- Besitz u. Eigentum - Individualeigentum heute und in der Frühgeschichte - Galiani, 03.11.2002, 16:32
- Re: Besitzer verfügt über die Sache, Eigentümer über den Titel über die Sache - dottore, 03.11.2002, 17:04
- 'Titel' gibt's erst jetzt - 'Eigentum' gabs immer schon! Bitte nochmal lesen - Galiani, 04.11.2002, 00:56
- Re: Besitz gab's immer schon, gewirtschaftet werden kann erst mit Titeln - dottore, 04.11.2002, 10:28
- Was ist Eigentum? John Locke's naturrechtliche Erklärung - Bob, 04.11.2002, 12:20
- Re: Was ist Eigentum? John Locke's naturrechtliche Erklärung - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:59
- Sie müssen mein Ausgangsposting halt nochmals - genauer - lesen....! - Galiani, 04.11.2002, 13:37
- Was ist Eigentum? John Locke's naturrechtliche Erklärung - Bob, 04.11.2002, 12:20
- Re: Besitz gab's immer schon, gewirtschaftet werden kann erst mit Titeln - dottore, 04.11.2002, 10:28
- 'Titel' gibt's erst jetzt - 'Eigentum' gabs immer schon! Bitte nochmal lesen - Galiani, 04.11.2002, 00:56
- Re: Besitz u. Eigentum - Individualeigentum heute und in der Frühgeschichte - Fürst Luschi, 04.11.2002, 01:28
- Re: Eigentum wird zu Besitz bei entstehendem Eigentum - Tassie Devil, 04.11.2002, 03:05
- Re: Eigentum wird zu Besitz bei entstehendem Eigentum - Fürst Luschi, 04.11.2002, 05:11
- Re: Magische Konnotationen - Tassie Devil, 04.11.2002, 21:58
- Wenn Du ausnahmsweise mal was Gescheites sagst, glaubst Du's selbst nicht! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 13:19
- Re: Es freut mich, dass Dir wenigstens meine Satire (light) zusagt (owT) - Tassie Devil, 04.11.2002, 20:40
- Re: Eigentum wird zu Besitz bei entstehendem Eigentum - Fürst Luschi, 04.11.2002, 05:11
- Meine Antwort auf Dein Hadern mit dem modernen"Eigentumsbegriff" & Bitte - Galiani, 04.11.2002, 13:15
- Re: Meine Antwort auf Dein Hadern mit dem modernen"Eigentumsbegriff" & Bitte - Fürst Luschi, 04.11.2002, 18:24
- Re: Eigentum wird zu Besitz bei entstehendem Eigentum - Tassie Devil, 04.11.2002, 03:05
- Re: Besitzer verfügt über die Sache, Eigentümer über den Titel über die Sache - dottore, 03.11.2002, 17:04
Meine Antwort auf Dein Hadern mit dem modernen"Eigentumsbegriff" & Bitte
-->>Warum bestehst du darauf die Wortmarke"Eigentum" an den individuellen Besitz zu kleben? Es ist doch unbestritten, dass es dieses"das ist meins und das ist deins" zu allen Zeiten gegeben hat.
<ul>Eigentum: die rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache.
Besitz: die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache.</ul>
Lieber Fürst
Die Sache mit der"rechtlichen Herrschaft" (Eigentum) zum Unterschied von der"tatsächlichen Herrschaft" (Besitz) macht sich zwar sehr schön in den heutigen juristischen Lehrbüchern, hilft bei dieser Diskussion aber nicht viel weiter! Immerhin aber konnte der Eigentümer in der Früh- und Vorzeit sein Land verleihen oder verpachten - wie es beispielsweise im Alten Babylonien gang und gebe war. Insofern war er - auch ohne das heutige Instrumentarium an Rechtsbegriffen - eben (selbst nach Deinem Begriffsrepertoire) der"Eigentümer" seines Landes. Denn dem Besitzer war es eben nicht möglich, sein Land zu verleihen oder zu verpachten! Sonst wäre er nicht mehr der Besitzer gewesen.
Nur"friedlich zusammenleben, Häuser zu haben und Diebe zu bestrafen" (wie Du schreibst) ist kein Kennzeichen des Eigentums, sondern"Eigentum" ist dadurch gekennzeichnet, daß einer Person von der Allgemeinheit zugestanden wird, über eine bewegliche oder unbewegliche Sache ausschließlich verfügen zu können. Das kann der bloße Besitzer eben - wie gesagt - nicht. Daß derjenige, dem die Sache gehört, das kann, beweist sein Eigentum (auch wenn er in keinem Grundbuch eingetragen ist).
Du mußt Dich da vom Buchstaben der heutigen Rechtslehre (und selbst von dem, was de Soto im 16. Jh. schrieb,) lösen.
Im übrigen sieht das - wie ich ja geschrieben habe - das Common Law in den Staaten seit geraumer Zeit ebenso. Reste dieser Sichtweise, die etwa Toby099 aufgespürt hat, gibt es aber auch im BGB.
Der Unterschied zwischen"meins und das ist deins", wie Du es ausdrückst, besteht also darin, daß einer Person von der Allgemeinheit zugestanden wird, über eine bewegliche oder unbewegliche Sache ausschließlich verfügen zu können. Zu leugnen, daß der altbabylonische Grundherr, der sein Land verpachtete,"Eigentümer" dieses Landes war, weil er in keinem Grundbuch eingetragen war, würde die Dinge auf den Kopf stellen (so wie der Mann, der"Elefantin" verstreut).
Aber ich hätte eine Bitte an Dich: Du zitierst da ausführlich de Soto. Ich habe soeben die lateinisch-spanische de Soto-Ausgabe von"De La Justitia Y Del Derecho" von 1556 durchgesehen, kann Dein Zitat aber nicht finden; es müßte aus Band iii stammen. Dort ist zwar sehr viel von Naturrecht die Rede, aber nichts von einem"Eigentumsdokument". Ich würde gern die Korrektheit des Zitates prüfen. Kannst Du mir die genaue Quellenangabe schicken? Danke im voraus und Gruß
G.

gesamter Thread: