- Anfage @juristisch Gebildete: Tonaufnahmen in öffentlichen Gerichtsverfahren - Wal Buchenberg, 01.11.2002, 12:10
- Soweit mir bekannt ist - Turon, 01.11.2002, 12:33
- @uwe/turon: Tonbandgeräte im Gerichtssaal müssen also winzig sein! ;-) (owT) - Wal Buchenberg, 01.11.2002, 17:39
- nee, unsichtbar ist besser! ;-) owT - silvereagle, 01.11.2002, 17:58
- Gründe... - Uwe, 01.11.2002, 18:22
- Aufnahmen UNZULÄSSIG!!! - Wasi, 01.11.2002, 23:50
- @uwe/turon: Tonbandgeräte im Gerichtssaal müssen also winzig sein! ;-) (owT) - Wal Buchenberg, 01.11.2002, 17:39
- Re: Anfage @juristisch Gebildete: Tonaufnahmen in öffentlichen Gerichtsverfahren - Uwe, 01.11.2002, 13:04
- Soweit mir bekannt ist - Turon, 01.11.2002, 12:33
Soweit mir bekannt ist
-->ist es nicht erlaubt in ein Gerichtssaal ohne vorherige Zustimmung
Aufnahmegeräte, wie Tonbandgeräte, Kameras mitzunehmen. (Jedenfalls
geht es nicht in Kassel).
Heimliche Aufnahmen einer verdächtigter Person werden generell auch nicht
als Beweismittel gewürdigt - es sei denn, die Aufnahme soll nur untermauern,
was mehrere Zeugen ausgesagt haben sollen (und auch das ist fragwürdige
Entscheidung).
Jedenfalls kannst Du nicht einfach ein Tonbandgerät mit ins Gerichtssaal
nehmen, wenn es Dir danach ist. In aller Regel wollen die Richter dafür keine
Zustimmung geben. (höchstwahrscheinlich wegen eventueller Richterhaftung:) ).
Gruß

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