- @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Galiani, 04.11.2002, 15:37
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Popeye, 04.11.2002, 20:59
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:18
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Also, einen König, der irgendwas garantierte, gibt's bei den Nuzi nicht! - Galiani, 04.11.2002, 20:48
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- Diese Befunde widersprechen total den neueren Arbeiten insbes. von Zaccagnini (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:38
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Warum war es notwendig zu dokumentieren? - Jochen, 04.11.2002, 21:53
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine - Galiani, 05.11.2002, 12:31
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine spät Nachts verfaßte Replik (s.o.) verweisen?! (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:35
- Noch ein Beispiel... - Burning_Heart, 05.11.2002, 04:52
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - pecunia, 04.11.2002, 18:22
- Warum sind Shortverkäufe immer noch zugelassen? - silvereagle, 04.11.2002, 18:44
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 19:52
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Fürst Luschi, 04.11.2002, 17:33
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Fürst Luschi, 04.11.2002, 18:50
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
Re: Warum war es notwendig zu dokumentieren?
-->>Ja! Sie haben das brav gelernt mit dem Unterschied zwischen Besitz und Eigentum!
Das Problem, um das es mM nach geht, ist das Nachweisproblem. Wie beweist man, daß einem etwas gehört? Da allein der Besitz einer Sache dieses noch nicht beweist, braucht es eine rechtliche Kategorie. Dottore hat dies an Beispielen dargestellt (dottore: Ich habe selbst solche Tontafeln (Verkauf, Beleihungen, Erbgang), worin genau beschrieben wird, welches Grundstück es ist und wer der verfügungsberechtigte Eigentümer ist. Diese Verfügung wurde von der"Allgemeinheit" anerkannt, weil dies in den öffentlich-rechtlichen Gesetzen über den Ablauf dieser Geschäftsvorgänge so geregelt war.
Also kann man sehen, daß die Notwendigkeit bestand, auf Tontäfelchen zu beschreiben, um welches Grundstück es sich handelte. Es wäre nicht notwendig, wenn es allgemein anerkannt wäre. Wozu aufschreiben, was eh jeder weiß.
Es schließt sich allerdings die Frage an, wie es dazu kam, daß es notwendig wurde zu dokumentieren, was jemandem gehörte. Diese Frage ist z.B. für die Mittelalter-Phantomjahre-Debatte immens wichtig, vielleicht sogar entscheidend.
>Ich hab nicht nur das von Hudson u. Levine herausgegebene Werk, sondern ein ganzes Bücher-Regal (mit den Arbeiten insbesondere von Zaccagnini über Nuzi) durchgeforstet und nirgendwo bei den Nuzi in Mesopotamien auch nur eine Spur einer Bezugnahme auf"öffentlich-rechtliche Gesetze", auf ein Grundstücks-"Kataster", auf eine"Garantie" oder eine sonstige auf Grundstücksgeschäfte oder -streitigkeiten bezogene Ingerenz durch irgendeinen König gefunden.
Die Frage ist mErachtens, wer garantierte, daß in die Tontäfelchen vollstreckt werden konnte.
Da Eigentum und Besitz abstrakte juristische Begriffe sind, sind sie auf damalige Gesellschaften genauso anzuwenden, wie auf heutige. Ebendies ist auch die Methode der Forscher, die nach Eigentum in alten Gesellschaften fahnden (Malinowski, Polanyi usw.). Oder z.B. Arnold Künzli in seiner großen Studie zur Eigentumsfeindschaft"Mein und Dein - Zur Geschichte der Eigentumsfeindschaft".
Gruß
Jochen

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