- @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Galiani, 04.11.2002, 15:37
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Popeye, 04.11.2002, 20:59
- Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Tassie Devil, 05.11.2002, 00:18
- Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol. - Baldur der Ketzer, 04.11.2002, 20:49
- Also, einen König, der irgendwas garantierte, gibt's bei den Nuzi nicht! - Galiani, 04.11.2002, 20:48
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- Diese Befunde widersprechen total den neueren Arbeiten insbes. von Zaccagnini (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:38
- Re: Vielleicht reicht's noch für einen Blick in die EB (Stichwort Nuzi): - dottore, 05.11.2002, 10:14
- nu isser wieder beleidigt - Nö! Nur weder Lust noch Zeit um weiterzumachen! (owT) - Galiani, 04.11.2002, 21:25
- Re: Warum war es notwendig zu dokumentieren? - Jochen, 04.11.2002, 21:53
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine - Galiani, 05.11.2002, 12:31
- @Jochen: Darf ich Dich auf meine spät Nachts verfaßte Replik (s.o.) verweisen?! (owT) - Galiani, 05.11.2002, 12:35
- Noch ein Beispiel... - Burning_Heart, 05.11.2002, 04:52
- nu isser wieder beleidigt und wird unfair (owT) - - ELLI -, 04.11.2002, 21:04
- Macht, 'Recht', Eigentum und Willkür - Popeye, 04.11.2002, 20:24
- Re: Gab's im Ancient Near East Könige als Grundherren - ja oder nein? - dottore, 04.11.2002, 19:22
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - pecunia, 04.11.2002, 18:22
- Warum sind Shortverkäufe immer noch zugelassen? - silvereagle, 04.11.2002, 18:44
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 19:52
- @dottore 'öffentlich-rechtliche Gesetze" - Was haben Sie denn für Vorstellungen? - Galiani, 04.11.2002, 18:04
- Re: @Fürst Luschi: Zur"Eigentumsproblematik" im frühgeschichtlichen Mesopotamien - Fürst Luschi, 04.11.2002, 17:33
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Fürst Luschi, 04.11.2002, 18:50
- Hauptsache wir sind uns einig: Eigentum gab's, seit es Menschen gibt! - Galiani, 04.11.2002, 18:15
- Re: Herrja, wie kann ich ein Land verpachten usw., - dottore, 04.11.2002, 17:08
Re: Macht, 'Recht', Eigentum, Willkür - Arisierungen, Beschlagnahmen, Schalck-Gol.
-->Ahoi Baldur ;-),
bitte lass mich kurz ein paar Gedanken einflechten:
>Galiani fordert (m.E. zurecht), daß es einen dem Menschen angeborenen Respekt >vor Eigentum geben muß, der sich z.B. im Kindersandkasten zeigt, oder in einem >angeschiedenen Dorf, wo jeder jeden kennt und sich alles auf Vertrauen >gründet, also auf Handschlag und im guten Glauben gehandelt wird statt mit >Titeln und Zessionen (gibt so Paradiese heut noch?).
An Galianis Forderung auf Respekt vor rechtmaessig erworbenem Eigentum (sic!) in unserer heutigen Zeit habe ich nicht das geringste auszusetzen. Der gleiche Respekt ist auch dem rechtmaessig angeeigneten Besitztum entgegen zu bringen.
Ich vermag nur dort Galianis Ausfuehrungen nicht zu folgen, wo er, teilweise auch andere zitierend, den angeblichen Beweis antritt, dass es Eigentum seit Menschengedenken immer gegeben habe.
Keine Frage, der rechtmaessige Besitz, hergeleitet aus dem"Naturrecht", ihn gibt es seit es Menschen gibt.
>dottore sagt, soweit ich es verstanden habe, ohne formales Gesetz der Macht >existiert kein Eigentum mangels Titels darauf.
Richtig. Aber Vorsicht, nicht jede Macht garantiert Eigentum, oder laesst solches ueberhaupt zu.
Besitz gab und gibt es mit oder ohne Macht.
>Ist ein bösgläubiger Eigentumserwerb bzw. -wechsel als solcher anzuerkennen, >nur, weil er formal korrekt nach einem geltenden Gesetz erfolgt?
>Deskriptiv ja, aber doch niemals normativ.
Hmmm, Baldur, nicht jede Macht, die Gesetze macht und die ggf. dubios erworbenes und uebertragenes Eigentum in Folge schuetzt, ist de facto die Macht einer Eigentuemergesellschaft.
Das 1000 jaehrige Reich war keine solche Eigentuemergesellschaft sondern eine Diktatur, auch wenn es darin"diktiertes Eigentum" gab, das aber bei rechtem Licht besehen nur schlichter Besitz war: die Macht hat Eigentum/Besitz konfiszierend okkupiert und danach anderen die"Eigentumsrechte" uebertragen.
Solche sog."Eigentumsuebertragungen" in angeblicher"Eigentuemergesellschaft" sieht nur nach Eigentum aus, es ist jedoch alles andere als Eigentum.
Besitz ist es allemal.
>Also, das mit Eigentum, Macht und Titel verursacht mindestens bei Despotien >Bauchschmerzen, und die kennen wir ja zur genüge ;-(.
Eben, Baldur, genau!
Rechtmaessiges Eigentum als solches kann nur zustande kommen, wenn auch das"Naturrecht" zur Anwendung gelangt. Eigentum uebertragen ausschliesslich per Ordre de Mufti, wobei das"Naturrecht" aussen vor bleibt, nennt der frischgebackene"Eigentuemer" gern"Eigentum", der Mufti hat ihm ja bestaetigend den"Eigentums"-Titel verliehen, mitnichten handelt es sich aber um Eigentum sondern um unrechtmaessigen Besitz.
>Würde mich über Gedanken hierzu freuen.
>Beste Grüße vom Baldur
Herzlichst
TD

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