- @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Galiani, 04.11.2002, 15:37
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Popeye, 04.11.2002, 20:59
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:18
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Also, einen König, der irgendwas garantierte, gibt's bei den Nuzi nicht! - Galiani, 04.11.2002, 20:48
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- Diese Befunde widersprechen total den neueren Arbeiten insbes. von Zaccagnini (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:38
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Warum war es notwendig zu dokumentieren? - Jochen, 04.11.2002, 21:53
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine - Galiani, 05.11.2002, 12:31
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine spät Nachts verfaßte Replik (s.o.) verweisen?! (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:35
- Noch ein Beispiel... - Burning_Heart, 05.11.2002, 04:52
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - pecunia, 04.11.2002, 18:22
- Warum sind Shortverkäufe immer noch zugelassen? - silvereagle, 04.11.2002, 18:44
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 19:52
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Fürst Luschi, 04.11.2002, 17:33
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Fürst Luschi, 04.11.2002, 18:50
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein?
-->
Was hatten diese"Könige" als Eigentum? Nur das Palast- bzw. Tempelareal (von der"Allgemeinheit" akzeptiert) oder mehr?
Gab's innerhalb des Herrschaftsbereichs dieser Könige privates Eigentum (nicht als Sache, sondern als Titel, mit dem gewirtschaftet werden konnte und gewirtschaftet wurde)?
>Hallo
>Also langsam kenne ich mich nicht mehr aus: Ihre Schüler erklären mir pausenlos, ich würde da was falsch verstehen und Besitz und Eigentum verwechseln und in der Vorgeschichte hätte es - mangels Grundbuch - überhaupt kein Eigentum gegeben. Kaum komme ich mit Hudson's und Levine's"Land Ownership in the Ancient Near East" tauchen Sie aus der Versenkung auf und erklären mir, daß es damals also doch Eigentum gab.
Es gab das Land. Es gab den jeweiligen Landbesitzer. Und es gab den oder die Landeigentümer. Das Eigentum dokumentierte der Titel.
Eigentum als Titel, den die Herrschaft (König) garantierte, dies mit dem simpelsten Instrument überhaupt: dem Ausüben von Macht.
>Ja, wie nun? Grübel...
>Aber im Prinzip hab' ich Sie da wohl richtig verstanden:
>Ganz einfach! Da geht der, der sein Grundstück beleihen will, flugs zum staatlich beeideten Notar in Mesopotamien und beruft sich auf § soundsoviel im MBG (das ist bekanntlich das"Mesopotamische Bürgerliche Gesetzbuch", das - wie uns allen bekannt ist - genau 2415 vor Chr. vom mesopotamischen Unterhaus verabschiedet und noch am selben Tag vom mesopotamischn Oberhaus genehmigt und nächstentags im ABGAM, das ist das"Allgemeine Bürgerliche Gesetzblatt Alt-Mesopotamiens" in Keilschrift auf alle Wände gemeißelt wurde).
>Der Herr Notar zieht dann, wie das früher so üblich war, seinen Talar an, fertigt - in Keilschrift - ein Tontäfelchen über die Hypothek an (das Sie dottore dann 4000 Jahre später ehrfürchtig in Händen halten werden) und hinterlegt es im AMGB (das ist das"Alt-Mesopotamische Grundbuch"). Noch nicht ganz klar ist mir, wie der AMGBOR, der Alt-Mesopotamische Grundbuch Oberrat, diese Tontäfelchen archiviert und den einzelnen (nur ein paar Quadratmeter großen) Parzellen im Land zugeordnet hat; organisationsmäßig, meine ich.
Die Parzellen waren selbstverständlich per Beschreibung (Areal X, zwischen Areal Y und Areal Z, also katastermäßig) erfasst. Wie sonst wüsste man etwas über die Parzellen?
>Aber ich bin zuversichtlich, daß Sie mir das, verehrter dottore, wenn wir uns darüber noch ein bißchen länger unterhalten, auch noch auseinandersetzen werden.
>Komisch nur, daß Hudson & Levine, die sich an der Harvard University mit diesen Dingen beschäftigt haben, von all dem nichts wissen; sie haben nur Tontäfelchen und Papyri studiert, auf denen halt die Geschäfte festgehalten worden waren. Überhaupt kein Grundbuch... grübel, grübel...
Nochmals das Auto (gab's damals wirklich noch nicht, gibt es aber heute): Es gibt das Auto und den Besitzer (ausgewiesen durch das Kennzeichen, zentrales Register). Es gibt den Titel darüber (Fahrzeugbrief, keinerlei zentrales Register). Wer den Brief hat, ist Eigentümer des Autos. Wer es fährt, und seis der Großmeister im Autoknacken aus Usbekistan ist der Besitzer des Autos.
Gruß!

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