- @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Galiani, 04.11.2002, 15:37
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Popeye, 04.11.2002, 20:59
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:18
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Also, einen König, der irgendwas garantierte, gibt's bei den Nuzi nicht! - Galiani, 04.11.2002, 20:48
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- Diese Befunde widersprechen total den neueren Arbeiten insbes. von Zaccagnini (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:38
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Warum war es notwendig zu dokumentieren? - Jochen, 04.11.2002, 21:53
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine - Galiani, 05.11.2002, 12:31
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine spät Nachts verfaßte Replik (s.o.) verweisen?! (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:35
- Noch ein Beispiel... - Burning_Heart, 05.11.2002, 04:52
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - pecunia, 04.11.2002, 18:22
- Warum sind Shortverkäufe immer noch zugelassen? - silvereagle, 04.11.2002, 18:44
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 19:52
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Fürst Luschi, 04.11.2002, 17:33
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Fürst Luschi, 04.11.2002, 18:50
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw.,
-->..., wenn es nicht als Eigentum ausgewiesen ist. Und zwar just in gesonderten Urkunden bzw. mit gesonderten Titeln.
>Und all diese Daten wurden aus privaten Urkunden über Verkäufe, Beleihungen, Tauschgeschäfte und Verpachtungen Privater an Private gewonnen, wie es weiter ausdrücklich heißt.
Woher soll der Käufer wissen, was er kauft? Wie weiß derjenige, der ein Grundstück beleiht, dass es dieses (und nicht ein anderes ist)? Wie kann jemand ein verpachtetes Grundstück, das also der Pächter dann besitzt und jeden zum Teufel jagt, der ihm den Besitz streitig macht, jemals wieder vom Pächter zurück erhalten, wenn er nicht einen Titel über das Land vorweisen kann?
Das Grundstück kann doch nicht wissen, wem es gehört! Einfacher Fall: Grundstück des Bauern A. Der Bauer A geht mal kurz spazieren. Kommt Bauer B und setzt sich auf das Grundstück. Bauer A kommt zurück und hört von Bauer B: Was willst Du hier auf meinem Grundstück? Wieso Dein Grundstück? Weil ich hier drauf sitze, es be-sitze!
>Ich würde schon sagen, daß die Leute, die da ihr Grundstück verpachteten, belehnten, verkauften oder tauschten ein ihnen von der Allgemeinheit zugestandenes Recht hatten, über ihre Parzellen ausschließlich verfügen zu können; damit war das selbst nach Deinen Begriffen"Eigentum"!
Das Recht, über das Grundstück zu verfügen, wird doch von niemand bestritten. Damit wird über Eigentum verfügt. Über Besitz kann ich nicht verfügen, etwas, das ich besitze, ohne Eigentümer zu sein, weder verpachten noch vermieten noch gar verkaufen.
- Auch wenn dieses ihr Eigentum nicht im Grundbuch von Bagdad eingetragen war (weil es das damals noch nicht gab).
Selbstverständlich gab es für jedes Grundstück eine detaillierte Beschreibung mit Nennung des Eigentümers (genau wie im Grundbuch heute auch:"Flurstück, Nummer so und so").
Ich habe selbst solche Tontafeln (Verkauf, Beleihungen, Erbgang), worin genau beschrieben wird, welches Grundstück es ist und wer der verfügungsberechtigte Eigentümer ist.
Diese Verfügung wurde von der"Allgemeinheit" anerkannt, weil dies in den öffentlich-rechtlichen Gesetzen über den Ablauf dieser Geschäftsvorgänge so geregelt war.
Gruß!

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