- Anfage @juristisch Gebildete: Tonaufnahmen in öffentlichen Gerichtsverfahren - Wal Buchenberg, 01.11.2002, 12:10
- Soweit mir bekannt ist - Turon, 01.11.2002, 12:33
- @uwe/turon: Tonbandgeräte im Gerichtssaal müssen also winzig sein! ;-) (owT) - Wal Buchenberg, 01.11.2002, 17:39
- nee, unsichtbar ist besser! ;-) owT - silvereagle, 01.11.2002, 17:58
- GrĂĽnde... - Uwe, 01.11.2002, 18:22
- Aufnahmen UNZULÄSSIG!!! - Wasi, 01.11.2002, 23:50
- @uwe/turon: Tonbandgeräte im Gerichtssaal müssen also winzig sein! ;-) (owT) - Wal Buchenberg, 01.11.2002, 17:39
- Re: Anfage @juristisch Gebildete: Tonaufnahmen in öffentlichen Gerichtsverfahren - Uwe, 01.11.2002, 13:04
- Soweit mir bekannt ist - Turon, 01.11.2002, 12:33
GrĂĽnde...
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...Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig
Bei jedem anderen Grund, der Dir in den Sinn kommt, Wal, und den Du glaubhaft darlegen kannst (z.B. Füllen leerer Tonträger oder weil Du genutzte Bänder schöner findest als nichtgenutzte Bänder oder Du nur einmal die Funktionsfähigkeit Deines Gerätes wieder überprüfen möchtest ), düfte man Dir das Aufnehmen in der öffentlichen Verhandlung wohl nicht verweigern.
Viel Erfolg beim Testen
Uwe, der natürlich keine juristisch verbindliche Äußerung hier abgegeben hat.

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