- Steuertipp von EUKLID im Zusammenhang mit der Wertzuwachssteuer. - Euklid, 04.11.2002, 09:49
- Kann mir nicht vorstellen, dass der BGH so ein Gesetz nicht kippt - Trixx, 04.11.2002, 12:39
- Re: Kann mir nicht vorstellen, dass der BGH so ein Gesetz nicht kippt - Euklid, 04.11.2002, 12:57
- Kann mir nicht vorstellen, dass der BGH so ein Gesetz nicht kippt - Trixx, 04.11.2002, 12:39
Steuertipp von EUKLID im Zusammenhang mit der Wertzuwachssteuer.
-->Wer es nicht mehr rechtzeitig schafft in diesem Jahr eine Immobilie zu vertingeln kann folgende Zwischenlösung ins Auge fassen:
Verkauf der Immobilie an nahestehende Person noch in diesem Jahr zum geschätzten realen Verkaufspreis.
Bringt die Immoblie etwas mehr kann die nahestehende Person im nächsten Jahr weiterverkaufen.
Am geschicktesten eignet sich dafür ein Bettelstudent im Haushalt der erst im nächsten Spätherbst mit dem Studium fertig wird oder ein Kind das noch in der Ausbildung ist.
Da hier dann bei geschickt gewähltem Verkaufspreis kein Gewinn beim erneuten Verkauf anfällt ist man von der Wertzuwachssteuer weg.
Die nahestehende Person kann dann nächstes Jahr die Immo in Ruhe vertingeln ohne daß Hektik ausbrechen muß.
Natürlich sind die Transaktionskosten wie 3,5% Grunderwerbsteuer plus Notarkosten plus Grundbucheintrag sorgfältig zu ermitteln.
Das Modell eignet sich vorzĂĽglich bei bereits abbezahlten und lange im Besitz befindlicher Immobilien da man hier erheblich an Steuern sparen kann.
GruĂź EUKLID

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