- Bilder zum wundern (BfA) - Popeye, 02.11.2002, 13:00
Bilder zum wundern (BfA)
-->Der Bund leistet zu den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ZuschĂźsse. Damit werden zum Teil
Leistungen gedeckt, fßr die keine Beiträge entrichtet wurden ( sog. versicherungsfremde Leistungen ). Neben den
Beiträgen der Versicherten sind die Bundeszuschßsse mit rd. 22% die zweite wesentliche Einnahmeposition.
Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sind Finanzausgleichszahlungen zu leisten. Einen Anspruch auf
derartige Zahlungen hat ein Versicherungszweig ( Arbeiterrentenversicherung oder Angestelltenversicherung ),
wenn seine Schwankungsreserve zum Jahresende unter einer halben Monatsausgabe zu eigenen Lasten liegt. Der
andere Versicherungszweig ist zur Ausgleichszahlung solange verpflichtet, wie seine entsprechend berechnete
Schwankungsreserve den Betrag einer halben Monatsausgabe Ăźbersteigt. Mit diesem Finanzausgleich wird
sichergestellt, daà in beiden Zweigen bei gleichem Beitragssatz auch eine gleiche Leistung gewährt wird. Bisher
sind stets Zahlungen von der Angestelltenversicherung zur Arbeiterrentenversicherung durchgefĂźhrt worden.
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Quelle BfA

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