine Ausn(nahme) für Geld usw. Daran erwirbt der Gutgläubige stets Eigentum, der Bösgläub(ige) aber nicht, RG 103, 288".
>Was ist nun Sache?
>Juristen sind gefragt!
>Grüße
>Popeye
Hi,
das Entscheidende ist das RG-Urteil. Um Geld rechtmäßig zu erhalten, bedarf es also einer Begründung für den Erhalt.
Da es kaum vorstellbar ist, dass jeder jedem Geld"einfach so" zusteckt, ist die Gutgläubigkeit demnach immer nachzuweisen, wenn es für den Geld-Erhalt einen Grund gibt (Lohnzahlung, Verkauf, Kredit, Abhebung vom Konto - mit entsprechender Buchung dort - Schenkung mit nachgewiesener Schenkungsabsicht, Gewinn ex Lotto oder Casino, o.ä.), der Bösgläubigkeit ausschließt.
Demnach dürfte der rechtmäßige Erwerb von Eigentum an Geld (in diesem Fall an ihm bzw. anderen Inhaberpapieren physisch) immer an einen Rechtsgrund gebunden sein. Das Problem haben wir z.B. beim falschen Herausgeben bzw. beim Zuviel, das an der Kasse oder beim Bancomat gezahlt wird, bereits beim Nachzählen.
Beim Fund kann auch keiner hergehen und sagen, er hatte geglaubt, die 10 Mille seien ihm gerade selbst aus der Tasche gefallen und er habe sie nur aufgesammelt. Problem bleibt, wenn ein Dieb die 10 Mille verloren hat: An wen müssen die 10 Mille zurückgegeben werden? Zuerst an den Dieb, der sie dann an den Bestohlenen weitergeben muss?
Insofern dürfte sich mit dem RG der"gutgläubige Erwerb" in dem Sinne ausschließen, dass der Geld-Nehmer immer einen Zahlungsgrund (Zahlung an ihn) hat.
Also bleibt's wie's war: Dieb stiehlt 1000 Euro und kauft dann einen Anzug für 1000 Euro. Der Anzugverkäufer hat die 1000 Euro gutgläubig erworben, da er ja den Anzug verkauft hat. Der Bestohlene muss sich an den Dieb halten und kann nicht auf den Anzugsverkäufer durchgreifen.
Diese Rechtslage müsste aber überprüft werden, wenn der Bestohlene die Banknoten-Nummern notiert hat und die Noten beim Verkäufer jetzt wiederfindet. Dann wird's schwierig - es ist das Problem bei aufgetauchten Lösegeldscheinen, deren Nummern öffentlich bekannt gemacht wurden.
In diesem Fall wird der Schein (zunächst) von den Strafverfolgungsbehören kassiert (Asservatenkammer). Wie's dann weiter geht, weiß ich nicht.
Gruß!

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